LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12244 13.06.2016 Datum des Originals: 13.06.2016/Ausgegeben: 16.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4793 vom 19. Mai 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12048 Unterschreitungen des Stellentopfes Wachdienst in den Kreispolizeibehörden Wortlaut der Kleinen Anfrage Nach den massenhaften sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten hat die Landesregierung ein „Maßnahmenpaket für Innere Sicherheit und bessere Integration“ angekündigt. In der Innenausschusssitzung vom 18.02.2016 führte Innenminister Ralf Jäger dazu u.a. Folgendes aus (Vorlage 16/3690): „Die Landesregierung will eine deutliche Steigerung der polizeilichen Präsenz in den Brennpunktbehörden erreichen. Deshalb sollen bestehende Unterschreitungen des Stellentopfes Wachdienst in den Brennpunktbehörden sukzessive wieder aufgelöst werden.“ Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4793 mit Schreiben vom 13. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Steuerungssystematik der Polizei NRW sieht eine eigenverantwortliche Schwerpunktsetzung der Kreispolizeibehörden (KPB) vor. Die strategische Steuerung der KPB erfolgt - unter Beachtung der Rahmenvorgaben und Standards des MIK NRW - über Sicherheitsprogramme, die jährlich zu bilanzieren und fortzuschreiben sind. Die Behördenleitungen stehen damit insgesamt in der Verantwortung, die für ihren gesamten Polizeibezirk übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen, ihr Personal dabei effektiv einzusetzen und die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12244 2 Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) ist zudem ein Berechnungsmodell zur Personalverteilung der Polizei NRW, welches nach belastungsbezogenen Kriterien, den Verteilschlüssel für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt. Die Zuordnung des Personals innerhalb der Kreispolizeibehörde liegt folgerichtig - mit Ausnahme der Stellensockel der BKV - in der Verantwortung der Behördenleitung, insofern sind in den KPB ggfs. bestehende Unterdeckungen des Stellentopfes Wachdienst grundsätzlich nicht zu beanstanden . Zur Stärkung der Sicherheitslage hat die Landesregierung in Reaktion auf die Ereignisse des Jahreswechsels ein Maßnahmenpaket beschlossen. Demnach sollen u.a. möglichst schnell 500 Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte zusätzlich zur operativen Aufgabenwahrnehmung an Kriminalitätsbrennpunkten eingesetzt werden. Den acht Schwerpunktbehörden werden hierfür neben Potentialen aus der landesweiten Lebensarbeitszeitverlängerung von Polizeivollzugsbeamten/-beamtinnen (PVB) insgesamt 250 Einstellungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte (RB) zur Verfügung gestellt. Die Erlassregelung zum Stellentopf Wachdienst sieht nur für die Schwerpunktbehörden vor, dass mindestens so viele Planstellen verwendet werden, wie in der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) ausgewiesen werden. Diese Festlegung soll sicherstellen, dass die zusätzlichen Personalressourcen neben bestimmten operativen Aufgabenbereichen in der Kriminalitätsbekämpfung auch in den operativen Bereichen des Wachdienstes tatsächlich verwendet werden, - dies selbst dann - wenn der Stellentopf keine Unterschreitung aufweist. Der Stellentopf Wachdienst fungiert dabei auch als eine Messgröße. 1. Wie definiert die Landesregierung „Wachdienst“? Bei der Betrachtungsweise „Stellentopf Wachdienst“ dienen als Datengrundlage die Funktions - und Verwendungsübersichten (Strukturdaten). Hierzu werden die in der Anlage genannten Funktionen bzw. die dort hinterlegten Planstellenanteile den entsprechenden Stellensockeln der BKV (z.B. Diensthundeführer, Bezirksdienst) und dem Belastungsanteil Wachdienst gegenübergestellt. 