LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12280 17.06.2016 Datum des Originals: 16.06.2016/Ausgegeben: 22.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4783 vom 12. Mai 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12011 Hitze in Traglufthallen - Warum unterstützt das Land die Städte und Gemeinden nicht mit freien Landesplätzen für Asylsuchende Vorbemerkung der Kleinen Anfrage WDR-Online berichtet am 12. Mai 2016 darüber, dass Asylsuchende in Düsseldorf gegen ihre Unterbringung in einer Traglufthallen in den Hungerstreik getreten sind. Die Temperaturen hätten in den vergangenen Tagen in der Halle fast 40 Grad erreicht und die Luft sei sehr schlecht, sagte ein Flüchtlingssprecher am 12.05.2016. Auch seien Mäuse und Ratten in der Halle gesichtet worden. Die Stadt Düsseldorf erklärte, die Traglufthallen "noch eine Weile zu brauchen". Bis dahin soll die Situation durch eine Wasserkühlung und durch Hitzeschutzfolien verbessert werden. Die Mietverträge für die Traglufthallen laufen nach Angaben der Stadt noch bis Ende September. Bis dahin sollen Modulheime errichtet sein. Die Stadt zahlt pro Traglufthalle 96.000 Euro Miete im Monat. Unterdessen stehen auch in Düsseldorf feste Flüchtlingsunterkünfte leer: "Da gibt es freie Plätze", bestätigte ein Sprecher der Stadt. "Das sind aber Unterkünfte des Landes. Wir sind deswegen im Gespräch mit dem Land, aber die kommen nicht voran." Laut Antwort des MIK – Drs. 16/11327 – verlangt das Land 35 Euro von den Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen, die der jeweiligen Kommune bereits nach § 3 FlüAG durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen worden sind, aber in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Wenn das Land zur Unterstützung einer Kommune in einer schwierigen Situation sich bereit erklärt, der Kommune bereits zugewiesene Flüchtlinge zeitweise in einer Landeseinrichtung zu beherbergen, werden Leistungen durch das Land im rechtlichen Verantwortungsbereich der Kommune erbracht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen und um die Kommune nicht im Vergleich mit anderen Kommunen zu bevorzugen, ist es geboten, die anteiligen Kosten der Kommune in Rechnung zu stellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12280 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4783 mit Schreiben vom 16. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . 1. Aus welchen Gründen verweigert das Land konkret die Bereitstellung freier Landesunterkunftsplätze für die Stadt Düsseldorf, angesichts der unhaltbaren Zustände in den Traglufthallen der Stadt? Das Land verweigert keinesfalls die Unterstützung der Stadt Düsseldorf. Im Gegenteil - das Land hat der Stadt Düsseldorf in diesem Jahr bereits mehrfach Landesunterkünfte für eine kommunale Nutzung abgetreten bzw. im Rahmen eines Überlassungsvertrages temporär zur Verfügung gestellt. So stellt das Land der Stadt Düsseldorf beispielsweise seit dem 24.04.2016 die Landesliegenschaften am Mannesmannufer zur Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Noch am selben Tag, nachdem die Landesregierung von den Schwierigkeiten der Stadt Düsseldorf in Bezug auf die Unterbringung von Flüchtlingen in Traglufthallen Kenntnis erhalten hatte, wurde die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf beauftragt, der Stadt kurzfristig über die bereits zur Verfügung gestellten Plätze hinaus weitere Kapazitäten zur Überbrückung der Notlage anzubieten. Vor diesem Hintergrund erfolgte am Folgetag die Bereitstellung der Landeseinrichtung in der Roßstraße. Das Land ist mit der Stadt Düsseldorf zu dauerhaften Lösungen hinsichtlich der Nutzung von Landesliegenschaften im Gespräch. Für die Unterstützung durch das Land hat sich Stadtdirektor Burkhard Hintzsche im Rahmen einer Presseerklärung der Stadt Düsseldorf vom 25. Mai 2016 ausdrücklich bedankt. 2. Aus welchen Gründen werden Kommunen unbelegte Unterbringungsplätze des Landes nicht kostenlos bei Engpässen der kommunalen Unterbringung oder Notsituation angeboten – wenn gleichzeitig Dispense für Kommunen erteilt werden, die ebenfalls finanzielle Folgen im Rahmen der Kostenerstattung nach dem FlüAG haben ? Das Land ist nach § 44 Abs. 1 AsylG verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten. Es trägt die mit der Aufgabenwahrneh-mung verbundenen Kosten. Die Gemeinden sind nach § 1 Abs. 1 FlüAG verpflichtet, die ihnen nach § 3 FlüAG zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Sie tragen die mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verbundenen Kosten. Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge erhalten sie eine pauschalierte Landeszuweisung nach Maßgabe von § 4 FlüAG. Wenn sich das Land zur Unterstützung einer Kommune in einer schwierigen Situation sich bereit erklärt, der Kommune bereits zugewiesene Flüchtlinge zeitweise in einer Landeseinrichtung zu beherbergen, werden Leistungen durch das Land im rechtlichen Verantwortungsbereich der Kommune erbracht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen und um die Kommune nicht im Vergleich mit anderen Kommunen zu bevorzugen, ist es geboten, die anteiligen Kosten der Kommune in Rechnung zu stellen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12280 3 3. In wie vielen Fällen wurden „kommunal zugewiesene“ Asylsuchende im bisherigen Jahr in Landesunterkünften untergebracht (bitte Auflistung nach Kommunen)? 4. In welchen Fällen verlangt das Land aktuell für die Unterbringung von Flüchtlingen in Landesunterkünften für Kommunen eine finanzielle Erstattung? (bitte kommunalscharfe Aufstellung)? 5. In welcher Gesamt-Höhe wurden im bisherigen Jahr von betroffenen Kommunen jeweils 35,- Euro pro Asylsuchendem pro Tag für die Unterbringung kommunaler Flüchtlinge in Landeseinrichtungen gezahlt? Die Fragen 3, 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Daten sind vollständig nur für den Regierungsbezirk Münster vorhanden. Der Erstattungsbetrag ist für jede Unterbringungseinrichtung verschieden, da insofern die dem Land tatsächlich entstehenden Kosten abzurechnen sind. Soweit auch in den anderen Regierungsbezirken temporär Landeseinrichtungen zur Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge genutzt wurden, liegen die entsprechenden Abrechnungen noch nicht oder noch nicht vollständig vor. Nutzung von Landeseinrichtungen für kommunale Flüchtlinge Monat Erstattungsbetrag in Euro Stadt Bocholt - NU Bocholt Bocholt III Januar 2016 Februar 2016 172.095,00 120.365,00 Stadt Lüdinghausen - NU Seppenrade Januar- März 2016 31.535,00 25.200,00 2.940,00 Stadt Münster - NU Oxford Januar 2016 Februar 2016 März 2016 136.465,00 75.600,00 5.040,00 Stadt Oelde - NU Oelde I Januar 2016 Februar 2016 März 2016 12.425,00 30.800,00 29.540,00 Stadt Recklinghausen - NU Recklinghausen I Januar 2016 1.960,00 Stadt Rheine - NU Mittelstraße Januar-Februar 2016 28.735,00 30.135,00 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12280