LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12407 30.06.2016 Datum des Originals: 30.06.2016/Ausgegeben: 05.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4843 vom 8. Juni 2016 des Abgeordneten Andreas Terhaag FDP Drucksache 16/12220 Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Krefeld – Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die aktuell in Nordrhein-Westfalen geführte öffentliche Debatte über den Unterrichtsausfall in unseren Schulen, dessen Umfang angeblich nicht genau beziffert werden kann, bestätigt, dass auch hinsichtlich der Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Krefeld unverändert zahlreiche Probleme ungelöst sind. Dies führt immer wieder zu Klagen von Schülern, Eltern und Lehrern über schlechte Unterrichtsbedingungen an den Schulen. Unterrichtsausfall ist jedoch kein alleiniges Krefelder Phänomen – die Schwierigkeiten bestehen in nahezu allen nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden landesweit. Namhafte Experten halten daher eine regelmäßige flächendeckende Erhebung des realen Unterrichtsausfalls für unabdingbar. Die grüne Schulministerin will aber trotz der massiven Kritik zahlreicher Eltern nur eine Stichprobenerhebung zum Unterrichtsausfall durchführen, deren Form nicht zuletzt vom Landesrechnungshof als ausgesprochen fragwürdig bewertet worden ist. Ein solches Vorgehen ist inakzeptabel. Die FDP-Landtagsfraktion fordert seit Jahren eine vollständige schulscharfe Erfassung des vorherrschenden Mangelzustands, damit endlich umfassende Transparenz geschaffen wird. Unter anderem hat die anhaltende und immer lauter zu vernehmende Kritik der Betroffenen dazu geführt, dass sich der Landesrechnungshof dieser Problematik angenommen hat und das Schulministerium bereits Anfang 2013 aufgefordert wurde, die tatsächlich ausgefallenen Unterrichtsstunden in Nordrhein-Westfalen in konkreten Zahlen zu ermitteln. Doch anstatt dieser Aufforderung endlich konsequent nachzukommen, fallen der grünen Schulministerin immer neue vorgeschobene Begründungen ein, warum ein transparenter Umgang mit der Problemlage unterbleiben soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12407 2 Die Sicherstellung des Unterrichts bildet aber eine zentrale Aufgabe der Schulpolitik. Zu Recht fordern Eltern von der Landespolitik ein, dass ihre Kinder den stundenplangemäßen Unterricht auch tatsächlich erhalten. Daher muss das Land die bestmöglichen Vorkehrungen treffen, um den Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu minimieren. Hierzu zählt auch, den Unterrichtsausfall transparent zu erfassen und sich dazu der öffentlichen Debatte zu stellen. Über quantitativen Unterrichtsausfall hinaus kämpfen unsere Schulen vor Ort oftmals mit einer nicht ausreichenden Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, einer zu hohen Schüler/Lehrer-Relation, zu großen Klassen und Kursen sowie der viel zu häufigen Erteilung von fachfremdem Unterricht. Dabei bietet der demographische Wandel seit Jahren ideale Voraussetzungen, infolge sinkender Schülerzahlen die Schulsituation zu verbessern. Auch angesichts des oft recht hohen Altersdurchschnitts vieler Lehrerkollegien und der damit verbundenen beträchtlichen Frühpensionierungsrate in Zeiten steigender Arbeitsbelastung und häufiger schulrechtlicher Änderungen sind solche Befunde wenig verwunderlich. Die Problematik der bevorstehenden Pensionierungswelle ist ebenso bekannt wie der Umstand, dass aufgrund der in den 1970er Jahren in einigen Bundesländern hohen Einstellungszahlen die Altersverteilung der Lehrerkollegien bundesweit nicht gleichmäßig ausfällt. Derzeit ist demnach rund jeder vierte Lehrer 55 Jahre oder älter. Diese Lehrer stehen damit absehbar in wenigen Jahren nicht mehr an den Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Dringend notwendig ist daher ein alle Schulformen umfassendes Handlungskonzept, das Qualitätsverbesserungen vorsieht und die zukünftige Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Krefeld sowie landesweit auf einem hohen Standard absichert, damit struktureller Unterrichtsausfall und fachfremde Unterrichtserteilung möglichst schnell der Vergangenheit angehören. Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, da nur ein qualitativ hochwertiges und leistungsfähiges Bildungssystem unseren Jugendlichen die in der heutigen Gesellschaft für ihr persönliches wie berufliches Leben geforderten Qualifikationen zielsicher vermitteln kann. Der Mangelzustand einer in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht zufriedenstellenden Unterrichtsversorgung verbaut jungen Menschen regelmäßig auch in der Stadt Krefeld ihre Zukunftschancen, führt zu unnötigen Qualifikationsdefiziten und verstärkt die Einschätzung von Arbeitgebern, dass leider vielfach offene Ausbildungsstellen auch deshalb unbesetzt bleiben, da zu viele Schulabgänger selbst den grundlegenden Bildungsanforderungen des Berufsbildungssystems leider nicht mehr gerecht werden. Vielfach fehlen auch Krefelder Schulabsolventen die erforderlichen Grundkompetenzen für die erfolgreiche Absolvierung einer Berufsausbildung. Auch der absolut ernstzunehmende und in den kommenden Jahren voraussichtlich noch an Bedeutung gewinnende Fachkräftemangel in bestimmten Fächern verstärkt den Druck auf die Politik, für ein leistungsfähiges Bildungssystem zu sorgen und die bereits genannten Mangelzustände an Krefelder Bildungseinrichtungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beseitigen. Beste Bildung entscheidet über die Lebenschancen jedes einzelnen Kindes genauso wie über das Wohlergehen unserer Gesellschaft insgesamt. Sie ist ferner die Voraussetzung für den individuellen sozialen Aufstieg möglichst vieler Schüler in der Stadt Krefeld. Im Sinne einer transparenten Informationspolitik ist es wichtig, dem Parlament für die weitere Bildungsplanung alle entscheidungsrelevanten Schuldaten zur Verfügung zu stellen und diesem Informationsbedarf auch für die Stadt Krefeld nachzukommen. Der Fragesteller bittet daher um eine vollumfängliche Information über den aktuellen Sachstand mindestens in Form LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12407 3 einer Fortschreibung der zu diesem Komplex zuletzt für die Schulen in der Stadt Krefeld veröffentlichten Daten (LT-DS 16/354). Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4843 mit Schreiben vom 30. Juni 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen, die von Abgeordneten der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Welches jeweilige Stellen-Soll und Stellen-Ist weisen alle einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in Krefeld auf Basis der dem Schulministerium vorliegenden aktuellsten Daten auf? 2. Wie sieht aktuell der jeweilige Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien an allen einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in der Stadt Krefeld aus? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Krefelder Schulen sowie die Altersdurchschnitte der jeweiligen Lehrerkollegien können, gegliedert nach Schulform, der Anlage entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 19. Mai 2016). Die Altersdurchschnitte der Lehrerkollegien wurden auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2015/16 berechnet. Hierbei wurden alle an den jeweiligen Schulen tatsächlich vorhandenen Lehrkräfte berücksichtigt (Kopfzählung). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf Folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort bestehende Besonderheiten (z. B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf höhere Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 19. Mai 2016 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12407 4 Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. 