LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12245 13.06.2016 Datum des Originals: 13.06.2016/Ausgegeben: 16.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4788 vom 11. Mai 2016 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/12016 Ist die aktuelle Ausbildungsrichtlinie der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld zeitgemäß? Wortlaut der Kleinen Anfrage Die Themenkomplexe von Ausbildungschancen junger Menschen und des drohenden Fachkräftemangels in vielen Branchen sind insbesondere auch für das Handwerk in Nordrhein- Westfalen von großer Bedeutung. Das bewährte System der dualen Berufsausbildung an den Berufsschulen einerseits sowie dezentral in den Betrieben vor Ort gilt bereits seit langem und inzwischen sogar international als beispielhaft und hervorragend. Nun hatte der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in seiner 140. Sitzung vom 28.01.2015 zur vermeintlichen „Verbesserung der Qualität der Berufsbildung“ eine Richtlinie zur Relation von ausbildenden Fachkräften zu Auszubildenden erlassen. Mit Schreiben vom 06.01.2016 hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Empfehlungscharakter (Empfehlung Nr. 162) der entsprechenden Richtlinie des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung gegenüber den regionalen Kammern dokumentiert. In Ostwestfalen-Lippe wird die Richtlinie aber wohl restriktiv nachverfolgt. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4788 mit Schreiben vom 13. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. 1. Ist die Landesregierung in irgendeiner Weise um die Ausbildungsqualität im Handwerk in Nordrhein-Westfalen besorgt? Die Zuständigkeit für die Ausbildung im Handwerk liegt bei den Handwerkskammern. Die Kammern handeln auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundesinstituts für berufliche Bildung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12245 2 (BiBB). Darin werden die Qualitätsanforderungen geregelt, die von den Kammern umgesetzt werden. 2. Wie viele Lehrstellen im Handwerk NRW sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in etwa unbesetzt? Im April 2016 waren von 47.049 angebotenen Lehrstellen im Handwerk noch 11.299 unbesetzt . 3. Wie bewertet die Landesregierung die o.g. Richtlinie der Handwerkskammer OWL im Kontext der aktuellen Ausbildungsplatzsituation im nordrhein-westfälischen Handwerk? 4. Wie bewertet die Landesregierung die o. g. Richtlinie der Handwerkskammer OWL im Kontext des heutigen und zukünftig drohenden Fachkräftemangels in Nordrhein -Westfalen? Die Richtlinie der Handwerkskammer OWL setzt die von allen Kammern als verbindlich angesehenen Empfehlungen des BiBB um. Die Empfehlung des BiBB zur Relation von Auszubildenden zu Ausbildern/Fachkräften wird durch die Richtlinie zwar auf den ersten Blick bei gefahranfälligen Tätigkeiten eingeschränkt. Durch die Verwendung des Wortes „grundsätzlich“ sind jedoch auch gemäß der Richtlinie der Kammer weiterhin Abweichungen zulässig. Insofern stellt sich aus Sicht der Landesregierung nicht die Frage, ob die Richtlinie Auswirkungen auf die Ausbildungsplatzsituation oder Fachkräftemangel in Nordrhein-Westfalen haben könnte. 5. Sind der Landesregierung aktuell Umsetzungsformen entsprechender Beschlusslagen , Richtlinien o. ä. für das Handwerk aus den übrigen Kammerbezirken in Nordrhein-Westfalen bekannt? Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12245