LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12231 10.06.2016 Datum des Originals: 09.06.2016/Ausgegeben: 15.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4764 vom 11. Mai 2016 des Abgeordneten Christian Möbius CDU Drucksache 16/11992 Macht die zunehmende Kriminalität selbst vor Kirchen nicht mehr halt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zahl der Einbrüche in Nordrhein-Westfalen steigt seit Jahren kontinuierlich an. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass in zunehmendem Maße auch Kirchen zu den Zielen der Einbrecher zählen. Kirchenfenster, vielfach aus denkmalgeschützter alter Bleiverglasung, werden eingeschlagen und Türen gewaltsam aufgebrochen. In vielen Fällen haben sich die Täter mit ebenso roher Gewalt Zutritt zu den Sakristeien verschafft. In einem Fall schlug der Einbrecher die Tür zur Sakristei mit einem alten Altarstein mit eingelegter Reliquie ein, der dadurch zerbrach. Gesucht wird, wie bei Wohnungseinbrüchen auch, nach allen denkbaren Wertgegenständen. Dabei werden Opferstöcke aufgebrochen, sakrale Gegenstände entwendet, Kirchentresore aufgebrochen oder auch Mobiltelefone und elektronische Anlagen gestohlen. Besorgniserregend ist nicht zuletzt die Skrupellosigkeit, mit der die Gotteshäuser unter Anwendung brachialer Gewalt beschädigt und bestohlen werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4764 mit Schreiben vom 9. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Daten zu Einbrüchen in Kirchengebäude sowie damit in Zusammenhang stehende Informationen zu Tatverdächtigen und Schadenshöhen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht explizit erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12231 2 Die Fallzahlen wurden aus der polizeilichen Recherchedatenbank FIN-DUS (Fall Informationen durchsuchen mit System) im Hinblick auf als Tatort oder im Sachverhalt als solche erfasste „Kirchengebäude“ erhoben. FINDUS Daten werden aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (IGVP) generiert. Diese werden nach Fortschritt der polizeilichen Ermittlungsergebnisse laufend aktualisiert und sind daher nicht statistisch valide. 1. Wie hoch war die Anzahl der Einbrüche in Kirchengebäude im Jahr 2015? Im Jahr 2015 wurden 817 Einbrüche in Kirchengebäuden im Integrationsverfahren Polizei (IGVP) erfasst. 2. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, die aufgeklärt werden konnten? Im Jahr 2015 wurden 102 der Einbrüche in Kirchengebäuden im IGVP als aufgeklärt erfasst. 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zur Nationalität und Religionszugehörigkeit der ermittelten Täter vor? Die Nationalitäten der 2015 ermittelten Tatverdächtigen gliedern sich wie folgt (jeder Tatverdächtige ist nur einmal erfasst): Staatsangehörigkeit Anzahl Tatverdächtige Deutsch 78 Rumänisch 4 Albanisch 3 Marokkanisch 3 andere je 1 - 2 Gesamtzahl 103 Die Religionszugehörigkeit ermittelter Tatverdächtiger wird im IGVP nicht erfasst. 4. Wie hoch ist die Schadenshöhe, die durch die Einbrüche und Diebstähle in Kirchengebäuden im Jahr 2015 entstanden ist? Die erfasste Schadenshöhe (Diebesgut) für Einbruchdiebstahl in Kirchengebäude bzw. schweren Diebstahl in/aus Kirchen betrug für das Jahr 2015 351.979 €. 5. Zu welchen Verurteilungen kam es im Jahr 2015 in Bezug auf Einbruchdiebstähle in Kirchen? Statistische Daten zu Verurteilungen wegen Einbruchdiebstählen in Kirchen liegen dem Justizministerium nicht vor. Die Strafverfolgungsstatistik enthält lediglich Angaben zu den demographischen Merkmalen der Abgeurteilten (Alter zur Tatzeit, Geschlecht, Staatsangehörigkeit), der Art der Straftat, der Art der Entscheidung, der Art der Sanktion, den Vorstrafen und zur Untersuchungshaft. Die Tatörtlichkeiten werden nicht erfasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12231