LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12278 16.06.2016 Datum des Originals: 16.06.2016/Ausgegeben: 21.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4787 vom 12. Mai 2016 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/12015 Zentrale IT-Betriebsstelle der Justiz in Münster unterbesetzt und somit arbeitsunfähig? Wortlaut der Kleinen Anfrage In der Zeitschrift „akzente“ der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) Landesverband NRW (Ausgabe 1/2016) weist deren Landesvorsitzender auf Missstände bei der Inbetriebnahme des Rechenzentrums in Münster hin, in dem zukünftig IT-Dienstleistungen der Justiz in Nordrhein- Westfalen zentralisiert werden sollen. Er führt aus, dass für die Aufrechterhaltung des technischen Betriebs beim IT-Dienstleister der zentralen IT-Betriebsstelle der Justiz in Münster weitere zehn Techniker-Stellen nötig seien. Er sieht den Grund für die – in seinen Augen vorher absehbare - Unterbesetzung in dem Mangel an beruflichen Anreizen, ohne die sich kein geeignetes Personal finden ließe. Für die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs im Rechenzentrum sei eine zeitnahe Besetzung der Stellen jedoch unbedingt notwendig, um den technischen Betrieb aufrechtzuerhalten und die Betriebsverantwortung für diesen vollständig übernehmen zu können. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4787 mit Schreiben vom 16. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann ist mit der Besetzung der Stellen zu rechnen? Die personelle Besetzung der inzwischen aufgebauten zentralen IT-Betriebsstelle der Justiz in Münster erfolgt nach Maßgabe eines Personalbedarfskonzepts, das der für den Betrieb zuständige IT-Dienstleister der Justiz (ITD) erstellt hat. Dieses sieht eine am Bedarf orientierte Ausstattung in mehreren Schritten vor. Der jeweilige Bedarf wird dabei durch den Grad der bereits erreichten Zentralisierung und die für die nächste Zeit geplanten Überführungen einzelner Gerichte und Behörden in den Zentralbetrieb bestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12278 2 Für die derzeitigen ersten Testmigrationen und Testabläufe in der neuen zentralen Umgebung und für die demnächst beabsichtigte Überführung eines ersten kleineren Verfahrens in die zentrale IT-Betriebsstelle ist hinreichend Personal vorhanden. Für die im Laufe dieses Jahres geplante Pilotierung von zwei Gerichten besteht hingegen ein höherer Personalbedarf, der rechtzeitig abgedeckt werden wird. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die Stellen zeitnah zu besetzen? Der Regelbetrieb der zentralen IT-Betriebsstelle soll grundsätzlich durch justizeigenes Personal erfolgen, so dass auf der Basis des Personalbedarfskonzepts weiteres Personal der Justiz NRW angesprochen werden wird. 3. Welches Stellenprofil wird den Einstellungen zugrunde gelegt? Für die zentrale IT-Betriebsstelle wurden mehrere Teams gebildet. Dabei handelt es sich um das Team Citrix/Desktopbetrieb/Druck- und Scandienste, das Team Datenbanken/Verfahrensbetrieb , das Team Datensicherung, das Team Monitoring/System Management, das Team Netze, das Team Sicherheitsinfrastruktur, das Team Virtualisierung, das Team Speichertechnologien und das Team Verfahrensbetrieb und e²-Produkte. Für diese Teams werden IT-Administratoren /-innen mit einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 bis 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gesucht. 4. Welche Risiken sieht die Landesregierung für die rechtzeitige Übernahme der Betriebsverantwortung ? Es bestehen keine Risiken für die Übernahme der IT-Betriebsverantwortung, da diese nur sukzessive vom dezentralen Betrieb auf den ITD, d.h. abhängig von den hinzukommenden Aufgaben und unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals, übergehen wird. 5. Wie wird der Brandschutz in den beiden Rechenräumen gewährleistet? In den beiden Rechnerräumen der zentralen IT-Betriebsstelle wird wie beim vorherigen Nutzer, dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), ein Brandschutz gewährleistet, der den Anforderungen an ein Rechenzentrum entspricht. Das Gebäude verfügt über ein vollständiges BSI-konformes Sicherheitskonzept. Die Räume liegen in zwei separaten Brandabschnitten getrennt voneinander, haben jeweils eine separate Daten- und Stromleitung und verfügen über ein Notstromaggregat, eine Brandfrüherkennung und eine Stickstofflöschanlage . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12278