LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12451 07.07.2016 Datum des Originals: 07.07.2016/Ausgegeben: 12.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4841 vom 8. Juni 2016 des Abgeordneten Andreas Terhaag FDP Drucksache 16/12218 Ergebnisse der Lernstandserhebungen 2016 für Schulen in der Stadt Krefeld – Welche genauen Erkenntnisse liefert der aktuelle Durchgang der Datenerhebung für die jeweiligen Standorttypen und einzelnen Schulformen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Instrument der Lernstandserhebungen in den Klassen 3 und 8 ermittelt Informationen zu den Fähigkeiten und den Fertigkeiten von Schülern und liefert auf diesem Wege zugleich Erkenntnisse, die sachgerecht eingesetzt und interpretiert werden können für eine Stärkung der Qualität des Unterrichts und die von Schulen erbrachte Bildungsleistung. Sie bilden somit einen wichtigen Bestandteil der Qualitätssicherung und für die Unterrichtsentwicklung. Die Lernstandserhebungen in den achten Klassen finden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Dabei werden jährlich bei rund 200.000 Schülern die langfristig erworbenen Kompetenzen überprüft. Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen ist für alle Schüler der achten Klassen verpflichtend. Die Lernstandserhebungen dienen nur als Diagnoseinstrument und werden daher nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. Lernstandserhebungen in den achten Jahrgängen werden seit dem Schuljahr 2008/2009 bundesweit durchgeführt. Die wissenschaftliche Leitung der Aufgabenentwicklung liegt beim Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). Lernstandserhebungen beziehen sich dabei im jährlichen Wechsel auf unterschiedliche Teilleistungsbereiche der genannten Fächer. Eltern sowie Schüler erhalten direkt durch ihre jeweilige Schule eine Rückmeldung über die individuellen Ergebnisse sowie über die Resultate der jeweiligen Klasse und der Schule. In den Fachkonferenzen und der Lehrerkonferenz sollen danach die Ergebnisse beraten und Konsequenzen für die schulische Arbeit besprochen werden. Die Schulleitung berichtet in der Schulkonferenz über die Ergebnisse der beteiligten Klassen und der Schule sowie über die Konsequenzen für die schulische Arbeit und benachrichtigt die Schulaufsicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12451 2 Die Ergebnisse von Lernstandserhebungen können mit schulinternen, schulübergreifenden und landesweiten Referenzwerten verglichen werden. Es liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Schulen, die Einzelschulergebnisse (zum Beispiel über ihre Schulhomepage) zu veröffentlichen. Dadurch stehen Informationen leider nicht flächendeckend zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Ansätzen des Schulministeriums sind auch der Broschüre „Lernstandserhebungen als Impuls für die Unterrichtsentwicklung – Hinweise, Beispiele und Arbeitshilfen für die Praxis“ zu entnehmen. Die Publikation erläutert beispielsweise, welche Erkenntnisse durch Lernstandserhebungen erlangt werden können: die Feststellung von Kompetenzniveaus, eine Überprüfung der Standarderreichung oder auch schulinterne und schulübergreifende Vergleiche. Für eine bessere Interpretation der jeweiligen Befunde und eine Herausbildung geeigneter Vergleichsgruppen werden seit langem die Standortvoraussetzungen der Schulen gruppiert nach Kategorien eingeteilt. Bis zum Jahr 2011 ist die Festlegung sogenannter Standorttypen an weiterführenden Schulen durch die Schulleitungen selbst erfolgt, um die regionale Struktur und die Schülerschaft zu berücksichtigen. Hierbei bestanden dann zwei Standorttypen für die Gymnasien und Realschulen sowie drei Kategorien für Hauptschulen und Gesamtschulen. Seit 2011 erfolgt laut Informationen der Landesregierung diese Zuordnung der Standorttypen nicht mehr durch die weiterführenden Schulen vor Ort, sondern wird vom Schulministerium zentral vorgenommen. Bei diesem neuen Schulstandorttypenmodell wird der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund, der Anteil von Arbeitslosen sowie SGB II-Empfängern unter 18 Jahren im regionalen Umfeld auf der Basis amtlicher Statistikdaten miteinbezogen. Neuerdings werden damit Schulstandorte auf fünf Stufen typologisiert. Laut MSW erfolgt mit diesem neuen Verfahren somit eine Zuordnung zu Standorttypen auf der Basis statistisch objektiver Daten. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4841 mit Schreiben vom 7. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen zu den Ergebnissen der Lernstandserhebungen in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, die von Abgeordneten der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt analog der Beantwortung entsprechender Anfragen aus den vergangenen Jahren. Für Vergleiche der Leistungsfähigkeit von Schulformen und der Bewertung der Bildungsqualität in Regionen sind Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen Gestaltung ungeeignet. Lernstandserhebungen sind ein pädagogisches Diagnoseverfahren zur Feststellung, über welche fachlichen Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verfügen. Lehrkräfte erhalten damit wichtige Hinweise auf Stärken und Schwächen ihrer Klassen. Auf dieser Grundlage können gezielte Fördermaßnahmen gestaltet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12451 3 1. Wie verteilen sich jeweils für den letzten Durchführungstermin der Lernstandserhebungen die einzelnen Kompetenzniveaus der Teilnehmer an Schulen der Stadt Krefeld in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik für die achten Klassen sowie differenziert nach den jeweiligen Schulformen aggregiert? Die Kompetenzniveauverteilung der Schülerinnen und Schüler, die 2016 in der Stadt Krefeld an den Lernstandserhebungen in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik teilnahmen, werden differenziert nach Schulformen in der Anlage 1 dargestellt. 2. Welchem der fünf Schulstandorttypen sind namentlich jeweils alle weiterführenden Schulen in der Stadt Krefeld bei der aktuellen Durchführung im Frühjahr zugeordnet worden? Die Zuordnung aller weiterführenden Schulen in der Stadt Krefeld zu den Standorttypen kann der Anlage 1 entnommen werden. 3. Wie stellt sich die Verteilung der Schülerschaft an Schulen der Stadt Krefeld bei den Kompetenzniveaus jeweils in Deutsch, Englisch und Mathematik im Vergleich zu den landesweiten Durchschnittswerten dar? In der Anlage 1 sind die Kompetenzniveauverteilungen in Deutsch, Englisch und Mathematik der Schülerschaft an Schulen in der Stadt Krefeld denen im Land Nordrhein-Westfalen gegenübergestellt. Die Beschreibung der Kompetenzniveaus für den Durchgang 2016 kann der Anlage 2 entnommen werden. 4. Welche Veränderungen haben sich bei den Ergebnissen der Lernstandserhebungen jeweils in den drei Disziplinen Deutsch, Englisch und Mathematik im Vergleich der drei letzten Jahre für die Schülerschaft an Schulen der Stadt Krefeld ergeben – auch wenn man die dortigen Entwicklungen mit dem landesweiten Trend vergleicht? Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen für die Schülerschaft an Schulen in der Stadt Krefeld sind für die letzten drei Jahre im Vergleich zum Land Nordrhein-Westfalen in der Anlage 1 aufgeführt. Die Beschreibung der Kompetenzniveaus für den Durchgang 2016 kann der Anlage 2 entnommen werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12451