LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12279 16.06.2016 Datum des Originals: 16.06.2016/Ausgegeben: 21.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4795 vom 24. Mai 2016 der Abgeordneten Dietmar Brockes und Henning Höne FDP Drucksache 16/12061 Unwetter im Kreis Paderborn zerlegt Windrad – Was sagt die Landesregierung? Wortlaut der Kleinen Anfrage Ein Unwetter hat in Ostwestfalen am Abend des 22. Mai 2016 erhebliche Schäden verursacht. Betroffen waren die Kreise Paderborn, Bielefeld, Herford, Lippe und Minden-Lübbecke. Laut Medienberichten musste die Feuerwehr über 60 Mal ausrücken. Unter anderem wurde durch das Unwetter eine Windkraftanlage in der Nähe der B 68 zwischen Paderborn und Borchen zerstört. Von der mit 70 Meter Höhe vergleichsweise kleinen und Medienberichten zufolge älteren Anlage seien zwei Flügel abgerissen worden, ein weiterer Flügel hänge zerfetzt und abgeknickt noch an der Maschinengondel. Die Pressesprecherin des Kreises Paderborn wird mit den Worten zitiert, das Windrad sei „regelrecht zerlegt worden“, Trümmerteile seien bis zu 250 Meter weit geschleudert worden und steckten in einem Feld. Laut WDR wird vermutet, dass starke Windböen oder Blitzeinschlag die Anlage zerstört hätten. Die „Neue Westfälische“ berichtet weiter, dass an der Gondel Brandspuren sichtbar seien. Daher gehe der Leiter der Borchener Feuerwehr davon aus, dass die Anlage von einem Blitz getroffen worden sei. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4795 mit Schreiben vom 16. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12279 2 1. Welche konkrete Ursache wie Blitzschlag, Materialermüdung o.ä. führte zur Zerstörung des Windrads? Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, welche Ursachen zur Zerstörung der Rotorblätter der im Jahr 1994 baurechtlich genehmigten Windenergieanlage des Typs Tacke TW 600 während der Unwetterlage geführt haben. Die Ermittlungen des Betreibers sind noch nicht abgeschlossen. 2. Wie viele Anlagen dieses Typs stehen in NRW? Über die Anzahl der baurechtlich genehmigten Anlagen liegen keine Angaben vor. Vom LA- NUV werden nur die immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen erfasst. Danach sind in NRW derzeit 3097 Windenergieanlagen in Betrieb, davon mindestens 45 Anlagen des Typs Tacke TW 600. Bei 51 immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen in NRW sind die vollständigen Daten (Hersteller und/oder Leistung) nicht öffentlich verfügbar, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass darunter auch noch weitere Anlagen des Typs Tacke TW 600 sind. 3. Können Wartungsmängel an der Anlage ausgeschlossen werden? Nein, allerdings liegen derzeit auch keine Hinweise auf Wartungsmängel vor. Der Eigentümer /Verfügungsberechtigte trägt seit jeher die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung baulicher Anlagen (§ 3 Absatz 1 BauO NRW). 4. Inwiefern kann die Landesregierung ausschließen, dass es sich um bauarttypische Mängel der Anlage handelt? Die Landesregierung hat keine Veranlassung, aufgrund eines einzelnen Schadensereignisses bei einer außergewöhnlichen Wetterlage bauarttypische Mängel zu vermuten. 5. Was unternimmt die Landesregierung, um weitere Unfälle dieser Art zu verhindern ? Ohne gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen des Unfalls, die auf konkrete Gefahren bei anderen Windenergieanlagen hinweisen, besteht kein Anlass, tätig zu werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12279