LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12274 16.06.2016 Datum des Originals: 16.06.2016/Ausgegeben: 21.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4789 vom 12. Mai 2016 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/12017 Bau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) Wortlaut der Kleinen Anfrage Die Kevelaerer Südumgehung (OW 1) ist nach sechzig Jahren Wartezeit immer noch nicht fertiggestellt. Die hinreichenden Bedingungen dazu sind von Seiten der Landesregierung immer noch nicht erfüllt: Erstens, das als “L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 - A 57)“ bezeichnete Landesstraßenprojekt muss ein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren haben . Zweitens muss das Projekt in das Landesstraßenbauprogramm Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Laut Aussage der Landesregierung wird das Straßenbauprojekt vorrangig geplant. Darüber hinaus hat die Landesregierung am 13.10.2015 gesagt, die Planfeststellungsbehörde rechne mit einem Planfeststellungsbeschluss noch im Jahr 2015 und die Baukosten wurden mit voraussichtlich 20,4 Millionen Euro veranschlagt (Drucksache 16/9961). Darüber hinaus stehen der Fertigstellung L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 - A 57) noch weitere Hindernisse im Weg. Durch die Ausfinanzierung der im Landesstraßenbauprogramm 2015 enthaltenen Maßnahmen sind die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel bereits auf Jahre gebunden. Ferner fordert die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, 16 Millionen Euro jährlich vom Landesstraßenneubau für Radwege abzuzweigen. Das würde bedeuten , die derzeitigen Mittel für den Landesstraßenneubau von nur noch 32 Millionen jährlich zugunsten des Radwegebaus zu halbieren. Das Landeskabinett hat für diese Forderung bereits den Weg geebnet. Das Kabinett beschloss am 8. Dezember 2015, das Straßen- und Wegegesetz zu ändern: Radschnellwege werden künftig den Landesstraßen gleichgestellt, das heißt aus diesem Topf finanziert. Die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) duldet jedoch keinen mehrjährigen Aufschub, denn sie ist eine dringende Entlastungsmaßnahme, insbesondere für die vom Verkehrslärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Rheinstraße in Kevelaer und entlang der Ortsdurchfahrt in Winnekendonk. Zudem bedarf die Stadt Kevelaer als Nordwest-Europas größter Wallfahrtsort LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12274 2 mit jährlich rund einer Million Gläubiger der besonderen Berücksichtigung in der straßenbaulichen Schwerpunktsetzung des Landes. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4789 mit Schreiben vom 16. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Ist für das Projekt „L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B 9 - A 57)“ im Jahr 2015 ein Planfeststellungsbeschluss ergangen? Wenn nicht bitte begründen. 2. Ist es zutreffend, dass Bibervorkommen das Planfeststellungsverfahren verzögern , bzw. verzögert haben? Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde im August 2015 auf eine Wiederbesiedlung der Issumer Fleuth durch den streng geschützten Biber (FFH-Anhang-IV-Art) hingewiesen. Der Biber war bislang aus dem Raum nicht belegt und fand daher bei den vom Vorhabenträger eingereichten Genehmigungsunterlagen dementsprechend auch keine Berücksichtigung. Seitens der höheren Landschaftsbehörde wurde daraufhin eine ergänzende Bewertung des geplanten Straßenbauvorhabens hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Betroffenheit des Bibers gefordert. Als Grundlage dieser Bewertung war eine Überprüfung des aktuellen Bibervorkommens im Raum durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden im März 2016 an die Planfeststellungsbehörde übersandt. Vor diesem Hintergrund konnte das Planfeststellungsverfahren nicht mehr im Jahr 2015 abgeschlossen werden. 3. Wurden in den vergangenen 60 Jahren Bibervorkommen im Raum Kevelaer verzeichnet ? Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Untersuchungen (s. Antwort zu den Fragen 1 und 2) wurden bei einer Ortsbesichtigung im März dieses Jahres Fraßspuren von Bibern an der im Planungsgebiet verlaufenden Issumer Fleuth und der Niers festgestellt. An der Issumer Fleuth wurde darüber hinaus in einem am Klärwerk Winnekendonk befindlichen Gewässerabschnitt eine Biberburg vorgefunden. 4. Wie steht die Landesregierung zur Haltung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass der Neubau von Straßen nicht notwendig ist? Die Landesregierung räumt dem Erhalt der nordrhein-westfälischen Landesstraßen einen Vorrang gegenüber dem Neubau ein. Gleichwohl wird der Neubau von Straßen z. B. im Rahmen von Engpassbeseitigungen erforderlich sein. Dies ist auch entsprechend im geltenden Koalitionsvertrag verankert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12274 3 5. Wird die Landesregierung die Forderung der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen nach einer Halbierung der Mittel für den Landesstraßenneubaus zugunsten des Radwegebaus erfüllen? Über die Verwendung der Finanzmittel im Landesstraßenbau einschließlich Radwegebau entscheidet der Landtag im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushaltes jährlich neu. Dies bleibt abzuwarten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12274