LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12437 06.07.2016 Datum des Originals: 05.07.2016/Ausgegeben: 11.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4855 vom 10. Juni 2016 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/12247 Ist ein Ministeramt nicht mit einem Landtagsmandat vereinbar? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Medienberichten hat der NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin in einem Brief den Mitgliedern der Essener SPD mitgeteilt, dass er sich nicht um ein Landtagsmandat bewerben werde. Er begründet dies mit seinem Amt als Wirtschaftsminister. Der Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) liegt das Absageschreiben offensichtlich vor. Daraus zitiert die WAZ in ihrer Ausgabe vom 8. Juni 2016: Nach intensiven Überlegungen sei er zu dem Entschluss gelangt, „keine Kandidatur in einem Wahlkreis oder über die Landesliste anzustreben. Mit meinen aktuellen Herausforderungen als Wirtschaftsminister ist das schon zeitlich nicht vereinbar.“ Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 4855 mit Schreiben vom 5. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister sowie der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Belastung von Mitgliedern der Landesregierung, die zugleich Mitglied des Landtags sind? Der ungeschriebene verfassungsrechtliche Grundsatz der Verfassungsorgantreue gebietet die Achtung und Rücksichtnahme vor dem Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich anderer Verfassungsorgane. Eine Bewertung der Arbeitsbelastung von Mitgliedern des Landtages steht der Landesregierung daher nicht zu. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12437 2 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass - ausgenommen Ministerpräsidentin bzw. Ministerpräsident - ein Landtagsmandat mit einem Ministeramt in Nordrhein- Westfalen in der Praxis unvereinbar ist? Nein. 3. Haben die derzeitigen Mitglieder der Landesregierung, die zugleich ein Landtagsmandat haben (die Ministerpräsidentin, der Innenminister, der Justizminister, die Wissenschaftsministerin und der Arbeits- und Sozialminister), eine geringere Belastung als der Wirtschaftsminister? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Werden andere Mitglieder der Landesregierung, die zugleich Mitglied des Landtags sind, angesichts der daraus folgenden Belastung darauf verzichten, für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 zu kandidieren? Die Beantwortung von Fragen zu der Kandidatur für ein Landtagsmandat fällt nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12437