LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12176 06.06.2016 Datum des Originals: 06.06.2016/Ausgegeben: 09.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4756 vom 29. April 2016 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/11962 Kann die Polizei NRW den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in NRW nicht mehr sicherstellen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26.04.2016 berichteten die Westfälischen Nachrichten, dass die Polizei im Kreis Steinfurt sich nicht in der Lage sehe, die Zahl der Wohnungseinbrüche signifikant zu senken. Dies stellte sich bei der Kreistagssitzung am 25.04.2016 heraus, als der Leiter der Direktion Kriminalität der Kreispolizeibehörde Steinfurt auf die Frage, welche Vorsorge die Kreispolizei treffe, um Einbrüche in Wohnung und Häusern zu verhindern, wie folgt entgegnete: „Der Schutz des Eigentums ist vor allem Aufgabe der Eigentümer.“ Diese Aussage ist nahezu deckungsgleich mit einem Statement, das Innenminister Jäger in der Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.03.2016 zu den Themen Einbruchsradar, Kriminalstatistik und Jugendkriminalität tätigte. Dort heißt es, dass sich der Minister vom Einbruchsradar, welches ab Mitte April von allen 47 NRW-Polizeibehörden auf ihren Internetseiten veröffentlich werden soll, „mehr Sensibilität“ erhoffe und „dass die Menschen ihre vier Wände besser schützen“. Ein Blick in die Kriminalstatistik verrät, dass Wohnungseinbruchdiebstahl mit 4,1 % im Hinblick auf die Anteile ausgewählter Deliktsbereiche an der Gesamtkriminalität noch vor Gewaltdelikten (3,1 %) und Taschendiebstahl (3,6 %) liegt. Dabei stieg die Fallzahl von 2014 auf 2015 um 18,1 % (+9568 Fälle) an. Auch der Anteil an Tageswohnungseinbrüchen, womit Einbrüche, die zwischen 6 Uhr und 21 Uhr stattfinden, gemeint sind, stieg von 2014 auf 2015 um 23,8 %. Dabei zeigt die Kriminalstatistik, dass der Tatzeitbeginn in der Regel 19 Uhr, 18 Uhr oder 20 Uhr (sortierte Reihenfolge gemäß den Ergebnissen der Kriminalstatistik) erfolgt und somit in das Zeitfenster fällt, in denen die meisten Bürgerinnen und Bürger zu Hause sind. Vor allem mit Hinblick auf eine Aufklärungsquote von gerade einmal 13,8 % in 2015 scheint Innenminister Jäger ein Unvermögen zu attestieren, die Bürgerinnen und Bürger in NRW vor Wohnungseinbrechern wirksam schützen zu können. Innere Sicherheit und Schutz des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12176 2 Eigentums sind aber originäre Aufgabe des Staates. Sie dürfen nicht vom Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger abhängig sein. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4756 mit Schreiben vom 6. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie häufig sind Wohnungs- und Hausbewohner Einbre-chern während der Begehung der Tat in den vergangenen fünf Jahren begegnet? (Bitte detailliert nach Jahr und Region auflisten.) Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bildet Daten zu dem Zusammentreffen von Tatverdächtigen und Geschädigten bei Wohnungseinbrüchen nicht ab. Diese Daten können nur im Rahmen einer manuellen Einzelfallauswertung abgebildet werden. Die Beantwortung der Frage ist daher in der im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele Wohnungs- und Hausbewohner wurden von Einbrechern in den vergangenen fünf Jahren verletzt? (Bitte detailliert nach Jahr und Region auflisten.) Die PKS trifft keine Aussage zu den bei Wohnungseinbrüchen verletzten Wohnungs- und Hausbewohnern. Diese Daten könnten nur im Rahmen einer manuellen Einzelfallauswertung abgebildet werden. Die Beantwortung der Frage ist daher in der im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche konkreten Maßnahmen sollen Wohnungs- und Hausbewohner ergreifen, um ihr Eigentum zu schützen? Die Kriminalkommissariate Kriminalprävention/Opferschutz (KK KP/O) aller Kreispolizeibehörden (KPB) beraten Bürgerinnen und Bürger neutral und kostenfrei