LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12230 10.06.2016 Datum des Originals: 09.06.2016/Ausgegeben: 15.05.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4762 vom 9. Mai 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11990 Wie wird die ortsnahe stationäre Gesundheitsversorgung im Kreis Gütersloh bei einem geplanten Bettenabbau von nahezu 190 Betten sichergestellt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Investitionsstau bei den rund 370 Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen ist hinlänglich bekannt. Der Investitionsbedarf für die Kliniken in Nordrhein-Westfalen beläuft sich nach Schätzungen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen auf über 1,3 Milliarden Euro jährlich. Lösungskonzepte zur Beseitigung der miserablen Finanzlage der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen legt die Gesundheitsministerin nicht vor. Die schleppende Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 macht die Situation vor Ort nicht besser. Bei den fünf Krankenhäusern im Kreis Gütersloh – Klinikum Gütersloh, St. Elisabeth-Hospital, LWL-Klinikum, St. Vinzenz-Hospital Wiedenbrück und Krankenhaus Halle - die aktuell insgesamt über 1.695 Betten verfügen, könnten ca. 190 Betten wegfallen. Die Kliniken melden gegenüber den Planungen von Land und Krankenkassen einen Bedarf von 1.737 Betten an. Die ortsnahe Versorgung der Menschen im Kreis könnte bei einem weiteren Abbau der Bettenkapazitäten nicht mehr sichergestellt sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12230 2 Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 4762 mit Schreiben vom 9. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie weit sind die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern zur Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein- Westfalen 2015 im Kreis Gütersloh fortgeschritten? Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Das regionale Planungskonzept liegt der Bezirksregierung Detmold vor und wird dort derzeit geprüft. 2. Soll der geplante Bettenabbau von nahezu 190 Betten durch Schließungen von Fachabteilungen oder weiterer Kliniken erreicht werden? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist diese Frage weder in Bezug auf die exakte Höhe eines möglichen Bettenabbaus noch auf die Vorgehensweise zu beantworten, da das Verfahren nach § 14 KHGG NRW noch nicht abgeschlossen ist (vgl. Antwort zu Frage 1). 3. Wie errechnet sich der geplante Bettenabbau im Detail? Nach Ziffer 6 der Planungsgrundsätze des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2015 wird für die Berechnung der notwendigen Kapazitäten im Rahmenplan grundsätzlich die Formel nach Hill-Burton verwandt. Die Regionalisierung erfolgt nach dem Pflegetagevolumen. Hierbei ist zu beachten, dass die ermittelten Daten nur Hinweise für eine adäquate Verteilung der Versorgungsangebote bieten und nicht absolut sein können. Die Berechnung im Detail ist auch in dem unter den Fragen 1 und 2 genannten Planungskonzept vorzunehmen. 4. Bleibt die gesundheitliche Versorgung der Menschen im Kreis Gütersloh auch im Hinblick auf die ortsnahe Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet? Selbstverständlich stellen der Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2015 sowie das regionale Planungskonzept darauf ab, die gesundheitliche Versorgung und die gute Erreichbarkeit im Kreis Gütersloh auch weiterhin zu gewährleisten. 5. Wie hoch beziffert sich der Investitionsstau an den fünf Kliniken des Kreises Gütersloh? Konkrete Belege für einen Investitionsstau an den fünf Kliniken des Kreises Gütersloh liegen der Landesregierung nicht vor. Um einen Investitionsstau identifizieren zu können, muss der Umfang der für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung notwendigen Investitionen bestimmt sein und diese festgestellte Größe unterschritten werden. Da es keine allgemein verbindlichen Kriterien für die Feststellung des notwendigen Investitionsbedarfs gibt, stützen sich mögliche Berechnungen eines Investitionsstaus auf zugrunde gelegte Annahmen zum Investitionsbedarf. Auf dieser Basis beruht auch das im Auftrag der Krankenhausgesellschaft Nordrhein- Westfalen erstellte Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), das im „Investitionsbarometer NRW“ für den Kreis Warendorf und Gütersloh einen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12230 3 sogenannten Investitionsstau ausweist. Auch diese Berechnung beruht auf Annahmen zum Investitionsbedarf. Die Aussagefähigkeit des Gutachtens wird derzeit geprüft; es bleiben viele ungeklärte Fragen offen. Auf die Vorlage 16/3936 des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 20. Mai 2016 für die Sitzung am 25. Mai 2016 zum TOP „Investitionskostenförderung von Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen“ des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12230