LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12266 15.06.2016 Datum des Originals: 15.06.2016/Ausgegeben: 20.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4752 vom 3. Mai 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11951 Warum wird in NRW mehr eingebrochen als in Bayern? Wortlaut der Kleinen Anfrage Beim direkten Vergleich von Kriminalitätszahlen zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen zeigt sich, dass in NRW mehr Kriminalität stattfindet als im Freistaat. Dies wird insbesondere beim Vergleich der Häufigkeitszahlen (Umrechnung auf je 100.000 Einwohner) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl deutlich: 2006 wurde in NRW vier Mal so oft eingebrochen, wie in NRW (HZ NRW: 209; HZ Bayern 50). Inzwischen hat sich die Kluft zwischen Bayern und NRW vergrößert. 2015 wurde sechs Mal so oft in NRW eingebrochen, wie in Bayern (HZ NRW: 354; HZ Bayern 59). Nun führt die Landesregierung immer wieder die unterschiedliche Besiedlungsdichte als Grund für die ungleiche Kriminalitätsdichte an. Aber auch im direkten Großstadtvergleich verliert NRW gegen Bayern. Stellt man die Zahlen der beiden größten Städte der Bundesländer gegenüber , muss man feststellen, dass in Köln 2015 mehr als 60 % mehr eingebrochen wurde als in München. In Bayern kam 2014 auf 361 Einwohner ein Polizist, in NRW auf 400 Einwohner eine Vollzugsstelle . Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4752 mit Schreiben vom 15. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12266 2 1. Warum kommt in Nordrhein-Westfalen Kriminalität (insbesondere Diebstähle) so viel häufiger vor als in Bayern? Belastbare Daten des Landes Bayern oder spezifische wissenschaftliche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Beantwortung dieser Frage nicht vor. Statistische Daten belegen, dass die Kriminalitätsbelastung pro 100.000 Einwohner mit zunehmender Einwohnerzahl deutlich steigt. Das gilt insbesondere für Eigentums-, Raub-, und Körperverletzungsdelikte. Zurückgeführt wird dies auf die gute Verfügbarkeit von geeigneten Tatobjekten und eine geringere Sozialkontrolle als Folge der Anonymität, insbesondere in Großstädten. Nordrhein-Westfalen weist im Vergleich zu anderen Ländern eine hohe Dichte an Großstädten auf. 29 von insgesamt 76 deutschen Großstädten sind hier, im Metropolraum Nordrhein-Westfalen, angesiedelt. Im Übrigen wird auf den Bericht zur Sitzung des Innenausschusses vom 19.11.2015 (Vorlage 16/3429) verwiesen. 2. Wie rechtfertigt die Landesregierung die vergleichsweise deutlich geringere Polizeidichte in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Bayern? Die „Polizeidichte“ berücksichtigt als Ergebnis einer ausschließlich mathematischen Betrachtung keinerlei qualitative Faktoren und sollte vor diesem Hintergrund auch nicht ohne die Betrachtung anderer, wesentlicher Einflussfaktoren beurteilt werden. Die Personalstärke bzw. der Personalbedarf einer Landespolizei ist vielmehr außerhalb rein mathematischer Bezüge anhand sachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse auszurichten. Die vom MIK NRW eingesetzte Expertenkommission „Bürgernahe Polizei - Den demographischen Wandel gestalten“ kommt in ihrem im Juni 2015 vorgelegten Ergebnisbericht zu der Einschätzung, dass die Polizei NRW mit einer Stärke von 39.150 Planstellen für PVB im Jahr 2014 bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen in der Lage ist, das zum Zeitpunkt der Drucklegung bestehende Sicherheitsniveau zu halten. Den seither veränderten Rahmenbedingungen und den damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen an die Polizei NRW begegnet die Landesregierung einerseits auf konzeptioneller Ebene, wie aktuell mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort, andererseits mit einer bereits seit 2011 kontinuierlichen Erhöhung der Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und -anwärter zunächst von 1.100 auf 1.400, dann in 2015 auf 1.892 und zuletzt auf 1.920 Einstellungsermächtigungen . Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 4329 (LT-Drs. 16/10876; 26.01.2016) verwiesen. 3. Warum wird in Köln relativ und absolut mehr eingebrochen als in der bayrischen Landeshauptstadt? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie hoch sind die jeweiligen Aufklärungsquoten für Wohnungseinbruchsdiebstahl in München und Köln seit 2010? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12266 3 5. In welchem Verhältnis steht Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich aller Länder bei der Häufigkeitsanzahl von Wohnungseinbrüchen seit 2010? (Bitte alle HZ der Länder aus den Jahren 2010-2015 auflisten.) Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet: Die nachgefragten Daten sind in den Anlagen abgebildet. Anlage zur Kleinen Anfrage 4752 Wohnungseinbruchdiebstahl Aufklärungsquoten der Städte Köln und München für die Jahre 2005 bis 2015 Jahr Stadt Köln Stadt München 2005 8,9% 28,3% 2006 9,9% 17,2% 2007 9,9% 17,0% 2008 9,2% 29,8% 2009 8,0% 17,6% 2010 7,6% 16,0% 2011 6,4% 24,6% 2012 5,9% 15,5% 2013 8,4% 22,4% 2014 8,1% 15,6% 2015 7,8% 16,1% Datenquelle ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Anlage zur Kleinen Anfrage 4752 Häufigkeitszahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls für den Zeitraum 2010-2015 in den Ländern Baden-Württemberg 12.255 114,4 126,8 106,9 79,5 76,2 73,0 Bayern 7.480 58,9 65,1 51,0 45,3 41,8 35,7 Berlin 11.815 340,5 355,3 342,7 351,0 318,0 253,1 Brandenburg 4.436 180,5 163,0 163,3 149,7 118,5 113,0 Bremen 3.544 535,4 540,8 525,2 539,5 518,4 434,8 Hamburg 9.006 510,9 428,9 399,2 394,4 362,8 424,7 Hessen 11.595 190,3 181,6 179,4 173,5 179,2 164,5 Mecklenburg-Vorpommern 1.521 95,1 95,8 95,0 86,4 81,2 76,5 Niedersachsen 16.575 211,8 188,1 202,4 184,5 149,2 149,4 Nordrhein-Westfalen 62.362 353,6 300,4 313,0 303,6 282,3 250,5 Rheinland-Pfalz 7.125 177,6 145,7 146,8 137,0 127,6 114,2 Saarland 2.437 246,4 250,8 210,7 200,4 163,6 165,9 Sachsen 4.257 105,0 95,6 89,4 92,8 83,6 77,2 Sachsen-Anhalt 2.795 125,0 115,7 114,5 107,4 103,8 97,6 Schleswig-Holstein 8.456 298,7 267,4 268,4 269,7 258,2 239,3 Thüringen 1.477 68,5 45,3 54,5 41,1 41,0 28,6 *) **) Auszug PKS-Jahrbuch des BKA Aufgrund der geänderten Datenbasis bei den Bevölkerungszahlen (Zensus 2011) ist ein Vergleich der HZ ab 2013 mit den Vorjahren nicht möglich. erf. Fälle insges. Häufigkeitszahl *) 2015 2014 2012 2011 2010 2013 **) Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12266