LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12320 27.06.2016 Datum des Originals: 24.06.2016/Ausgegeben: 30.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4834 vom 3. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12211 Deutsche Polizeigewerkschaft und der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern Elektroimpulswaffen (Taser) für Streifenbeamte Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom 21.05.2016 von einer neuerlichen Initiative für die Ausstattung der Polizei mit Elektroimpulswaffen (Taser) im Streifendienst. Die Spezialeinsatzkommandos nutzen diese bereits seit Jahren mit Erfolg. Das Gerät sei eine vergleichsweise milde Waffe. Pfefferspray sei wesentlich unangenehmer, wird der Landesvorsitzende der DPolG Erich Rettinghaus zitiert. Mit Elektroimpulswaffen können Angreifer schnell und aus sicherer Distanz heraus außer Gefecht gesetzt werden. Dabei besteht keine Gefahr sich selbst zu verletzen (wie z.B. bei Pfefferspray ). Die Elektroimpulswaffen gelten zur Abwehr von Messerattacken aber auch von alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Angreifer als besonders gut geeignet. Der Gegner wird für einige Sekunden durch 50.000 Volt gelähmt. Ein Duisburger Polizist hat sich jüngst freiwillig dem Selbstversuch unterzogen, um die Funktion eines Tasers vorzuführen. Die rot-grüne Landesregierung weigerte sich bisher, Elektroimpulswaffen als Einsatzmittel anzuschaffen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4834 mit Schreiben vom 24. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wird die Landesregierung der Forderung entsprechen und Elektroimpulswaffen für Polizeibeamte im Wechseldienst einführen? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12320 2 2. Wenn Nein: Warum werden Elektroimpulswaffen nicht, insbesondere auch vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf Polizisten, von der Landesregierung angeschafft ? Elektroimpulsgeräte werden weiterhin für Spezialeinsatzkräfte beschafft. Was die Anschaffung für Beamte des Wachdienstes betrifft, verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1909 (LT-Drs.16/5109) 3. Wenn Nein: Welches derzeit eingesetzte Einsatzmittel entspricht der Effektivität von Elektroimpulswaffen? Den Beamtinnen und Beamten stehen mit dem Einsatzmehrzweckstock EMS-A (insbesondere in der Nahdistanz), dem Reizstoffsprühgerät und - als ultima ratio - der Dienstwaffe, bereits mehrere effektive Distanzmittel zur Verfügung. 4. Wenn Nein: Wird es wenigstens einen Test oder eine wissenschaftlich begleitete Erprobung von Elektroimpulswaffen geben? Nein. 5. Wenn Nein: Welche ideologischen Gründe gibt es innerhalb der Landesregierung gegen den Einsatz von Elektroimpulswaffen? Die Gründe für die Beschränkung der Nutzung von Elektroimpulsgeräten auf die Spezialeinsatzkommandos liegen ausschließlich im einsatzfachlichen Bereich. Ideologische Gründe liegen nicht vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12320