LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12276 16.06.2016 Datum des Originals: 16.06.2016/Ausgegeben: 21.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4767 vom 11. Mai 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/11995 Aktueller Haushaltsstatus der Kommunen in Nordrhein-Westfalen – 175 Kommunen in der Haushaltssicherung Wortlaut der Kleinen Anfrage Grundsätzlich besteht die Verpflichtung jeder Gemeinde, den Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen (§75 Abs. 2 S. 1 GO NRW). Der Kommunal-Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge so hoch oder höher sind als die Aufwendungen. Er gilt als ausgeglichen, wenn ein Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen führt regelmäßig Abfragen bei den Kommunalaufsichtsbehörden durch, um einen aktuellen Überblick über den Haushaltsstatus der Städte und Gemeinden zu bekommen. Von den Gemeinden und Gemeindeverbänden befanden sich seit dem Jahr 2011 jeweils mehr als 170 Kommunen in der Haushaltssicherung oder standen unter dem Nothaushaltsrecht. Bei dieser Zahl ist zu berücksichtigen, dass ab dem Jahr 2012 sowohl Kommunen, die verpflichtet sind, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, als auch Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen, als "Gemeinden/GV in der Haushaltssicherung" erfasst werden.Nur ein Bruchteil der Kommunen hatte in den vergangenen Jahren tatsächlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Aktuell veröffentlichte das Innenministerium nun die Zahlen zum Haushaltsstatus der nordrhein -westfälischen Kommunen zum 31.12.2015 mit sehr ernüchternden Ergebnissen, angesichts der bundesweiten Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Mit Rommerskirchen, Herzogenrahth , Weilerswist, Alfter, Horstmar, Hilchenbach, Neunkirchen, Marienmünster und Monschau befinden sich 9 Kommunen im Nothaushaltrecht – nach 4 Kommunen im Jahr 2013 und 3 Kommunen im Jahr 2014. Insgesamt befinden sich 175 Kommunen weiterhin im Nothaushaltsrecht oder der Haushaltssicherung, lediglich 28 Kommunen haben einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt. Bei 29 Kommunen ist die Überschuldung eingetreten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12276 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4767 mit Schreiben vom 16. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . 1. Wie entwickelte sich seit dem Jahr 2012 die Anzahl der Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt in Nordrhein-Westfalen? Als Kommunen „ohne ausgeglichenen Haushalt“ werden solche Gemeinden und Gemeindeverbände verstanden, deren Haushalte weder die Anforderungen von § 75 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) noch die von § 75 Absatz 2 Satz 3 GO NRW erfüllen. Die Anzahl der entsprechenden Kommunen stellt sich seit 2012 wie folgt dar: Jahr 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Kommunen 305 303 288 292 2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für die Kommunen, die im Nothaushalt bzw. in der Haushaltsicherung sind, die aber keine Mittel zur Hilfe aus dem Stärkungspakt erhalten? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Haushaltsstatus der Kommunen seit dem Jahr 2012? Die haushaltssicherungspflichtigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich selber auf den Weg gemacht, innerhalb der von der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist den Haushaltsausgleich wieder zu erreichen. Angesichts von 430 Kommunen insgesamt ist die Zahl von neun Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung zum Stichtag 31.12.2015 als niedrig zu bewerten. Es wird derzeit kein Handlungsbedarf für eine Änderung der in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelten Vorgaben für die Haushaltssicherung gesehen. 3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für die überschuldeten Kommunen, die keine Hilfe aus dem Stärkungspakt erhalten? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Kommunen, bei denen die Überschuldung eingetreten bzw. nach Finanzplanungszeitraums zu erwarten ist? Keine Hilfe aus dem Stärkungspakt erhalten vier nach der Haushaltsstatusmeldung zum Stichtag 31.12.2015 überschuldete Kommunen (Alsdorf, Laer, Lünen, Mülheim an der Ruhr). Daher besteht derzeit keine mit dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes vergleichbare Situation. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12276