LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 27.06.2016 Datum des Originals: 24.06.2016/Ausgegeben: 30.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4808 vom 25. Mai 2016 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/12076 Abschiebungen aus NRW und die Stellungnahme 68/16 des Bundesrates Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den letzten Jahren haben Mitglieder der Piratenfraktion regelmäßig nach Abschiebungen und der Abschiebepraxis der Landesregierung gefragt. Am Mittwoch, den 05. Mai veröffentlichte die Landesregierung Zahlen über Abschiebungen. 1.324 Personen wurden demnach seit Anfang des Jahres abgeschoben und 3.397 Menschen nahmen "das Angebot" der freiwilligen Rückkehr an. Als würde es einen Wettbewerb geben, erklärt das MIK: "NRW ist damit im Ländervergleich auch im Jahr 2016 bei den Rückführungen vorn und hat seine Zahlen im Vergleich zum 1. Quartal 2015 (678) deutlich gesteigert." Dabei stehen hinter diesen Zahlen individuelle Schicksale. Abschiebungen sind immer traumatische Erfahrungen, besonders für Kinder . Anfang März stürzte sich am Flughafen Köln/Bonn ein junger Mann aus Verzweiflung wegen seiner Abschiebung in die Tiefe. Der Fall rüttelte die Öffentlichkeit in NRW auf, vor allem weil der junge Mann und seine – trotz des Suizidversuches des Bruders am selben Tag abgeschobene – Schwester sehr gut integriert waren. Die Geschwister hatten beide Zusagen für einen Ausbildungsplatz und waren gute Schüler. Dennoch entschieden die Behörden, ihnen ein Bleiberecht zu verweigern. Dabei wurden 2015 die Bleiberechtsregeln durch den Gesetzgeber gelockert. Am 01.08.2015 trat der neue § 25 b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Kraft getreten, nach dem Ausländerinnen und Ausländer, die sich geduldet, gestattet oder erlaubt im Bundesgebiet aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können, wenn sie sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben. Für besonders qualifizierte Geduldete – Fachkräfte und Hochschulabsolventen – gibt es die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, § 18 a AufenthG. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 2 Der Bundesrat (BR) gab am 18.03.2016 eine Stellungnahme heraus, die sich kritisch zu der Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten äußerte. Neben offenen Fragen bezüglich der geplanten Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten fordert der Bundesrat, die Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsstaaten generell zu überprüfen und unter Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen zu intensivieren. Die Piratenfraktion forderte genau dies im Antrag DS16/11324. Weiterhin empfiehlt der BR als wirksame Maßnahme zur Entlastung des BAMF eine Altfallregelung für besonders langjährige Asylverfahren (Drucksache BR 68/16) Die Piratenfraktion in NRW schlug schon im November 2015 eine Altfallreglung vor. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4808 mit Schreiben vom 24. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Personen wurden zwischen seit dem 1. Juni 2015 bis jetzt aus NRW abgeschoben ? (Bitte nach Jahr, Monat, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und sog. Dublin- VO-Fällen aufschlüsseln) Lt. Statistik der Bundespolizei wurden aus NRW in der Zeit vom 01. Juni 2015 bis zum 30. April 2016 insgesamt 4.780 Personen abgeschoben (einschließlich Dublin-Überstellungen). Statistische Angaben der Bundespolizei zu Abschiebungen im Mai 2016 liegen noch nicht vor. Die monatliche Verteilung der Abschiebungszahlen für das Jahr 2016 wird laut Auskunft der statistikführenden Stelle, der Bundespolizei, derzeit geprüft und angepasst. Für das Jahr 2016 kann daher aktuell lediglich die Gesamtzahl der Abschiebungen im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 30. April 2016 genannt werden. Nachfolgend sind daher nur die Abschiebungen aus NRW für das Jahr 2015 aufgeschlüsselt nach Monaten dargestellt: Auf Anforderung der Länder stellt die Bundespolizei seit April 2016 eine nach Staatsangehörigkeit und Zielland differenzierende Statistik zur Verfügung. Eine Aufschlüsselung der Abschiebungsstatistik nach Dublin-VO-Fällen liegt nicht vor. Monat Anzahl der Abschiebungen 2015 aus NRW Anzahl der Abschiebungen 2016 aus NRW Jan. 188 1.727 (bis 30.04.2016) Feb. 194 März 296 Apr. 277 Mai 387 Juni 653 Juli 382 Aug. 269 Sept. 292 Okt. 355 Nov. 561 Dez. 541 Gesamt 4.395 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 3 Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 