LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12209 09.06.2016 Datum des Originals: 09.06.2016/Ausgegeben: 14.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4775 vom 11. Mai 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12003 Entlastung der nordrhein-westfälischen Kommunen durch die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Asylbewerber durch den Bund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 11. Mai wurde gemeldet, dass der Bund den Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten stärker entgegenkommen will als bisher angeboten. Bei der Integration anerkannter Asylbewerber sei der Bund bereit, die Kosten der Unterkunft komplett zu übernehmen. Der Bund beziffert die Unterkunftskosten auf aktuell 700 Millionen Euro und perspektivisch 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Bis Ende Mai wollen sich Bund und Länder dann über die Aufteilung der Flüchtlingskosten verständigen. Zudem hat sich der Bund bereit erklärt, die genaue Abrechnung bei der Asylkosten-Pauschale vorzuziehen, so dass den Ländern bei höheren Flüchtlingszahlen als unterstellt das Geld schneller zur Verfügung stünde. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4775 mit Schreiben vom 9. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. 1. Wie entwickelten sich in den vergangenen 5 Jahren die finanziellen Lasten aus den Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber in den nordrheinwestfälischen Kommunen? Eine Auswertung von Daten über anerkannte Asylbewerber im SGB II ist derzeit noch nicht möglich. Aus den statistischen Auswertungen geht weder die Information eines konkret LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12209 2 vorliegenden anerkannten Asylverfahrens hervor noch kann zwischen Neu- bzw. Altfällen in den Bestands-daten unterschieden werden. Der Bund hat im Zusammenhang der Erörterung einer Entlastung der Kommunen von den flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft (vgl. Antwort zu Frage 2) in Aussicht gestellt, die Voraussetzungen für eine entsprechend präzisierte Datengrundlage zu schaffen. Die konkrete finanzielle Belastung der nordrhein-westfälischen Kommunen durch anerkannte Asylbewerber kann daher derzeit nicht beziffert werden. 2. Welche jährliche kommunalscharfe finanzielle Entlastungs-wirkung erwartet die Landesregierung für die nordrhein-westfälischen Kommunen, wenn der Bund künftig die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber übernimmt? Nordrhein-Westfalen hat sich bereits im Februar 2016 im Rahmen einer gemeinsam mit Rheinland-Pfalz initiierten Bundesratsinitiative (BR-Drucksache 93/16 vom 26. Februar 2016) für eine kurzfristige und deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) eingesetzt. Im Rahmen einer Sonder-MPK am 22. April 2016 haben die Bundes-kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Frage der Aufteilung der durch Flüchtlinge bedingten Kosten zwischen Bund und Ländern beschlossen, dass der Bund die Kommunen bei den flüchtlingsbedingten KdU für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte deutlich stärker entlasten wird. Aufgrund der steigenden Anerkennungs-zahlen und der damit einhergehenden anwachsenden Belastung der Kommunen im Bereich der KdU ist eine solche Entlastung notwendig und die Zusage des Bundes, sich hieran deutlich zu beteiligen, ist zu begrüßen. Vertreter der Bundesregierung haben zuletzt am 12. Mai 2016 die Länder über erste Überlegungen zur möglichen Ausgestaltung der Entlastung der Kommunen bei den flüchtlingsbedingten KdU informiert. Demnach steht im Raum, dass der Bund die sog. „flüchtlingsbedingten“ KdU vollständig übernehmen könnte. Diese KdU lassen sich nach Berechnungen des Bundes derzeit auf 700 Mio. Euro beziffern, die in den Folgejahren auf etwa 1,5 Mrd. Euro pro Jahr anwachsen sollen. Aufgrund dieses vorläufigen Verhandlungsstands und der anstehenden weiteren Gespräche zwischen Bund und Ländern ist eine konkrete, gar auf die einzelnen Kommunen bezogene Ausweisung der finanziellen Entlastungswirkung derzeit nicht möglich. 3. Wie viele anerkannte Asylbewerber leben jeweils in den nordrhein-westfälischen Kommunen zum 31.12.2015? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister (AZR) bezogen auf Nordrhein-Westfalen 12.863 Asylberechtigte sowie 58.881 Personen mit Flüchtlingsschutz erfasst. Außerdem waren 3.768 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) sowie 6.962 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 (Abschiebungsverbote) des Aufenthaltsgesetzes gespeichert (siehe hierzu auch: Antwort der Bundesregierung vom 9. März 2016 auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – BT-Drucksache 18/7800). Eine Aufschlüsselung der Angaben auf die nordrhein-westfälischen Kommunen ist mangels entsprechender Datenbasis im AZR nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12209 3 4. In welcher Höhe entstanden den Kommunen jeweils finanzielle Belastungen durch die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber im Jahr 2015? 5. Wie hoch ist die Anzahl der KdU-Berechtigten unter den anerkannten Asylbewerbern? Zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12209