LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12243 13.06.2016 Datum des Originals: 13.06.2016/Ausgegeben: 16.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4776 vom 11. Mai 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12004 Härtere Strafen für Gaffer: Folgt Nordrhein-Westfalen dem Beispiel Niedersachsens? Wortlaut der Kleinen Anfrage Bei Unfällen auf der Autobahn haben Probleme mit Gaffern in den vergangenen Jahren eine ganz neue Dimension erreicht. Das Filmen und Fotografieren mit anschließender Verbreitung der Aufnahmen in sozialen Netzwerken ist mittlerweile an der Tagesordnung. Gemäß einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2010 behindern bei 75 Prozent der Unfälle Schaulustige Rettungs- oder Aufräumarbeiten. Wie die Aachener Zeitung berichtet (10.5.2016, S. 9), bringt das Land Niedersachsen jetzt eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein, die das Fotografieren von Unfallopfern und das Behindern von Rettungskräften unter Strafe stellt. Ein Paragraph des Strafgesetzbuches soll dazu erweitert und einer hinzugefügt werden. Der Polizei soll so ermöglicht werden, Handys von Menschen, die Unfallopfer filmen, schon vor Ort zu beschlagnahmen. Bislang droht solchen Gaffern nur ein Bußgeld wegen unerlaubter Nutzung des Handys am Steuer. Gemäß dem niedersächsischen Gesetzesentwurf müssten sich diese Fahrer künftig wegen einer Straftat vor Gericht verantworten. Die Unterstützung dieser Bundesratsinitiative von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen ist wünschenswert. Beispiele für Ärger mit Gaffern gibt es zu Genüge. Auf der A 4 bei Weisweiler wurden etwa am 8.5.2016 Sanitäter beim Versorgen von Verletzten gefilmt. In Hagen behinderten Mitte April Hunderte Schaulustige Rettungskräfte, die ein Kind nach einem Verkehrsunfall versorgten. Am 5.5.2016 mussten ebenfalls in Hagen rund 150 Gaffer mit Hilfe eines Polizeihundes verscheucht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12243 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4776 mit Schreiben vom 13. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. 1. Sollte das Filmen und Fotografieren von Unfallopfern aus Sicht der Landesregierung künftig als Straftat anstatt wie bisher als Ordnungswidrigkeit gelten? Das Filmen und Fotografieren ist bereits heute unter den Voraussetzungen des § 201a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. 2. Plant die Landesregierung, die Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen zu unterstützen? (Wenn nein: Warum nicht?) Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Initiative des Landes Niedersachsen. 3. Wie viele Polizeieinsätze gegen Gaffer wegen Behinderung von Rettungskräften gab es von 2012 bis heute in NRW? (Bitte jeweils Datum, Ort, Lagebild auflisten.) Die zentralen landesweiten polizeilichen Auswertesysteme sehen eine spezifische Erfassung dieser Einsatzanlässe nicht vor. 4. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für sinnvoll, um gegen Gaffer vorzugehen ? (Bitte auch evtl. bereits laufende Maßnahmen angeben.) Der Einsatz der zwölf bereits im Jahr 2015 angeschafften Sichtschutz-Systeme für das BAB- Netz in Nordrhein-Westfalen wirkt sich auch positiv auf den Schutz der Privatsphäre von Unfallopfern aus. 5. Hat es seit der Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2010 weitere, ähnliche Studien gegeben? Weitere Studien über Schaulustige bei Rettungs- oder Aufräumarbeiten nach Unfällen sind nicht bekannt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12243