2. In welchen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Stellentopf Wachdienst der BKV unterschritten? (Bitte die Unterschreitung für jede Kreispolizeibehörde einzeln zahlenmäßig aufschlüsseln.) Nachfolgend die erbetenen Daten zum Stichtag 01.10.2015 mit Hinweis auf die Vorbemerkungen und eine noch ausstehende Validierung der Daten (nur mit den Schwerpunktbehörden): LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12244 3 KPB in % Aachen -10,49% Bochum -8,18% Bonn -7,16% Borken -5,75% Coesfeld -3,01% Dortmund -0,49% Duisburg -1,17% Düren -8,83% Essen -2,04% Gelsenkirchen -4,73% Hagen -2,67% Heinsberg -7,93% Kleve -4,84% Köln -3,58% Krefeld -10,93% Mettmann -0,41% Mönchengladbach -6,67% Münster -4,84% Oberhausen -8,23% Recklinghausen -3,29% Rhein-Erft-Kreis -4,40% Rhein-Kreis- Neuss -9,42% Rhein-Sieg-Kreis -3,53% Steinfurt -0,64% Unna -5,51% Viersen -1,04% Wesel -7,15% Wuppertal -4,14% 3. Warum wird der Stellentopf Wachdienst der BKV in diesen Behörden unterschritten ? Hierzu wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Wie soll die Unterbesetzung des Wachdienstes in den acht vom MIK benannten Brennpunktbehörden konkret aufgelöst werden? Zum 01.09.2016 werden den Schwerpunktbehörden zusätzliche Personalressourcen, die sich landesweit aus der Verlängerung der Lebensarbeitszeit von PVB ergeben, zugewiesen. Darüber hinaus sind den Schwerpunktbehörden 250 Einstellungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung gestellt worden, die in den nächsten Wochen und Monaten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12244 4 sukzessive von den KPB genutzt werden, um PVB für die operative Aufgabenwahrnehmung, u. a. im Wachdienst, freizusetzen. Des Weiteren besteht die Erwartungshaltung, dass - zumindest temporär - weiteres bereits vorhandenes eigenes Personal für die in Rede stehende operative Aufgabenwahrnehmung aus anderen Bereichen der Behörden freigesetzt wird. 5. Aus welchen Direktionen sind in den acht vom MIK benannten Brennpunktbehörden seit Jahresbeginn Beamte abgezogen worden, um die Unterbesetzung des dortigen Wachdienstes aufzulösen? (Bitte für jede der acht Brennpunktbehörden jeweils nach Direktion getrennt zahlenmäßig aufschlüsseln.) Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen und die Antwort zur Frage 4: Die acht Schwerpunktbehörden berichten zur Umsetzung des Maßnahmenpakets erstmals zum 15.07.2016. Anlage zur Kleinen Anfrage 4793 des Abgeordneten Theo Kruse der Fraktion der CDU "Unterschreitung des Stellentopfs Wachdienst in den reispolizeibehörden" LT-Drs. 16/12048 Funktions- und Verwendungsübersichten (Strukturdaten) Kontaktbeamter/in Muslimischer Institutionen Bezirks- und Schwerpunktdienst (ohne BD-Anteil) Bezirks- und Schwerpunktdienst (ohne BD-Anteil) Leiter/-in Bezirksdienst Leiter/-in Bezirksdienstbeamt-er/in Diensthundführer/-in Diensthundführer/-in RG-Hund Diensthundführer/-in Sprengstoffhund Diensthundführerstaffel Leiter/-in Direktion GE Leiter/-in Einsatz Führungsstelle Dir GE Leiter/-in Einsatz Führungsstelle Dir GE Mitarbeiter/-in Einsatz Sonstige Leiter/-in Einsatz Sonstige Mitarbeiter n Einsatztrupp GE Leiterin Einsatztruppbeamter/in GE Führungs- und Lagedienst Leiterin Führungs- und Lagedienst Mitarbeiterin Polizeigewahrsamsdienst Leiterin Polizeigewahrsamsdienst Mitarbeiterin Kradfahrer/in GE Kradgruppe Leiterin GE Leitstelle DGLin Leitstelle Leiterin Einsatzsachbearbeiterin Leitstelle Objektschutzbeamter/in Objektschutzbeamter/in Luftsicherheit Personenschutz Kommandoführerin Personenschutzbeamt-er/in Polizeiinspektion Führungsstelle Leiterin Polizeiinspektion Leiterin Polizeiwache Leiterin POS Leiterin Landesreiterstaffel Leiterin Landesreiterstaffel Polizeireiterin Schwerpunktdienst (ohne BD-Anteil) Beamt-er/in Schwerpunktdienst (ohne BD-Anteil) Leiterin SKB (Szenenkundige/-r Beamt-in/er) Ständiger Stab Leiterin Ständiger Stab Mitarbeiterin Wachdienst DGLin Wachdienst WDFin Wachdienstbeamt-er/in Bezirks- und Schwerpunktdienst (mit BD-Anteil) Poiizeiinspektion Führungsstelle Mitarbeiterin sowie Einsatztrupp K Leiterin Einsatztruppbeamter/in K Belastungsbezogene Kräfteverteilung Belastungsanteil Wachdienst Stellensockel Landesreiterstaffel Stellensockel Personen-/Objektschutz Stellensockel Bezirksdienst Stellensockel Diensthundführer/-in Stellensockel Ständiger Stab Stellensockel Regierungssitz Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12244