LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12397 30.06.2016 Datum des Originals: 30.06.2016/Ausgegeben: 05.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4829 vom 2. Juni 2016 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/12160 Eine Zelle plant mutmaßlich einen Anschlag in Düsseldorf – Wieso konnten nur Hinweise aus Frankreich das Schlimmste verhindern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach den Anschlägen von Brüssel hatte Innenminister Jäger Kritik an den belgischen Behörden geübt, insbesondere dass Zellen über lange Zeit unentdeckt operieren konnten (vgl. http://www.derwesten.de/region/nrw-innenminister-jaeger-kritisiert-belgische-behoerdenid 11674196.html). Jetzt wird bekannt, dass in Deutschland mutmaßlich eine Zelle mit 4 Islamisten nur aufgedeckt werden konnte, weil sich ein potentieller Attentäter in Frankreich den Behörden Anfang 2016 offenbart hatte (vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/islamischer-staat-mutmassliche-is-zelle-indeutschland -ausgehoben-a-1095484.html, Stand 2.6.2016 13:05 Uhr). Mindestens ein Mitglied der Zelle ist seit 2014 in Deutschland aktiv (vgl. https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=611). Fraglich ist, ob heimische Behörden nur über diesen Tipp auf die Zelle, die spätestens seit 2014 in Deutschland und dort im Verlauf auch in Nordrhein-Westfalen aktiv geworden ist, aufmerksam wurden, oder ob eigene Kompetenzen den potentiellen Anschlag verhindern hätten können. Letzteres ist jedoch aus der Logik des Innenministers unwahrscheinlich: Innenminister Jäger ist überzeugt, dass selbst trotz der den heimischen Behörden weit im Vorfeld vorliegenden Informationen zum Anschlag auf den Sikh-Tempel dieser Anschlag nicht zu verhindern gewesen sei (vgl. http://www1.wdr.de/nachrichten/sikh-tempel-essen-anschlagpolizei -jaeger-100.html). Diese Ohnmacht zu Ende gedacht, lässt sich Jägers Logik nach kaum ein Anschlag verhindern, wenn schon die zahlreichen Informationen (wie im Fall des Sikh-Tempel Anschlags), die den heimischen Behörden vorliegen, angeblich nicht ausreichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12397 2 können sollen, um präventiv innere Sicherheit zu gewährleisten und unsere Bürger zu schützen. Informationen, die den Behörden vorliegen, müssen schnell und konsequent zwischen diesen ermittelnden Behörden ausgetauscht werden (können)! Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4829 mit Schreiben vom 30. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse hatten nordrhein-westfälische Behörden zu dieser potentiellen Zelle? (Bitte chronologisch aufzählen!) 2. Welche Informationen zu dieser potentiellen Zelle haben nordrhein-westfälische Behörden über andere (inländische oder ausländische) Behörden erhalten? (Bitte chronologisch nach Herkunft (Bundesland bei inländischen Behörden, Staat bei ausländischen Behörden) aufzählen) 3. Gab bzw. gibt es zusätzlich digitale Spuren (soziale Netzwerke etc.), die auf die Radikalität der mutmaßlichen Terroristen dieser Zelle hingewiesen haben bzw. hinweisen? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind im Februar durch die Bundesbehörden über in Frankreich gewonnene Erkenntnisse umgehend informiert worden, nachdem sich der syrische Staatsangehörige S.A. in Paris den französischen Strafverfolgungsbehörden offenbart hatte. Das Ermittlungsverfahren führt der Generalbundesanwalt (GBA). Diesem obliegt die Veröffentlichungshoheit. Da die Ermittlungen noch andauern und um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden, kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft über das Verfahren erteilen und verweist auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 02.06.2016. 4. Liegen weitere Erkenntnisse zu anderen Zellen vor, die auf nordrheinwestfälischem Gebiet aktiv sind? Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden bewerten laufend alle Informationen über Personen oder Ereignisse, die ihnen bekannt sind oder werden. Entsprechende Erkenntnisse können grundsätzlich erst dann veröffentlicht werden, wenn laufende Ermittlungen und der Untersuchungszweck nicht gefährdet sind. 5. Wie soll der Informationsfluss zwischen den bei der Terrorismusprävention beteiligten Behörden optimiert werden? Die Frage wird dahingehend verstanden, dass sie auf den Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden untereinander abzielt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12397 3 Gerade das in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angeführte Beispiel bzgl. der Weitergabe von Informationen durch französische Behörden und die nachfolgenden Festnahmen sind Belege dafür, dass der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden effektiv ist und sich bewährt hat. Dies gilt sowohl auf internationaler Ebene im Rahmen der justiziellen Rechtshilfe und des polizeilichen Informationsaustausches als auch für die Zusammenarbeit zwischen deutschen Bundes- und Landesbehörden. Mit dem 2004 in Berlin eingerichteten Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) besteht eine etablierte Kooperations- und Kommunikationsplattform für die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Im Übrigen ist der aufgabenbezogene Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Landes NRW geübte Praxis. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12397