LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12296 20.06.2016 Datum des Originals: 17.06.2016/Ausgegeben: 23.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4797 vom 19. Mai 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12063 Serie von Automatensprengungen nimmt kein Ende Wortlaut der Kleinen Anfrage Am 19. Mai 2016 wurde um 3:45 Uhr der 46. Geldautomat in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr gesprengt. Im letzten Jahr wurden insgesamt 67 Automaten in die Luft gejagt. 2014 waren es 26. Die Tendenz ist eindeutig. Die Landesregierung bekommt das Kriminalitätsfeld nicht in den Griff. Das in der Drucksache 16/10359 erwähnte Präventionskonzept ist offensichtlich ineffektiv oder nie umgesetzt worden. Im konkreten jüngsten Fall konnten die Täter in ihrem Fluchtwagen und mit der Beute entkommen . Die Polizei wurde offenbar abgehängt. Dies dokumentiert erneut die materielle Unterlegenheit unserer Polizei, die ich bereits mehrfach angemahnt habe. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4797 mit Schreiben vom 17. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das „Aufsprengen von Geldausgabeautomaten“ ist keine spezielle Tatbegehungsform einer einzelnen Tätergruppierung und ein bundesweites sowie europaweites Kriminalitätsphänomen . Zur Gewährleistung einer einheitlichen Ermittlungsführung sowie zur Koordinierung von Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der überregionalen Begehung von Straftaten der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12296 2 Eigentumskriminalität durch das Aufsprengen von Geldausgabeautomaten in Nordrhein-Westfalen wurde dem Landeskriminalamt - gemäß § 7 Abs. 5 Polizeiorganisationsgesetz i. V. m. § 5 Aufsichtsverordnung Polizei - die landesweite Zuständigkeit zur Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr, Repression und Prävention übertragen. Das Landeskriminalamt hat zur ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung seit dem 13.10.2015 - unter Einbindung von Kräften einzelner Kreispolizeibehörden - die Ermittlungskommission (EK) „Heat“ eingerichtet. Polizeiliche Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen der „EK Heat“, niederländischen Dienststellen sowie der Justiz. Das vom Landeskriminalamt erarbeitete spezifische Präventionskonzept beinhaltet unter anderem Handlungsempfehlungen für Geldinstitute. Diese Handlungsempfehlungen werden fortwährend - insbesondere unter Einbeziehung von Geldautomatenbetreibern und Herstellerfirmen - weiterentwickelt. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bekämpft die Kriminalität konsequent und effektiv . Die Aufklärungsquote in Nordrhein-Westfalen für Delikte mit dem Modus Operandi „Aufsprengen von Geldausgabeautomaten“ beträgt für das Jahr 2015 aktuell 52,2 %. Auch im Jahr 2016 ist es bereits zu mehreren Festnahmen gekommen. So wurden beispielsweise am 24.2.2016 in Essen vier Personen aus den Niederlanden bereits kurz nach Tatausführung im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen festgenommen. Weiterhin konnten am 25.4.2016 zwei Personen, die im Zusammenhang mit einer Serie von „Aufsprengungen von Geldausgabeautomaten “ im Polizeibezirk des Polizeipräsidiums Bonn stehen, nach umfangreichen Ermittlungen - festgenommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 4013 (LT-Drs. 16/10110) und 4533 (LT-Drs. 16/11335) sowie den Bericht der Landesregierung für die Sitzung des Innenausschusses am 21.1.2016 (Vorlage 16/3633) verwiesen. 1. Wie waren die genauen Einsatzabläufe in der Nacht des 19. Mai 2016 bis zum Entkommen der Täter? (Bitte Anzahl der Täter, Vorgehen der Täter, Beutehöhe, Fluchtfahrzeug, Alarmierungszeitpunkt , Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei und das weitere Einsatzvorgehen , die beteiligten Behörden und Anzahl der Verfolgungsfahrzeuge inkl. der Verfolgungsroute angeben) Am 19.05.2016, 3:46 Uhr, erhielt die Leitstelle des Polizeipräsidiums Bonn durch die Sicherheitszentrale der Commerzbank Kenntnis über die „Aufsprengung eines Geldautomaten“ in einer Filiale der Commerzbank in Bonn. Demnach betraten zwei dunkel gekleidete, vollmaskierte Personen das unverschlossene Foyer der Commerzbankfiliale und sprengten den dort befindlichen Geldausgabeautomaten. Nach Tatausführung