3. Da die Krefelder Lehrerbedarfe im Wesentlichen der Schülerzahlenentwicklung in der Stadt Krefeld folgen und eine kommunale Prognose wahrscheinlich weiterhin nicht zur Verfügung steht: Welche aktuellsten verfügbaren Zahlen liegen der Landesregierung vor zu den landesweit für die nächsten zehn Jahre prognostizierten Abgängen aus dem Schuldienst in Vollzeitlehrerstellen, zum jeweils jährlichen landesweiten Lehrereinstellungsbedarf in Personen für diesen Zeitraum und dem aktuellen Anteil der Krefelder Schülerschaft an der des Landes Nordrhein-Westfalen, jeweils differenziert nach Schulformen? Zu den voraussichtlichen Berufsaustritten und dem Einstellungsbedarf für die kommenden zehn Jahre wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4655 des Abgeordneten Ralf Witzel, FDP, verwiesen (vgl. LT-Drs. 16/11859). Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Stadt Krefeld an allen Schülerinnen und Schülern in NRW, gegliedert nach Schulform, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Krfr. Stadt Krefeld Grundschule 1,3% PRIMUS-Schule - Hauptschule 1,2% Volksschule - Realschule 1,1% Sekundarschule - Gemeinschaftsschule - Gesamtschule 1,8% Gymnasium 1,3% Freie Waldorfschule 2,6% Berufskolleg 1,8% Förderschule 1,5% Weiterbildungskolleg 2,1% Anteil der Schülerinnen und Schüler (Krfr. Stadt Krefeld) an den Schülerinnen und Schülern des Landes NRW nach Schulform im Schuljahr 2015/16 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12407 5 4. Wie viele Schulklassen jeweils sämtlicher Schulformen in Krefeld überschreiten absolut und prozentual die Bandbreite des für die jeweilige Schulform festgelegten Klassenfrequenz-richtwertes zum Zeitpunkt der aktuellsten verfügbaren Datenerhebung? Die Klassenbildung wird an den Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundarschule, am Gymnasium sowie am Schulversuch Gemeinschaftsschule durch Bandbreiten geregelt. Die Zahl der Klassen, welche die jeweils gültige Bandbreite bei der Klassenbildung überschreiten, und deren Anteil an allen Klassen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Überschreitungen der Bandbreiten im Rahmen der §§ 6 und 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz im Umfang von je nach Schulform bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig sind. 5. Wie viele Krefelder Klassen jeweils sämtlicher Schulformen in Krefeld sind absolut und prozentual nach den zuletzt vorliegenden aktuellsten Daten von 30 oder mehr Schülern besucht worden? Die Zahl der Krefelder Klassen, die im Schuljahr 2015/16 von 30 oder mehr Schülerinnen und Schülern besucht wurden, und deren Anteil an allen Klassen, gegliedert nach Schulform, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Klassen Anteil an allenKlassen Grundschule 9 2,9% Hauptschule 0 0,0% Realschule 10 9,8% Gesamtschule 10 8,5% Gymnasium 43 32,8% Bandbreitenüberschreitungen an öffentlichen Schulen nach Schulformen Schuljahr 2015/16 - Krfr. Stadt Krefeld - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12407 6 Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 9 2,9% Hauptschule 1 1,9% Realschule 12 11,8% Gesamtschule 21 17,8% Gymnasium 55 42,0% Förderschule G/H* 2 1,8% Berufskolleg 30 6,2% Gesamtergebnis 130 9,9% Klassen mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2015/16 - Krfr. Stadt Krefeld - * hierbei handelt es sich um Organisationseinheiten im Bereich der pädagogischen Frühförderung für Kinder mit einer Hör- oder Sehschädigung Anlage zur Kleinen Anfrage 4843 Seite 1 von 2 Stand: 15.10.2015 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung durchschnittliches Alter 1 2 3 4 5 Grundschule Krefeld, GG (Verb.) Horkesgath 22,31 7,08 29,40 33,60 41,4 Krefeld, GG (Verb.) Mosaikschule 14,79 6,63 21,42 22,81 45,6 Krefeld, GG (Verb.)am Stadtpark Fischeln 20,05 3,91 23,96 26,80 41,0 Krefeld, GG Bismarckstr. 