LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12331 27.06.2016 Datum des Originals: 24.06.2016/Ausgegeben: 30.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4806 vom 25. Mai 2016 der Abgeordneten Christof Rasche und Angela Freimuth FDP Drucksache 16/12074 Wie wird die Landesregierung auf die Nichtberücksichtigung der sog. „Route 57“ im Bundesverkehrswegeplan reagieren? Wortlaut der Kleinen Anfrage Das Aus zahlreicher Ortsumgehungen in Nordrhein-Westfalen im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes ist nicht hinnehmbar. Der ländliche Raum, beispielsweise in der Region Siegen/Wittgenstein, droht damit wieder einmal zulasten der NRW-Großstadtregionen abgehängt zu werden, obwohl er mit seiner mittelständischen Prägung das Rückgrat unserer Wirtschaft ist. Bereits seit Jahrzehnten wird für und in der Region Wittgenstein eine bessere Straßenverbindung an den Fernverkehr gefordert. In der Vergangenheit wurde ein Ausbau der A 4 als West- Ost Achse als beste Lösung angesehen, wovon mittlerweile aber Abstand genommen wurde. Auch dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen sind Planungen einer Kette von Ortsumgehungen bekannt, die von Kreuztal bis nach Erndtebrück und in der Folge bis nach Frankenberg in Hessen reichen sollte. Diese war beispielsweise auch Thema im Rahmen eines Gespräches hinsichtlich einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung am 5. November 2015. Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 ist erstmalig das Projekt B 508n Schameder-Frankenberg als Weiterführung des Straßenzuges B 62/B 508 von Kreuztal nach Frankenberg berücksichtigt. Fragwürdig ist allerdings, weshalb die Ortsumgehungen Erndtebrück und Schameder unberücksichtigt (kein Bedarf) bleiben, die Ortsumgehungen Kreuztal- Ferndorf und Hilchenbach hingegen als weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) klassifiziert werden. Die Fragesteller schließen sich der Kritik der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein an, dass die ungünstige Einschätzung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse daher rührt, dass lediglich Teilabschnitte bewertet wurden und nicht das zusammenhängende Gesamtprojekt als solches. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12331 2 Der Region Wittgenstein würde durch die Nichtberücksichtigung im Bundesverkehrswegeplan ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen, der durch einen verkehrspolitischen Stillstand bis zum Jahr 2030 andauern würde. Daher wundert es nicht, dass sich ein breites Bündnis von Bürgerinnen und Bürgern in der Region zusammengefunden hat, um für den Bau der Route 57 zu kämpfen. Arbeitgeber, Gewerkschaften, die IHK und die Unternehmen vor Ort befürworten ebenfalls den Bau der Ortsumgehung Erndtebrück, da die mangelhafte Infrastruktur Neuansiedlungen von Unternehmen gefährdet sowie zu einer Abwanderung ansässiger Betriebe führen könnte. Im Jahr 2013 hat Landesverkehrsminister Michael Groschek in einem Antwortschreiben an den damaligen Landrat Paul Breuer deutlich gemacht, dass die Route 57 sowie die Straßenverbindung zwischen Erndtebrück-Schameder und Frankenberg in Hessen für die Landesregierung in NRW „eine hohe Bedeutung“ haben. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4806 mit Schreiben vom 24. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Welche konkreten Absprachen hat es zwischen den Landesregierungen von Nordrhein -Westfalen und Hessen mit Blick auf die Planung der Route 57 gegeben? Es gibt keine Teilabschnitte der „Route 57“ in Hessen (vgl. www.route57.info). Die Weiterführung der B 508 in Verlängerung der Route 57 von Schameder nach Frankenberg in Hessen ist von der Landesregierung nicht für eine Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes vorgeschlagen worden. Deshalb bestand kein Erfordernis von Absprachen zwischen den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Hessen. 2. Welche detaillierten Daten liegen der Landesregierung zum Verkehrsaufkommen durch die B 62 und der daraus resultierenden Lärmbelästigung in Erndtebrück vor? Die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt Erndtebrück liegt gem. Straßenverkehrszählung 2010 bei 12.936 Kfz/24h mit einem Schwerverkehr-Anteil von 6,5%. Zur daraus resultierenden Lärmbelastung liegen keine detaillierten Daten vor. Im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47 a- f BImSchG) wurde in 2012 allerdings ein 1,5 km langer Abschnitt der B 62 in Erndtebrück kartiert. Aus der Kartierung ergaben sich für 41 Personen Lärmbelastungen über 65 dB(A) tags und für 48 Personen Lärmbelastungen über 55 dB(A) nachts. 3. Hält die Landesregierung die Bewertung der Einzelprojekte mit Blick auf die verkehrliche Bedeutung der Gesamtmaßnahme Route 57 für sachgerecht? Der Bund hat im Rahmen eines Fachgespräches dargestellt, dass die Umgehungen sowohl im Einzelnen als auch im Gesamtprojekt bewertet wurden. Die Landesregierung hat ihre Einschätzung zur Umsetzung von Projekten der B62 bzw. B508 gegenüber ihrer Anmeldung im Jahr 2013 nicht geändert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12331 3 4. Welche Konsequenzen hat es nach Ansicht der Landesregierung für NRW, wenn nur der Teilabschnitt in Hessen gebaut würde? Siehe Antwort 1). 5. Was unternimmt die Landesregierung, um eine der Bedeutung des Gesamtprojekts entsprechende Einstufung in den Bundesverkehrswegeplan 2030 zu erreichen ? Der Regionalrat Arnsberg hat sich in Übereinstimmung mit verschiedenen Akteuren aus der Region für eine höhere Einstufung des Streckenzuges B52/B508 ausgesprochen. Die Landesregierung hat dieses Votum dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans übermittelt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12331