LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12409 30.06.2016 Datum des Originals: 30.06.2016/Ausgegeben: 05.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4821 vom 25. Mai 2016 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/12145 Aktueller Planungsstand Lückenschluss A1 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19.11.2015 fand auf Einladung der Industrie- und Handelskammern Aachen, Koblenz und Trier ein „A1-Forum“ in Daun statt. Ein Vertreter des ehemaligen Ministeriums des Inneren, für Sport und für Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz sprach in seiner Rede davon, dass das ursprünglich anvisierte Ziel zum Abschluss der Planungen für den Abschnitt „Kelberg-Adenau“, Dezember 2015, nicht zu halten sei. Er gehe jedoch davon aus, dass die Planungen im Mai 2016 zum Abschluss gebracht werden können. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4821 mit Schreiben vom 30. Juni 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Planungen für den in der Zuständigkeit des Landes Rheinland-Pfalz liegenden Teilabschnitt „Kelberg-Adenau“ bis Ende Mai 2016 zum Abschluss gebracht werden? 2. Falls die Planungen bis Ende Mai 2016 nicht zum Abschluss gebracht werden: Bis wann ist mit dem Abschluss der Planungen zu rechnen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der nordrhein-westfälischen Landesregierung werden die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Adenau - Kelberg derzeit mit Nachdruck betrieben. Ziel ist es, die Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2016 fertigzustellen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12409 2 3. Gibt es Überlegungen bzw. Notwendigkeiten, die in einem der beiden weiteren Teilabschnitte zwischen Blankenheim und Adenau erneute Umweltgutachten bedingen ? 4. Wenn ja, greifen diese Begutachtungen auch auf den Teilabschnitt „Kelberg-Adenau “ durch und verzögern damit den Abschluss der Planungen weiter? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Aufgrund neuer umweltfachlicher Erkenntnisse wird zurzeit für alle drei Abschnitte abschnittsübergreifend die FFH- und Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung aktualisiert. Auswirkungen auf den Abschnitt Adenau-Kelberg werden beim derzeitigen Stand in Rheinland-Pfalz nicht gesehen . Darüber hinaus wird aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ein Fachbeitrag zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefertigt. 5. Wie und in welchem zeitlichen Rahmen erfolgt das weitergehende Verfahren bis zur Erlangung des Baurechts? Für den Abschnitt Adenau - Kelberg steht nach Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen als nächster Schritt die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens an. Belastbare Aussagen über den Zeitpunkt der Erlangung des Baurechts für diesen Abschnitt sind aufgrund der sehr komplexen Planung und der damit verbundenen Unwägbarkeiten im Planfeststellungsverfahren nicht möglich. Dies gilt umso mehr für den Abschnitt Lommersdorf - Adenau, der sich noch in der Phase der Entwurfsplanung befindet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12409