LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12234 10.06.2016 Datum des Originals: 09.06.2016/Ausgegeben: 15.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4755 vom 4. Mai 2016 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/11954 Wohnsiedlung Staumühle: Wie und wann geht es wirklich weiter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der BLB Bielefeld hat der örtlichen BI Staumühle mit Schreiben vom 21.03.2016 zwar gewisse „Fortschritte“ bei zu klärenden Detailfragen einer Veräußerung signalisiert, u.a. bzgl. des sog. „Verwaltungsgebäudes“ und der ehem. Elektrowerkstatt. Ein abschließendes Ergebnis liegt aber weiterhin nicht vor: Bis wann wird das endlich geschehen sein? Zudem wundere ich mich über die widersprüchlichen Aussagen des BLB einerseits und der Frau Kollegin Regina Kopp-Herr andererseits. Frau Kopp-Herr hat laut einem Schreiben an den SPD-Kreisverband Paderborn mit dem Staatsekretär für Finanzen gesprochen, der ihr mitgeteilt habe, dass mit Ergebnissen erst nach der Sommerpause zu rechnen sei. Der BLB hingegen geht von einer Entscheidung bis zur Jahresmitte aus. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4755 mit Schreiben vom 9. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat bereits mehrfach ausführlich zu Fragen zum Verfahrensstand „Wohnsiedlung Staumühle“ Stellung genommen (vgl. hierzu LT-Drs. 16/7367, 16/7586, 16/7957 und 16/10772 sowie Plenarprotokoll 16/87). Die in der vorliegenden Kleinen Anfrage 4755 als auch in der Kleinen Anfrage 4754 (LT-Drs. 16/11953) formulierten Fragen haben den Charakter von Unterstellungen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ist weiterhin darum bemüht, die Liegenschaft schnellstmöglich zu verkaufen und für Mieter und Gemeinde Planungssicherheit herzustellen . Die nun erfolgte Ausschreibung ist hierbei ein wichtiger Schritt. Die im Vorfeld zu klärenden Fragen waren allerdings schwierig und zeitaufwendig. Gründe hierfür sind unter anderem die Beschaffenheit der Liegenschaft (ehemals Dienstwohnungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12234 2 der JVA Hövelhof), die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Fragen zum Ver- und Entsorgungsnetz und die dadurch erforderlichen Abstimmungen zwischen den Beteiligten. Erst im Anschluss und zu keinem früheren Zeitpunkt konnte eine Ausschreibung erfolgen. 1. Wann wird es eine erneute umfassende Informationsveranstaltung vor Ort mit allen Akteuren geben? Der BLB NRW beabsichtigt in Kürze eine Informationsveranstaltung durchzuführen. 2. Welche Kriterien bzgl. eines ganzheitlichen Nutzungskonzepts wird die angekündigte Ausschreibung des BLB erhalten? Die am 17.05.2016 durch den BLB NRW erfolgte öffentliche Ausschreibung für den Verkauf der Wohnsiedlung Staumühle, Hövelhof enthält keine Kriterien für ein Nutzungskonzept. Allerdings wird auf die Außenbereichssatzung der Gemeinde Hövelhof zur „JVA-Siedlung Staumühle“ vom 21.04.2015 hingewiesen, die der Sicherung der Nutzung der vorhandenen Gebäude zu Wohnzwecken im Außenbereich dient. 3. Wie ist die offenbar mangelhafte Kommunikation zwischen dem BLB und dem Finanzministerium zu erklären? Das Finanzministerium und der BLB NRW tauschen sich regelmäßig und im erforderlichen Umfang aus. 4. Nach mir vorliegenden Informationen geht die Hausverwaltung davon aus, dass die von der Gemeinde Hövelhof geänderte Außenbereichssatzung derzeit noch nicht wirksam sei. Hier erbitte ich den Sachstand der Landesregierung? Die Außenbereichssatzung „JVA-Siedlung Hövelhof“ wurde am 21.04.2015 im Amtsblatt der Gemeinde Hövelhof veröffentlicht und ist wirksam. Gründe, die der Wirksamkeit der Satzung entgegenstehen, sind der Landesregierung nicht bekannt. 5. Wann kann mit einer endgültigen Entscheidung tatsächlich gerechnet werden? Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist bis zum 24.06.2016 vorgesehen. Danach wird sich zeigen, wie viele potentielle Bieter sich melden. Wie lange das anschließende Bieterverfahren und die Verhandlungsgespräche mit dem Höchstbietenden dauern werden, hängt unter anderem von der Anzahl der Bieter ab. Ein Ergebnis in Bezug auf den Höchstbietenden wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause feststehen. Der BLB NRW rechnet mit einer endgültigen Verkaufsentscheidung frühestens zum Ende des Jahres. Der Höchstbietende wird ausreichend Zeit benötigen, um offene Punkte mit der Gemeinde und den Grundstücksnachbarn zu klären (z.B. Erschließung, Versorgung oder Dienstbarkeiten). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12234