LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12399 30.06.2016 Datum des Originals: 30.06.2016/Ausgegeben: 01.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4837 vom 7. Juni 2016 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/12214 Einbruchsradar: Niemand zählt die Klicks Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2015 stiegen die Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls in NRW im Vergleich zu 2014 um 9.568 Fälle auf 62.362 an (+18,1 %). Dieser Wert bedeutet den Höchststand an Wohnungseinbrüchen in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum Vergleich: In Bayern (-9 %) und Baden-Württemberg (-10 %) ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2015 jeweils deutlich gesunken. Vor diesem Hintergrund kündigte Innenminister Ralf Jäger vor einigen Wochen an, dass ab April 2016 alle 47 Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen auf ihren Internetseiten Karten veröffentlichen würden, die Wohnungseinbrüche und Einbruchsversuche aus der Vorwoche verzeichnen. Dieses sog. „Einbruchsradar“ sei ein „Instrument für mehr Transparenz und Sensibilität“, von dem er sich erhoffe, „dass die Menschen ihre vier Wände besser schützen“, so der Minister in seiner Pressemitteilung vom 10.03.2016. Wie die Aachener Zeitung am 25.05.2016 berichtete, ist nach Polizeiangaben allerdings „objektiv nicht feststellbar“, ob das Einbruchsradar diese Funktion tatsächlich erfüllt. In dem Bericht heißt es dazu: „Das liegt auch daran, dass im Ministerium offenbar niemand daran interessiert ist zu ermitteln, ob das neue Instrument vom Bürger überhaupt genutzt wird. Zur Erinnerung: Jäger hatte das Angebot damit begründet, dass die Menschen sich anhand der Darstellung der Tatorte auf einer Karte ein eigenes Bild über Einbrüche in ihrem Viertel machen können. […] Bloß: Keiner zählt die Klicks, um zu erfahren, wie viele Bürger überhaupt nachschauen, wo eingebrochen worden ist. Was technisch kein Problem wäre, ist wohl nicht gewollt.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12399 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4837 mit Schreiben vom 30. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Inwieweit ist die Landesregierung der Ansicht, dass die hohe Anzahl von Wohnungseinbrüchen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 darauf zurückzuführen ist, dass es in Nordrhein-Westfalen bislang an „Sensibilität und Transparenz“ für das Thema Wohnungseinbruchsdiebstahl fehlte? Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ist seit Jahren ein kriminalstrategischer Schwerpunkt der Landesregierung. Sie hat auf die Entwicklung frühzeitig reagiert und dazu landesweit eine direktionsübergreifend ausgerichtete, ganzheitliche und auf insgesamt fünf repressiven und präventiven „Säulen“ basierende Bekämpfungsstrategie umgesetzt. Hierzu gehören eine eingehende Auswertung und Analyse von Straftaten, eine umfassende Spurensuche und -sicherung an Tatorten, örtliche und überörtliche Fahndungskonzepte, die intensivierte Bekämpfung mobiler und überregional agierender Intensivtäter der Eigentumskriminalität sowie umfangreiche Maßnahmen der Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Präventions- und Öffentlichkeitskampagne „Riegel vor“! Sicher ist sicherer.“ werden Bürgerinnen und Bürger bereits seit 2010 sensibilisiert, Haus / Wohnung besser zu sichern, aufmerksam zu sein und verdächtige Beobachtungen an die Polizei über den Notruf 110 zu melden. An Brennpunkten werden verstärkt uniformierte und zivil gekleidete Kräfte des Wach- /Bezirksdienstes, der Einsatztrupps und der Kommissariate Kriminalprävention/Opferschutz eingesetzt. Die Landesregierung entwickelt ihre Strategie zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls kontinuierlich fort. Das Wohnungseinbruchradar ist eine Ergänzung der bisherigen kriminalpräventiven Aktivitäten. Hierdurch soll die Bevölkerung einerseits über die aktuelle Entwicklung der Wohnungseinbruchkriminalität in ihrem Wohnbezirk informiert und andererseits für sicherheitsförderndes Verhalten zusätzlich sensibilisiert werden. 2. Welche anderen Bundesländer sind der Landesregierung bekannt, in denen die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl dadurch gesenkt wurden, dass die Bürgerinnen und Bürger sich per „Einbruchsradar“ über die Wohnungseinbrüche in ihrer Umgebung informieren konnten? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 3. Ist es zutreffend, dass „objektiv nicht feststellbar“ ist, wie oft Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen auf das so genannte „Einbruchsradar“ zugreifen? (Falls nein: Bitte Anzahl der wöchentlichen Zugriffe/Klicks auf das Einbruchsradar pro Kreispolizeihörde seit dessen Veröffentlichung jeweils einzeln auflisten.) Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12399 3 4. Aus welchen Gründen wird die Anzahl der Zugriffe auf das so genannte „Einbruchsradar“ ggfs. nicht erfasst bzw. veröffentlicht? Der aktuelle Internetauftritt der Polizei NRW berücksichtigt aus Gründen der IT -Sicherheit derzeit nicht alle technisch möglichen Optionen. Mit der Einführung des neuen „Content Management Systems“ noch in diesem Jahr wird ein zeitgemäßes, nutzerfreundliches und informatives Internetportal der Polizei NRW zur Verfügung stehen, das dann auch die Möglichkeit einer Erhebung von Daten zu „Zugriffen“ eröffnet. 5. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind in den 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen damit beschäftigt, das wöchentliche „Einbruchsradar“ zu erstellen? (Bitte unter Angabe von Besoldungsgruppe und Anzahl der auf die Erstellung des Einbruchsradars verwendeten Arbeitsstunden pro Woche jeweils nach Kreispolizeibehörden getrennt auflisten.) Die nachgefragten Daten werden an zentraler Stelle nicht erfasst. Entsprechende Datenerhebungen in allen Kreispolizeibehörden sind in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12399