LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12329 27.06.2016 Datum des Originals: 24.06.2016/Ausgegeben: 30.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4804 vom 25. Mai 2016 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/12072 Übergriff in Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle in Hamm Wortlaut der Kleinen Anfrage Laut eines Presseberichts des WA wurde am 12. Mai 2016 ein Mitarbeiter der Malteser Hilfswerke in der Alfred-Fischer-Halle in Hamm - einer Asylbewerber-Notunterkunft des Landes - niedergeschlagen. Der Vorfall wurde erst elf Tage später bekannt und hat bei zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern Verunsicherung ausgelöst. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4804 mit Schreiben vom 24. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welchen Erkenntnisstand hat die Landesregierung bezüglich des geschilderten Sachverhaltes? Am 12.05.2016 kam es im Sanitätsraum in der unter Landesaufsicht stehenden Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle in Hamm zu einer Körperverletzung. Ein dort eingesetzter Sanitäter befand sich alleine im Raum und stand mit dem Rücken zur Zimmertür an einem Regal. Als er hörte, dass sich die zuvor geschlossene Tür zum Sanitätsraum öffnete, drehte er sich um und erhielt - ohne eine Person konkret wahrnehmen zu können - unvermittelt einen Schlag gegen seine linke Gesichtshälfte. Daraufhin verlor er vorübergehend das Bewusstsein. Als der Geschädigte nicht wie verabredet zu einer gemeinsamen Pause mit anderen Mitarbeitern des Hauses erschien, suchte ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes den Sanitätsraum auf und fand ihn bewusstlos auf dem Boden liegend vor. Andere Personen befanden sich auch zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum. Die eingesetzten Polizeibeamten fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung. Hinweise auf den Täter konnten bislang nicht erlangt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12329 2 2. Wieso wurde der Vorfall erst elf Tage nach dem Übergriff durch die zuständige Polizeibehörde bestätigt? Eine eigeninitiative Presseberichterstattung zu Delikten einfacher Kriminalität erfolgt durch die Kreispolizeibehörde Hamm - wie auch durch andere Kreispolizeibehörden - grundsätzlich nicht. Eine Bestätigung des Sachverhaltes erfolgte somit erst aufgrund der konkreten Anfrage des Westfälischen Anzeigers, die elf Tage nach dem Vorfall bei der KPB Hamm einging. 3. Hat die zuständige Polizeibehörde Tatverdächtige ermitteln und festnehmen können ? Ein Tatverdächtiger konnte bislang nicht ermittelt werden. 4. Durch wen wurde der Übergriff an die zuständigen Behörden gemeldet? Ein Mitarbeiter des vor Ort eingesetzten Sicherheitsunternehmens meldete den Vorfall an die Einsatzleitstelle der Polizei. 5. Wie stark ist der Verletzungsgrad des Opfers des Übergriffs und kann der Verletzte seinen Dienst wieder verrichten? Der Geschädigte wurde im Krankenhaus ambulant behandelt und wird nach Genesung seinen Dienst wieder versehen können. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12329