LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12183 06.06.2016 Datum des Originals: 06.06.2016/Ausgegeben: 09.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4750 vom 3. Mai 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11949 Einsatzkonzept und Vorgänge beim Fußballspiel MSV Duisburg : Fortuna Düsseldorf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Freitagabend (29.04.2016) kam es beim Einlass in das Stadion des MSV Duisburgs zu teils chaotischen Szenen, nachdem Fortuna-Fans diversen Berichten zur Folge zu lange auf ihren Einlass warten mussten und eine Panik ausbrach. Acht Fans, eine Ordnerin und ein Polizist sind bei den Tumulten verletzt worden, berichtet u.a. die Rheinische Post. Auch mir sind inzwischen von diversen Fans die Vorgänge geschildert worden. Allen Berichten gleich ist, dass es erst mit dem Erreichen der geschlossenen Eingangstore zu Problemen kam. Die 2.000-Mann starke Fangruppe wurde zuvor von der Polizei begleitet vom S-Bahnhof zum Stadion geführt. Viele der Fans waren mit einer verspäteten S1 angereist. Die Ankunft der Fans kann daher nicht, wie im Artikel der RP durch die Polizei suggeriert wird, überraschend gewesen sein. Die Verzögerungen, während das Spiel bereits lief, sorgten schließlich für Unruhe und Panik. Polizisten sollen Einlassbegehrende mit Knüppeln und Pfefferspray zurückgedrängt haben. Warum der Einlass der rund 2.000 Fans schiefgegangen ist, blieb bisher unbeantwortet. Eine geregelte Einlasskontrolle dient der Sicherheit aller Fußballfans. Das Sicherheitskonzept ist am vergangenen Wochenende in Duisburg allerdings nicht aufgegangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12183 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4750 mit Schreiben vom 6. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum wurden die vom S-Bahnhof kommenden Fans nicht zeitnah ins Stadion eingelassen, obwohl ihre Ankunft durch die sie begleitenden Polizisten bekannt gewesen sein muss? (Bitte Vorgänge exakt und detailliert wiedergeben und insbesondere schildern, warum die Einlasskontrollen nicht begannen.) Die Sicherheitsmaßnahmen der Einlass- und Kartenkontrollen wurden vom Veranstalter mit Stadionöffnung um 16:30 Uhr aufgenommen. 2. Verletzten- und Schadensbilanz ist nach den Vorgängen zu ziehen? (Bitte Anzahl der Verletzten Personen differenziert nach Polizei/Ordner/Fan, Verletzung, Strafanzeigen und Sachbeschädigungen inkl. Schadenshöhe aufzählen.) Die Polizei Duisburg leitete im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Spielbegegnung 37 Strafverfahren ein (Stand 13. Mai 2016). Zudem wurden ihr zwölf verletzte Personen (davon vier Polizeibeamte, ein Ordner und sieben Anhänger von Fortuna Düsseldorf) sowie Beschädigungen an vier geparkten PKW, drei Mobiltelefonen und einer Gegensprechsäule der Polizei bekannt. 3. Hat die Einsatzleitung die verspätete Ankunft der 2.000 Fans am betroffenen Eingangsbereich nicht bekannt gemacht? (Bitte Anweisungen der Einsatzleitung zwischen 17:30 und 19:30 Uhr wörtlich wiedergeben.) Der Veranstalter wurde von der Polizei regelmäßig über die Lageentwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die Anreise von Gästeanhängern, informiert. 4. Sieht das Einsatz- und Sicherheitskonzept am Stadion in Duisburg die stetige Absprache und den Abgleich von Anreisebewegungen der Fans vor? (Wenn ja, bei wem laufen die Informationen zusammen?) Ja. 5. Welche Konsequenzen werden aus dem Vorfall gezogen? Der Einsatz wird von dem Polizeipräsidium Duisburg nachbereitet. Darüber hinaus wird das Polizeipräsidium Duisburg den Einsatz des Ordnerdienstes des Veranstalters sowie die Leistungsfähigkeit der Vereinzelungsanlage sowie ggf. erforderliche bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit insbesondere bei Risikospielen mit den Netzwerkpartner erörtern. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12183