LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12462 07.07.2016 Datum des Originals: 07.07.2016/Ausgegeben: 12.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4849 vom 8. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12229 Bestellung von Schutzwesten und Fortbildung aller Polizeibeamten für den Einsatz bei terroristischen Angriffen Die Landesregierung hat meine Kleine Anfrage 4753 zur Amok-TE für die nordrheinwestfälische Polizei nicht in vollem Umfang beantwortet. Insbesondere die Ausführungen Anschaffung von 10.000 Schutzwesten, die Nichtanschaffung von Schutzhelmen im Gegensatz zu den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sowie die vorgesehene 18-stündige Fortbildung aller Polizeibeamtinnen und –beamten im Wach- und Wechseldienst bedingen einer näheren Betrachtung. Möglicherweise liegt der wahre Grund für die Nichtanschaffung von Schutzhelmen eher an den Kosten als an der Schutzwirkung, da die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen offensichtliche andere Erkenntnisse haben. Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4849 mit Schreiben vom 7. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Bis wann werden alle Schutzwesten den Polizeibeamtinnen und -beamten für den Wach- und Wechseldienst zur Verfügung stehen? (Bitte konkretes Datum nennen.) Nach planmäßigem Verlauf werden alle 10.000 neuen Plattenträger bis zum 31. Dezember 2016 der Zielgruppe zur Verfügung stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12462 2 2. Welche Schutzklasse werden die Westen haben? Die Schutzklasse entspricht der Prüfstufe VPAM 6 gemäß der Vereinigung der Prüfstellen für Angriffshemmende Materialien und Konstruktionen. 3. Welche Kosten entstehen durch die Anschaffung der Schutzwesten? Die Gesamtkosten für die Anschaffung betragen rund 11 Mio. €. 4. Sind die Kosten für die Ausstattung der Polizeibeamtinnen und -beamten mit Schutzhelmen der wahre Grund für die Nicht-Anschaffung? (Bitte ausführlich begründen und erläutern, was die Anschaffung von Schutzhelmen kosten würde und warum die nordrhein-westfälische Landesregierung zu anderen Erkenntnissen als die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen kommt.) Im Rahmen der bisherigen Marktschau konnte kein zertifizierter Helm mit der ballistischen Schutzwirkung VPAM 6 ermittelt werden. Die Marktentwicklung wird intensiv und kontinuierlich vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW) beobachtet. Ein Investitionsvolumen kann erst prognostiziert werden, wenn ein verfügbares Modell, welches den technischen und fachlichen Anforderungen entspricht, identifiziert wurde. 5. Auf wie viele Theorie- und Praxiseinheiten teilen sich die Fortbildungsstunden für den Anti-Terror-Einsatz auf? (Bitte Verhältnis von Theorie- und Praxisanteilen an der 18-Stunden-Fortbildung darstellen.) Im Rahmen des Einsatztrainings NRW ist für die Vermittlung der Fortbildungsinhalte zu AMOK-TE ein Zeitansatz von 18 Stunden vorgesehen. Bei dem Einsatztraining NRW handelt es sich um eine Fortbildung, welche ihren Schwerpunkt in den praktischen Übungsanteilen hat. Die Vermittlung der theoretischen Inhalte von AMOK-TE erfolgt dabei in einem 30- minütigen Vortrag sowie begleitend zu allen praktischen Übungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12462