LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12256 14.06.2016 Datum des Originals: 13.06.2016/Ausgegeben: 17.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4779 vom 11. Mai 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12007 Zur polizeilichen Beobachtung ausgeschriebene Salafisten Wortlaut der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Innenausschusses vom 28. April 2016 berichtete das Ministerium für Inneres und Kommunales u.a. über den Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen am 16. April 2016. In dem mündlichen Bericht des Ministeriums wurde u.a. ausgeführt, dass die beiden 16- jährigen Tatverdächtigen des Anschlags Kontakt zu einem Jugendlichen aus Wesel gehabt hätten, der den Sicherheitsbehörden als extremistisch-salafistisch bekannt gewesen sei. Dieser 16-Jährige aus Wesel sei zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben gewesen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4779 mit Schreiben vom 13. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . 1. Seit wann war der Jugendliche aus Wesel zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben ? Bei dem angefragten Jugendlichen aus Wesel handelt es sich um den 16-jährigen T.I. Durch das Amtsgericht Duisburg wurde am 21.01.2016 ein Beschluss zur Polizeilichen Beobachtung gem. § 21 Abs. 1 und 3 Polizeigesetz NRW erlassen. Die Ausschreibung im Schengener Informationssystem wurde ebenfalls angeordnet. Die Ausschreibung wurde für die Dauer eines Jahres, bis zum 21.01.2017, genehmigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12256 2 2. Aus welchem Anlass war der Jugendliche aus Wesel zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben? Am 06.01.2016 wurde durch die Kriminalinspektion polizeilicher Staats-schutz des Polizeipräsidiums Duisburg (KIST Duisburg) ein sog. „Prüffall Islamismus“ angelegt. Grundlage waren Erkenntnisse über T.I., welche nach dem Handlungskonzept Nordrhein-Westfalen zur Früherkennung islamistischer Terroristen bearbeitet worden sind. 3. Welche Erkenntnisse wurden der ausschreibenden Dienststelle seit der Ausschreibung des Jugendlichen aus Wesel zur polizeilichen Beobachtung im Einzelnen zugeleitet? (Bitte jeweils einzeln in chronologischer Reihenfolge auflisten.) Die Fragen 3 und 4 können mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Sikh-Tempel vom 16.04.2016 nicht beantwortet werden. 4. Welche konkreten Erkenntnisse sind dadurch in Bezug auf die beiden 16-Jährigen Tatverdächtigen des Anschlags auf den Essener Sikh-Tempel erzielt worden? Ich verweise auf die Antwort zur Frage 3. 5. Wie viele Personen, die der extremistisch-salafistischen Szene zugeordnet werden , sind seit 2010 in Nordrhein-Westfalen zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben gewesen? (Bitte jeweils nach Jahren getrennt auflisten.) Der Bestand an ausgeschriebenen Personen kann jeweils nur tagesaktuell abgefragt werden. So ergab beispielsweise eine Abfrage vom 01.06.2016, dass zu diesem Zeitpunkt insgesamt 118 Personen der islamistisch-terroristischen Szene aus Nordrhein-Westfalen zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben waren. Eine retrograde Erhebung solcher Daten ist nicht möglich. In den Justizstatistiken sind richterliche Beschlüsse zur Ausschreibung von Personen der extremistisch -salafistischen Szene zur polizeilichen Beobachtung nicht erfasst. Eine Sonderauswertung der im genannten Zeitraum geführten Verfahren, die von Hand vorzunehmen wäre, ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12256