LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12394 30.06.2016 Datum des Originals: 30.06.2016/Ausgegeben: 05.07.0216 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4809 vom 25. Mai 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/12077 Will Rot-Grün die Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber einführen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtet in ihrer Ausgabe vom 25. Mai 2016 davon, dass sich die Bundesregierung mit dem Entwurf für das Integrationsgesetz darauf verständigt habe, dass die so genannte Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber rückwirkend zum 1. Januar 2016 kommen solle. Die Bundesregierung würde damit den Ländern die Möglichkeit einräumen, anerkannten Asylbewerbern für bis zu drei Jahre verpflichtend vorzuschreiben, in welchen Kommunen sie leben müssen. Die Große Koalition möchte mit dem Instrument der Wohnortzuweisung Ghettoisierungen verhindern und dazu beitragen, dass die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch eine entsprechende Verteilung in der Fläche über alle Kommunen hinweg besser integriert werden können und dass Flüchtlinge nicht ausschließlich in die Ballungsmetropolen drängen, in denen die notwendigen Ressourcen zur Integration beschränkt sind. Die kommunale Familie macht dementsprechenden Druck und möchte dahingehend Planungssicherheit haben, mit welcher Anzahl von neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sie verlässlich rechnen können. So begrüßt Städtetagspräsidentin Eva Lohse die Ankündigung zur Implementierung der Wohnsitzauflage: „Die Städte begrüßen sehr, dass mit dem Integrationsgesetz die von uns geforderte Wohnsitzauflage kommen wird, damit Flüchtlinge sich gerecht auf Städte und ländliche Gebiete verteilen“ (Rheinische Post, 25. Mai 2016). Viele Kommunen sind bereits an der Belastungsgrenze angekommen und wünschen sich schnelle Klarheit über die weitere Verteilung der neu ankommenden Menschen in Nordrhein-Westfalen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12394 2 Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4809 mit Schreiben vom 30. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung den Entwurf der Bundes-regierung für ein Integrationsgesetz? Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt positiv. Er orientiert sich am Grundsatz des Förderns und Forderns und eröffnet Flüchtlingen echte Perspektiven auf Integration in Deutschland. Allerdings gibt es aus Sicht der Landesregierung an einigen Stellen Änderungsbedarf. NRW hat entsprechend Änderungsanträge in das Bundesratsverfahren eingebracht. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. 2. Inwieweit will die Landesregierung konkret von der Möglichkeit der Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge verbindlich Gebrauch machen? 3. Nach welchem konkreten Verfahren beabsichtigt die Landes-regierung die Verteilung der Asylsuchenden in die einzelnen Kommunen nach der potenziellen Einführung der Wohnsitzauflage verbindlich vorzunehmen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Inwieweit die Landesregierung von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit einer Wohnsitzauflage konkret Gebrauch machen wird, hängt vom abschließenden Wortlaut des Gesetzes ab, das noch nicht vorliegt. Eine Wohnsitzauflage muss den Integrationsprozess anerkannter Flüchtlinge erleichtern. Der Gesetzentwurf nennt in Art. 5 Nr. 3 - § 12a Aufenthaltsgesetz-E. Kriterien, die bei der Erteilung einer Wohnsitzauflage zu berücksichtigen sind. Aus NRW-Sicht muss sichergestellt sein, dass sich die genannten Kriterien sinnvoll ergänzen. Ein entsprechender Änderungsantrag ist in das laufende Bundesratsverfahren eingebracht worden. Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden haben stattgefunden. 4. Zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung die verpflichtende Zuweisung konkret vorzunehmen? Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, kann zum möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens Stellung genommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12394 3 5. Inwieweit müssen sich bereits in den Kommunen befindende Flüchtlinge darauf einstellen, ihren derzeitigen Aufenthaltsort verlassen zu müssen und einer anderen Kommune des Landes zugewiesen zu werden? Zweck einer Wohnsitzauflage kann es nicht sein, einen bereits begonnenen Integrationsprozess in einer Kommune durch einen Wechsel des Aufenthalts zu unterbrechen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12394