30. April 2016 nach Staatsangehörigkeit und Zielland, lt. Statistik der BPol: Abschiebungen aus NRW (einschließlich Dublin-Überstellungen) Jan-Apr. 2016 Staatsangehörigkeit Art der Grenze Zielland Gesamt Gesamt 1.727 Albanien Luft Albanien 445 Albanien Luft Frankreich 1 Albanien Luft Dänemark 1 Kosovo Luft Kosovo 391 Serbien Luft Serbien 188 Mazedonien Luft Mazedonien 101 Mazedonien Luft Serbien 51 Georgien Land Belgien 2 Georgien Luft Georgien 74 Georgien Luft Dänemark 1 Georgien Luft Polen 1 Georgien Luft Litauen 1 Bosnien-Herzegowina Luft Bosnien-Herzegowina 38 Bosnien-Herzegowina Luft Kroatien 1 Marokko Land Belgien 1 Marokko Luft Italien 13 Marokko Luft Marokko 11 Marokko Luft Frankreich 3 Marokko Luft Schweiz 3 Marokko Luft Österreich 3 Marokko Luft Spanien 2 Marokko Luft Schweden 1 Marokko Luft Malaysia 1 Algerien Land Schweiz 1 Algerien Land Belgien 1 Algerien Luft Algerien 12 Algerien Luft Schweiz 6 Algerien Luft Frankreich 5 Algerien Luft Ungarn 4 Algerien Luft Spanien 3 Algerien Luft Bulgarien 2 Algerien Luft Schweden 1 Algerien Luft Italien 1 Algerien Luft Norwegen 1 Rumänien Luft Rumänien 26 Rumänien Luft Moldau 1 Russische Föderation Land Polen 9 Russische Föderation Land Belgien 7 Russische Föderation Land Niederlande 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 4 Russische Föderation Luft Russische Föderation 4 Russische Föderation Luft Polen 3 Russische Föderation Luft Frankreich 1 Guinea Land Belgien 6 Guinea Luft Italien 8 Guinea Luft Spanien 5 Guinea Luft Guinea 3 Guinea Luft Ungarn 1 Guinea Luft Frankreich 1 Guinea Luft Portugal 1 Bangladesch Luft Italien 9 Bangladesch Luft Bangladesch 7 Bangladesch Luft Ungarn 3 Bangladesch Luft Spanien 1 Bangladesch Luft Dänemark 1 Bangladesch Luft Schweiz 1 Nigeria Luft Italien 14 Nigeria Luft Nigeria 3 Nigeria Luft Spanien 2 Nigeria Luft Frankreich 1 Nigeria Luft Schweden 1 Pakistan Luft Italien 6 Pakistan Luft Pakistan 5 Pakistan Luft Ungarn 4 Pakistan Luft Österreich 2 Pakistan Luft Frankreich 1 Pakistan Luft Dänemark 1 Irak Land Österreich 2 Irak Luft Österreich 5 Irak Luft Italien 5 Irak Luft Bulgarien 3 Irak Luft Rumänien 1 Irak Luft Ungarn 1 Irak Luft Irak 1 Türkei Land Schweiz 1 Türkei Land Belgien 1 Türkei Luft Türkei 15 Türkei Luft Italien 1 Armenien Land Belgien 1 Armenien Luft Armenien 9 Armenien Luft Spanien 1 Armenien Luft Frankreich 1 Ghana Land Belgien 2 Ghana Luft Italien 4 Ghana Luft Ghana 3 Ghana Luft Malta 1 Ghana Luft Ungarn 1 Ghana Luft Bulgarien 1 Somalia Land Niederlande 1 Somalia Luft Italien 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 5 Somalia Luft Spanien 1 Somalia Luft Schweden 1 Somalia Luft Dänemark 1 Somalia Luft Malta 1 Polen Land Polen 10 Aserbaidschan Luft Aserbaidschan 8 Aserbaidschan Luft Italien 1 Indien Luft Indien 9 Afghanistan Luft Ungarn 3 Afghanistan Luft Bulgarien 3 Afghanistan Luft Afghanistan 1 Afghanistan Luft Italien 1 Afghanistan Luft Österreich 1 Mongolei Luft Frankreich 8 ungeklärt Luft Schweiz 6 ungeklärt Luft Ungarn 1 ungeklärt Luft Italien 1 Mali Luft Italien 5 Mali Luft Bulgarien 1 Mali Luft Ungarn 1 Mali Luft Spanien 1 Syrien Land Niederlande 1 Syrien Luft Bulgarien 3 Syrien Luft Italien 2 Syrien Luft Spanien 1 China Luft China 7 Eritrea Luft Italien 5 Eritrea Luft Spanien 1 Tunesien Luft Tunesien 4 Tunesien Luft Italien 2 Ägypten Luft Ägypten 3 Ägypten Luft Frankreich 2 Ägypten Luft Schweiz 1 Libanon Luft Ungarn 2 Libanon Luft Libanon 2 Libanon Luft Italien 1 Thailand Luft Thailand 5 Ukraine Land Polen 1 Ukraine Luft Ukraine 3 Bulgarien Luft Bulgarien 3 Tadschikistan Luft Litauen 2 Tadschikistan Luft Polen 1 Litauen Luft Litauen 3 Guinea-Bissau Land Belgien 1 Guinea-Bissau Luft Italien 1 Gambia Luft Italien 2 Kamerun Luft Kamerun 2 Iran Luft Ungarn 2 Brasilien Luft Brasilien 2 Niederlande Land Niederlande 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 6 Ungarn Luft Ungarn 1 Cote d'Ivoire Luft Portugal 1 Italien Land Niederlande 1 Angola Luft Angola 1 Myanmar Luft Italien 1 USA Luft USA 1 Kongo Luft Portugal 1 Griechenland Luft Griechenland 1 Moldau Luft Moldau 1 Großbritannien Luft Großbritannien 1 Montenegro Luft Montenegro 1 Ecuador Luft Spanien 1 Libyen Land Schweiz 1 Spanien Land Niederlande 1 Frankreich Land Frankreich 1 Sri Lanka Luft Sri Lanka 1 staatenlos Luft Italien 1 Lettland Luft Lettland 1 2. Wie viele andere „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ hat es zwischen Juni 2015 und Juni 2016 gegeben? (Bitte nach Art der Maßnahme aufschlüsseln) Der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Ausreise