LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1242 29.10.2012 Datum des Originals: 29.10.2012/Ausgegeben: 02.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 431 vom 7. September 2012 der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/862 NRW-Stiftungsvorstand: Warum benennt die Landesregierung nicht mindestens einen Stiftungsvorstand aus Westfalen-Lippe beziehungsweise dem Münsterland? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 431 mit Schreiben vom 29. Oktober für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die im Jahre 1986 gegründete Nordrhein-Westfalen-Stiftung hilft - nach eigener Vorstellung auf der Internetpräsenz - gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und ehrenamtlich arbeitenden Gruppen, die sich für den Naturschutz und die Heimat- und Kulturpflege einsetzen. Nordrhein-Westfalen wurde in den Jahren 1946/1947 aus drei historisch unterschiedlichen Landesteilen gebildet. Vor diesem Hintergrund kann die Nordrhein-Westfalen-Stiftung mit ihrer Arbeit auch einen Beitrag zum kulturellen Zusammenwachsen leisten. Hilfreich wäre sowohl eine kompetente aber auch eine regional ausgewogene Zusammensetzung des Vorstandes, damit sich - vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte Nordrhein -Westfalens - alle Landesteile ausreichend berücksichtigt fühlen. Der Stiftungsrat ist zuständig für die Besetzung der Vorstandspositionen. Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, stellvertretende Vorsitzende sind Herr Minister Johannes Remmel, Frau Ministerin Ute Schäfer und Herr Minister Michael Groschek. Der vom Stiftungsrat am 03.09.2012 benannte neue Vorstand der Nordrhein-WestfalenStiftung setzt sich ausschließlich aus Rheinländern zusammen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1242 2 1. Welche Beweggründe haben die Mitglieder der Landesregierung, die dem Stiftungsrat federführend angehören, veranlasst, für den neuen Stiftungsvorstand keine Personalvorschläge aus Westfalen-Lippe beziehungsweise dem Münsterland zu unterbreiten? Nach Auffassung der Landesregierung kommt es in erster Linie darauf an, fachlich hervorragend qualifizierte, erfahrene und anerkannte Persönlichkeiten für die Arbeit im Vorstand der NRW-Stiftung zu gewinnen. Diese Kriterien waren ausschlaggebend für den Vorschlag, den ich in der Sitzung am 3. September 2012 unterbreitet habe. Die einstimmige Wahl verdeutlicht die breite Anerkennung und Unterstützung, die dieser Vorschlag bei den Mitgliedern des Stiftungsrates insgesamt gefunden hat. Regionale Proporzüberlegungen haben für den Vorschlag keine Rolle gespielt. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass aufgrund des Unmuts in den Lan- desteilen Westfalen-Lippe und dem Münsterland über die zutage getretenen Personalvorschläge eine Korrektur dergestalt angezeigt ist, den Stiftungsvorstand um zusätzliche Positionen zu erweitern und zu vergrößern, damit auch aus Westfalen -Lippe beziehungsweise dem Münsterland eine Repräsentanz sichergestellt werden kann? 3. Sofern die Frage zu Ziffer 2 verneint wird: Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, im Stiftungsrat gemeinsam mit dem Stiftungsvorstand darüber zu diskutieren , die bestehende Satzung dahingehend zu verändern, dass bei zukünftigen Benennungen des Stiftungsvorstandes darauf hingewirkt wird, dass neben ausreichender fachlicher Kompetenz auch eine regionale Ausgewogenheit sichergestellt werden kann? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Die NRW-Stiftung ist gemäß ihrer Satzung verpflichtet, sich im gesamten Land zu engagieren. Die Förderzahlen belegen die Ausgewogenheit ihrer Arbeit und der regionalen Verteilung. Das ist entscheidend - und nicht der zufällige Wohnsitz derjenigen, die ehrenamtlich für die Stiftung arbeiten. Die Landesregierung ist überzeugt, dass der neue Vorstand der NRW-Stiftung die erfolgreiche, ausgewogene bisherige Arbeit entsprechend fortsetzen wird. Kein Landesteil muss Anlass zur Sorge haben , bei der Förderung von Projekten durch die NRW-Stiftung benachteiligt zu werden, nur weil kein Mitglied des Vorstandes aus diesem Landesteil stammt oder dort wohnt. Ebenso steht für mich aber außer Frage, dass regionale Identitäten Teil unseres Landes sind. Hier geht es um eine Stiftung, die im großen Umfang heimatverbundene Projekte definiert und entscheidet, auch darüber, ob sie stattfinden oder nicht. Heimat ist für mich ein ganz zentraler Begriff, bedeutsam für den Zusammenhalt der Gemeinschaft in unserem Land. Das werden wir auch zukünftig im Blick behalten. Wir haben in der NRW-Stiftung vereinbart , dass wir die Satzung ohnehin überarbeiten wollen. Vorstand und Stiftungsrat werden dabei auch darüber beraten, ob unter dem Heimataspekt konkreter Handlungsbedarf gesehen wird und wie dem gegebenenfalls sinnvoll Rechnung getragen werden kann. Wenn uns das alles mehr Sicherheit gibt, habe ich nichts dagegen, das in der Satzung entsprechend zu ergänzen. Den Beratungen in den Gremien der Stiftung kann ich aber nicht vorgreifen.