LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12257 14.06.2016 Datum des Originals: 13.06.2016/Ausgegeben: 17.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4785 vom 12. Mai 2016 der Abgeordneten Gregor Golland und Klaus Voussem CDU Drucksache 16/12013 Polizisten als Darsteller in Doku-Soaps und Scripted-Reality-Shows Wortlaut der Kleinen Anfrage In diversen Fernsehsendungen, wie „Toto und Harry“, „Der Blaulicht-Report“, „Achtung Kontrolle “, „Mein Revier“ oder „Auf Streife“, etc. spielen echte Polizisten mit. In der Regel werden in diesen Sendungen fiktive Fälle nach Drehbuch abgedreht. Da sich die Serien offenbar großer Beliebtheit erfreuen, wächst das Angebot im deutschen Fernsehen. Dies bedeutet, dass auch zunehmend mehr tatsächliche Polizisten in die Produktionen eingebunden werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4785 mit Schreiben vom 13. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welchem Umfang sind nordrhein-westfälische Polizisten in Doku Soaps, Scripted-Reality-Formate, Dokumentationen, etc. seit 2010 bis heute eingebunden ? (Bitte auflisten nach Jahr, Produktionstitel, Produktionsfirma, ausstrahlender Sender, jeweils Anzahl der Beamten und deren KPB und dem zeitlichen Umfang der Produktion/Dreharbeiten.) Unterstützung von Medienproduktionen: Sendeformate, die darauf gerichtet sind, Polizeikräfte bei der Dienstausübung bild- und tontechnisch zu begleiten, ohne dass der Inhalt oder der Ablauf durch die Polizei beeinflussbar ist und primär die Absicht verfolgt wird, Ereignisse, das Verhalten betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie die polizeiliche Reaktion festzuhalten (sog. Reality-TV oder Doku-Soap-Formate ) werden grundsätzlich weder personell noch durch die Überlassung von Führungs- und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12257 2 Einsatzmitteln oder sonstiger Sachmittel unterstützt, soweit nicht im Einzelfall die Beteiligung im Interesse der Polizei liegt. Eine Auswertung zum Umfang der Unterstützung von Medienproduktionen durch die Polizei des Landes NRW liegt dem Ministerium für Inneres und Kommunales für den betreffenden Zeitraum 2010 - 2016 nicht vor. Für eine solche Auswertung wäre eine manuelle Überprüfung aller Anträge auf Unterstützung von Medienproduktionen im betreffenden Zeitraum erforderlich . Dies war in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nebentätigkeiten: Daten, in welchem Umfang PVB des Landes Nordrhein-Westfalen im Zeitraum seit 2010 bis heute an Doku Soaps, Scripted-Reality-Formaten, Dokumentationen, etc. im Rahmen von Nebentätigkeiten beteiligt waren, liegen dem Ministerium für Inneres und Kommunales nicht zentral und automatisiert abrufbar vor und werden nicht standardmäßig erhoben. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage würde daher die händische Auswertung aller von PVB ausgeübten Nebentätigkeiten in den einzelnen Kreispolizeibehörden (KPB) erfordern. Dies wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und war in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Jahr 2013 erfolgte eine informatorische Erhebung zur Erfassung der Nebentätigkeitsgenehmigungen von PVB für Fernsehproduktionen. Diese Erhebung zielte jedoch nicht speziell auf die vorliegend angesprochenen Sendeformate. Nach der Erhebung liegen auch nicht zu allen gemeldeten Fällen aussagekräftige Angaben zu zeitlichem Umfang der Einbindung der jeweiligen PVB, Rolle, Charakter des Sendeformats und ausstrahlendem Sender vor. 2. Werden bei den Produktionen auch Einsatzmittel der Polizei verwendet wie Uniformen , Autos, etc.? (Bitte alle verwendeten Einsatzmittel ergänzend zur Frage 1 auflisten.) Siehe Beantwortung Frage 1. Konkrete Daten über im Land Nordrhein-Westfalen bei Produktionen verwendete Einsatzmittel der Polizei liegen nicht vor und werden ebenfalls nicht zentral erhoben. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage würde daher die Auswertung aller für die genannten Produktionen ggf. genutzten Einsatzmitteln nach Dienststelle von Hand erfordern. Dies wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Handelte es sich bei der Dreharbeit der Polizeibeamten jeweils um Nebentätigkeiten oder erfolgten die Produktionen während der Dienstzeit? (Bitte ergänzend zur Frage 1 auflisten und differenzieren zwischen genehmigungspflichtigen und nichtgenehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten.) Siehe Beantwortung zu Frage 1. Wirken PVB im Rahmen von Nebentätigkeiten an Medienproduktionen mit, ist dies nur außerhalb der Dienstzeit möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12257 3 4. Dient die Teilnahme von richtigen Polizeibeamten dem Ansehen der nordrheinwestfälischen Polizei, bzw. wirkt dem zunehmenden Autoritäts- und Respektverlust entgegen? Unterstützung von Medienproduktionen: Die Beteiligung an Medienproduktionen, die nicht der presserechtlichen Auskunftspflicht unterliegen , stellt eine freiwillige Leistung der Polizei dar. Die Unterstützung bei Medienanfragen zur Begleitung der polizeilichen Arbeit im Rahmen einer Dokumentation oder einer anderen Form der Sachberichterstattung ist grundsätzlich erwünscht, wenn hierbei die Information über die Arbeit der Polizei im Vordergrund steht. Dazu gehören insbesondere Sendeformate, die der Darstellung spezifischer Präventionskonzepte (z.B. im Bereich der Verkehrsunfall- oder der Kriminalitätsbekämpfung) dienen oder geeignet sind, das Interesse am Polizeiberuf zu wecken oder zu fördern. Nebentätigkeiten: Eine Prüfung, ob Nebentätigkeiten einem „zunehmenden Autoritäts- und Respektsverlust“ entgegen wirken, ist aufgrund der Vorgaben des Nebentätigkeitsrechts ausgeschlossen. Es erfolgt insofern nur eine Prüfung der jeweiligen KPB, ob dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. 5. Gab es seit 2010 dienstrechtliche Verstöße in Zusammenhang mit Fernsehproduktionen ? (Wenn ja, bitte Sachverhalte darstellen.) Dienstvergehen werden grundsätzlich von den personalführenden Stellen der KPB bearbeitet. Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegt keine Übersicht über Fälle möglicher Dienstvergehen im Zusammenhang mit TV-Produktionen vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12257