beendet. Maßnahmen zur Vorbereitung einer Ausreise sind individuell unterschiedlich und werden statistisch nicht erfasst. Mit der Ablehnung des Asylantrages wird den Betroffenen eine Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt. Wird innerhalb der gesetzten Frist von der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise kein Gebrauch gemacht, sind die Ausländerbehörden verpflichtet, vollziehbar ausreisepflichtige Personen zurückzuführen, sofern der Abschiebung keine tatsächlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen. Zu den statistischen Daten zu Rückführungen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Die aktuellen statistischen Daten zu den freiwilligen Ausreisen aus NRW können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hierbei gilt, dass die Angaben für das abgeschlossene Jahr 2015 die tatsächlichen Ausreisen abbilden. Für das Jahr 2016 sind nur bewilligte Ausreisen , ohne etwaige Stornierungen, dargestellt. Für das Jahr 2015 liegt eine nach Monaten differenzierende Statistik zu freiwilligen Ausreisen aus den Gemeinden ohne eine Förderung über REAG/GARP nicht vor. Die monatliche Differenzierung wurde erst ab dem Jahr 2016 eingeführt. Im gesamten Jahr 2015 sind 3.633 Personen ohne eine Förderung über REAG/GARP freiwillig aus NRW ausgereist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 7 Zeitraum Anzahl Art der aufenthaltsbeenden Maßnahme Juni 15 - Dez 15 5.864 freiwillige Ausreisen mit REAG/GARP Juli 15 - Dez 15 k.A. freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP aus den Gemeinden heraus Jan 16 - Mai 16 6.955 bewilligte freiwillige Ausreisen mit REAG/GARP Jan 16 - Mrz 16 1.184 bewilligte freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP aus den Gemeinden heraus 3. Wie viele Menschen in NRW haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a, b Aufenth G bewilligt bekommen? (Bitte Beantragungen, Ablehnung und Begründung mitaufzählen. Falls die Abfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, bitte exemplarische Anfrage in Köln, Düsseldorf, Dortmund, und Duisburg) Zum Stichtag 31. März 2016 weist das Ausländerzentralregister (AZR) 1.483 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus. Die Zahl der Anträge und Ablehnungen sowie die Gründe der Ablehnung werden im AZR nicht erfasst. § 25b AufenthG ist als Speichersachverhalt im AZR noch nicht vorgesehen. Eine Abfrage in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Duisburg hat hierzu Folgendes ergeben: Nach Mitteilung der Ausländerbehörde Köln wurden dort bisher für zwei Personen Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b AufenthG erteilt. In Düsseldorf hat eine Person eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten, vier Anträge wurden abgelehnt und drei weitere Anträge sind noch anhängig. In Dortmund besitzen aktuell 25 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG. Duisburg hat 9 Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b AufenthG gemeldet, fünf Anträge wurden abgelehnt. Soweit Ablehnungsgründe genannt werden konnten, betrafen diese Fälle von Identitätstäuschung , Ausnahmen von der gesetzlichen Vermutung der regelmäßigen Integration sowie Anträge von Studenten. 4. Wie bewertet die Landesregierung NRW eine Altfallregel, wie in der Stellungnahme des BR und im Antrag der Piratenfraktion gefordert? Der Beschluss des Bundesrates vom 18. März 2016, in dem unter Ziffer 7 zur Entlastung des BAMF auch eine Altfallregelung für besonders langjährige Asylverfahren empfohlen wird, erfolgte auf Grundlage eines Länderantrages, bei dem Nordrhein-Westfalen Mitantragsteller war. Eine pauschale Altfallregelung nach einer Asylverfahrensdauer von einem Jahr, wie im Entschließungsantrag der Piratenfraktion vom 04. November 2015 (LT-Drs. 16/10158) gefordert , lehnt die Landesregierung ab. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12324 8 5. Wie bewertet die Landesregierung NRW die Forderung des BR und der Piratenfraktion nach echter Prüfung des Status "sicher" für Herkunftsstaaten? Im Beschluss des Bundesrates vom 18. März 2016 (s. hierzu auch Antwort auf Frage 4) wurde die Bundesregierung unter Ziffer 5 gebeten, bestehende Fragen bzw. Zweifel zu der Bewertung der Lage in den Ländern Algerien, Marokko und Tunesien im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen. Nordrhein-Westfalen war hierbei Mitantragsteller. Zu parlamentarischen Anträgen nimmt die Landesregierung keine Stellung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12324