verließen beide Täter mit der Beute das video-überwachte Foyer und flüchteten mit einem vermutlich dunkelfarbenen Pkw der Marke Audi. Von den unverzüglich von der Leitstelle entsandten zehn Funkstreifenkraftwagen (Fustkw), traf ein Fustkw bereits um 3:53 Uhr am Tatobjekt ein. Im Rahmen der um 3:51 Uhr eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen fiel einer Fustkw-Besatzung in der Oppelner Straße - kurz vor Eintreffen am Einsatzort - ein schwarzer Pkw Audi auf. Der Pkw Audi fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf den Fustkw zu und blendete hierbei die Scheinwerfer so auf, dass das Ablesen des Kennzeichens nicht möglich war. Die Verfolgungsfahrt führte nach ca. drei Kilometern auf die Bundesautobahn (BAB) 565 in Fahrtrichtung Köln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12296 3 Da die Einsatzkräfte im verfolgenden Fustkw aufgrund der hohen Geschwindigkeit nach einigen Minuten den Sichtkontakt zum PKW verloren hatten, wurde die Verfolgung auf der BAB 565 um 3:57 Uhr abgebrochen. Der Einsatz wurde in eine Fahndungslage überführt. 2. Ist unsere Polizei materiell so ausgestattet, dass sie derartigen Banden habhaft werden kann? Ja. 3. Gibt es Anhaltspunkte auf die Herkunft der Täter bzw. auf vorher verübte Sprengungen der Gruppe? Siehe Vorbemerkung. 4. Wieso schaffen es das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen und seine unterstellten Behörden nicht, die Sprengungsserie zu beenden? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Bankautomaten wurden seit Anfang des Jahres gesprengt? (Bitte auflisten nach Datum, Uhrzeit, Ort, Bank, Beutehöhe, Hinweise auf Täter) Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Anlage zu KA 4797 Lfd. Nr. Datum Ort Geldinstitut Versuch 1 01.01.2016 Mülheim a. d. Ruhr Sparkasse ja 2 05.01.2016 Würselen Sparkasse ja 3 07.01.2016 Lippetal Sparkasse ja 4 12.01.2016 Aachen Deutsche Bank nein 5 14.01.2016 Berg.-Gladbach Commerzbank nein 6 16.01.2016 Bonn Commerzbank nein 7 26.01.2016 Herzogenrath Commerzbank nein 8 26.01.2016 Dortmund Volksbank ja 9 27.01.2016 Übach-Palenberg Deutsche Bank nein 10 04.02.2016 Bochum Sparkasse ja 11 05.02.2016 Bochum Commerzbank nein 12 13.02.2016 Kall Postbank nein 13 16.02.2016 Duisburg Sparda-Bank nein 14 17.02.2016 Viersen-Dülken Deutsche Bank ja 15 19.02.2016 Heinsberg-Dremmen Sparkasse ja 16 22.02.2016 Bönen Sparkasse nein 17 24.02.2016 Essen Santander Bank nein 18 24.02.2016 Essen Commerzbank nein 19 24.02.2016 Wiehl Commerzbank ja 20 24.02.2016 Erkelenz Sparkasse nein 21 27.02.2016 Fröndenberg Sparkasse ja 22 02.03.2016 Mönchengladbach Deutsche Bank ja 23 03.03.2016 Baesweiler Sparkasse ja 24 03.03.2016 Selfkant Volksbank ja 25 04.03.2016 Waldfeucht Sparkasse ja 26 04.03.2016 Übach-Palenberg Sparkasse ja 27 07.03.2016 Kleve-Rindern Sparkasse ja 28 17.03.2016 Wuppertal Sparkasse nein 29 18.03.2016 Neuenrade Commerzbank ja 30 21.03.2016 Emmerich Card Point nein 31 28.03.2016 Remscheid Sparkasse ja 32 30.03.2016 Bonn Postbank ja 33 31.03.2016 Euskirchen Postbank nein 34 31.03.2016 Bonn Postbank nein 35 01.04.2016 Köln Commerzbank nein 36 05.04.2016 Kamen Commerzbank nein 37 08.04.2016 Waldfeucht Sparkasse nein 38 14.04.2016 Monheim am Rhein Sparkasse nein 39 20.04.2016 Mülheim a. d. Ruhr Commerzbank nein 40 27.04.2016 Dorsten Sparkasse nein 41 28.04.2016 Linnich Raiffeisenbank nein 42 30.04.2016 Gütersloh Volksbank ja 43 01.05.2016 Gütersloh Volksbank ja 44 04.05.2016 Lünen Spardabank ja 45 04.05.2016 Düsseldorf Commerzbank nein 46 09.05.2016 Dormagen Sparkasse nein 47 14.05.2016 Grevenbroich Sparkasse nein 48 19.05.2016 Bonn Commerzbank nein 49 19.05.2016 Kranenburg Sparkasse ja 50 20.05.2016 Vreden Volksbank nein 51 26.05.2016 Geilenkirchen Sparkasse nein 52 26.05.2016 Dormagen Sparkasse nein 53 27.05.2016 Emmerich Commerzbank ja 54 30.05.2016 Mülheim a. d. Ruhr Sparkasse ja 55 01.06.2016 Witten Sparkasse ja 56 01.06.2016 Dortmund Volksbank ja 57 01.06.2016 Kaarst Sparkasse ja 58 02.06.2016 Bonn Bankhaus Lenz ja 59 03.06.2016 Oberhausen Deutsche Bank nein 60 04.06.2016 Dortmund Volksbank nein 61 05.06.2016 Bonn Commerzbank nein 62 07.06.2016 Finnentrop Sparkasse ja GAA-Sprengungen 2016 Stand: 10.06.2016 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12296