14,51 2,07 16,58 17,11 36,4 Krefeld, GG Buchenschule 12,75 6,61 19,37 20,22 38,7 Krefeld, GG Buscher Holzweg 10,33 0,69 11,02 12,35 45,1 Krefeld, GG Forstwaldschule 5,11 0,40 5,51 4,70 43,6 Krefeld, GG Gebrüder-Grimm 9,04 3,85 12,89 13,26 48,3 Krefeld, GG Geschwister Scholl 11,62 1,31 12,93 12,51 45,3 Krefeld, GG Grotenburg 15,27 1,01 16,28 16,89 45,5 Krefeld, GG Heinrich 7,04 1,56 8,60 6,66 40,9 Krefeld, GG Hüls, Astrid-Lindgren-Schule 12,96 3,35 16,31 15,60 49,3 Krefeld, GG Jahn 13,65 4,92 18,57 19,59 44,7 Krefeld, GG Johansenschule 9,61 3,20 12,81 14,18 43,7 Krefeld, GG Linden 9,03 3,35 12,38 12,21 43,5 Krefeld, GG Mariannenschule 10,16 5,34 15,50 15,22 44,2 Krefeld, GG Paul Gerhardt 9,67 3,20 12,87 13,71 48,8 Krefeld, GG Pestalozzi Schule 9,63 2,00 11,64 10,87 41,7 Krefeld, GG Regenbogen 11,22 5,39 16,61 15,02 44,7 Krefeld, GG Schönwasserschule 10,15 1,95 12,09 12,32 41,3 Krefeld, GG Schule an Haus Rath 6,08 1,60 7,69 9,01 47,5 Krefeld, GG Süd 14,23 4,43 18,67 18,76 44,7 Krefeld, KG An der Burg 10,84 0,71 11,55 10,90 52,1 Krefeld, KG Edith-Stein-Schule 10,50 0,60 11,10 9,91 45,3 Krefeld, KG Josef 16,89 3,20 20,09 18,92 41,6 Krefeld, KG Königshof 10,00 1,94 11,94 11,29 44,2 Krefeld, KG Sollbrüggenschule 13,98 1,19 15,17 14,69 39,9 Krefeld, KG St. Michael 10,23 0,61 10,84 11,16 41,2 Hauptschule Krefeld, GH Gartenstadtschule 11,75 6,87 18,62 21,12 53,6 Krefeld, GH Josef-Hafels-Schule 18,94 13,23 32,17 32,59 48,1 Krefeld, GH Prinz-Ferdinand-Str. 10,97 3,19 14,16 15,67 55,8 Krefeld, KH Stephanus 22,10 4,10 26,20 28,56 49,9 Krefeld, KH Von-Ketteler-Schule 8,66 5,14 13,80 16,23 51,1 Realschule Krefeld, RS Albert-Schweitzer-Schule 23,60 8,02 31,61 30,86 47,7 Krefeld, RS Edmund-ter-Meer-Schule 16,99 0,38 17,37 18,58 52,4 Krefeld, RS Freiherr-vom-Stein 31,83 5,39 37,22 35,20 44,3 Krefeld, RS Horkesgath 41,26 11,51 52,77 50,80 46,3 Krefeld, RS Oppum 26,01 9,98 35,99 33,68 47,0 Gesamtschule Krefeld, GE Kaiserplatz 78,82 18,65 97,47 100,70 47,1 Krefeld, GE Kurt-Tucholsky 70,95 21,47 92,42 99,49 46,3 Krefeld, GE Robert-Jungk-Schule 62,25 15,44 77,68 79,15 44,6 Krefeld, GE Uerdingen 23,34 9,42 32,76 32,23 47,2 Gymnasium Krefeld, Gym Am Moltkeplatz 39,57 2,80 42,37 44,11 42,5 Krefeld, Gym am Stadtpark 44,49 2,80 47,29 49,73 43,5 Krefeld, Gym Arndt 26,84 3,88 30,71 33,60 42,0 Krefeld, Gym Fabritianum 56,21 2,05 58,26 58,40 41,6 Krefeld, Gym Fichte 32,82 4,52 37,35 38,74 43,9 Krefeld, Gym Horkesgath 53,66 7,79 61,45 60,27 39,9 Krefeld, Gym Maria-Sibylla-Merian 64,01 3,17 67,18 67,50 40,2 Krefeld, Gym Ricarda-Huch 47,73 1,89 49,62 54,02 45,1 Förderschule Krefeld, FÖ ES, LE, SQ Erich-Kästner 18,00 1,59 19,59 19,85 47,4 Krefeld, FÖ HK LVR-Luise-Leven-Schule 46,61 1,45 48,06 46,62 43,1 Krefeld, FÖ KM Gerd Jansen Schule 39,77 12,03 51,80 54,02 49,4 Krefeld, FÖ LE,ES,SQ am Uerdinger Rundw. 17,59 2,99 20,58 21,72 46,7 Krefeld, FÖ SQ ,LE,ES,GG Franz-Stollwerk 25,22 1,70 26,92 29,23 47,8 Krefeld, KR Christophorusschule 5,03 0,00 5,03 5,89 45,2 Krefeld,FÖ GG Friedrich-v.-Bodelschwingh 39,82 12,20 52,02 51,07 44,9 Stellenbedarf, Personalausstattung und durchschnittliches Alter der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Krfr. Stadt Krefeld Schulform Schule Stand: 19.5.2016 Anlage zur Kleinen Anfrage 4843 Seite 2 von 2 Stand: 15.10.2015 Grund- und Ausgleichsbedarf Unterrichtsmehrbedarf insgesamt Personalausstattung durchschnittliches Alter 1 2 3 4 5 Stellenbedarf, Personalausstattung und durchschnittliches Alter der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Krfr. Stadt Krefeld Schulform Schule Stand: 19.5.2016 Weiterbildungskolleg Krefeld, WBK RS Danziger Platz 22,83 1,00 23,83 21,35 47,7 Berufskolleg Krefeld, BK Glockenspitz 76,74 5,71 82,45 81,23 46,3 Krefeld, BK Neuer Weg 95,11 2,00 97,11 100,06 47,0 Krefeld, BK Uerdingen 82,01 5,20 87,21 90,27 47,6 Krefeld, BK Vera Beckers 165,57 6,40 171,97 166,91 46,2 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12407