zum Einbruchschutz. Die besonders geschulten technischen Fachberaterinnen und Fachberater kennen die Vorgehensweise der Täter sowie die Schwachstellen an Objekten und wissen, welche technischen bzw. verhaltensorientierten Maßnahmen wirksam sind. Am Ende jeder Beratung erhalten Bürgerinnen und Bürger ein Beratungsprotokoll, in dem die empfohlenen Sicherungsmaßnahmen für die einzelnen Gebäudeöffnungen (Fenster/Türen) aufgeführt werden. Staatliche Förderprogramme unterstützen die technische Sicherung von Häusern und Wohnungen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit Januar 2014 mit zinsgünstigen Krediten bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude. Weitere Informationen hierzu stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen (MBWSV NRW) unter: www.mbwsv.nrw.de (Stichwort: Einbruchschutz) zum Download bereit. Alternativ zu den Landesmitteln können Förderprogramme des Bundes in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen hierzu stehen unter: www.kfw.de (Stichwort: Einbruchschutz) zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12176 3 Daneben beinhaltet die kriminalpräventive Beratung der Polizei Informationen darüber, wie sich Bürgerinnen und Bürger durch sicherheitsbewusstes Verhalten vor Einbruch schützen können. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: Türen bei Abwesenheit abschließen Fenster bei Abwesenheit schließen (nicht kippen) durch Beleuchtung Anwesenheit signalisieren. 4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen zu erhöhen? Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ist ein kriminalstrategischer Schwerpunkt der Polizei NRW. Nahezu alle Kreispolizeibehörden (KPB) haben in ihren Sicherheitsprogrammen die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs als behördenstrategischen Schwerpunkt definiert. Wohnungseinbruchdiebstahl ist ein klassisches Seriendelikt. Maßgeblich für die Aufklärung von Wohnungseinbruchdiebstählen sind insbesondere die an Tatorten gesicherten und auswertbaren Spuren sowie Hinweise aus der Bevölkerung zu verdächtigen Personen und Fahrzeugen. Zunehmend werden Mitglieder überregional agierender Banden aus Südosteuropa als Tatverdächtige des Wohnungseinbruchdiebstahls erfasst. Diese Banden sind insbesondere für Tatserien verantwortlich, sind in Tatvorbereitung und -ausführung sehr professionell und hinterlassen an Tatorten weniger bzw. keine Spuren. Zu Taten machen diese Täter regelmäßig keine Aussage. Dies stellt die Polizei vor besondere Herausforderungen. Die Landesregierung hat auf diese Entwicklung frühzeitig reagiert und bereits 2010 landesweit eine direktionsübergreifend ausgerichtete, ganzheitliche Bekämpfungsstrategie umgesetzt. Diese basiert auf den fünf repressiven und präventiven „Säulen“ Örtliche und überörtliche Auswertung und Analyse sowie operativ orientierte Zusammenführung von Erkenntnissen Umfassende und systematische Spurensuche, -sicherung / priorisierte Untersuchung von DNA-Spuren Örtliche und überörtliche Fahndungskonzepte und -maßnahmen Prävention- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ Intensivtäterbekämpfung im Rahmen der Konzeption „MOTIV - Mobile Täter im Visier“. Die Landesregierung hat zu Einzelheiten der Bekämpfungsstrategie bereits mehrfach - zuletzt mit den Vorlagen 16/3429 und 16/3830 - berichtet. 5. Teilt die Landesregierung die oben genannte Aussage, nach der der „Schutz des Eigentums vor allem Aufgabe der Eigentümer“ sei? Die Bekämpfungsstrategie der Landesregierung gegen Wohnungseinbruchdiebstahl umfasst präventive wie repressive Elemente, die konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden. Der Landesregierung ist hierbei wichtig, dass das Zusammenwirken repressiver und präventiver polizeilicher Maßnahmen sowie die Umsetzung der präventiven polizeilichen Empfehlungen den größtmöglichen Schutz des Eigentums bieten. Darüberhinausgehend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12176