LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12463 07.07.2016 Datum des Originals: 07.07.2016/Ausgegeben: 12.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4865 vom 14. Juni 2016 der Abgeordneten Kristin Korte CDU Drucksache 16/12262 Chaos bei den Feuerwehr-Daten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Drucksachennummer 16/11652 beantwortete die Landesregierung meine Kleine Anfrage Nummer 4645 vom 06.04.2016. Wie einem Bericht aus der „Neuen Westfälischen“ vom 10.06.2016 zu entnehmen ist, sind mehrere Daten aus der Antwort des Ministeriums für Inneres und Kommunales falsch. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4865 mit Schreiben vom 7. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wer ist für die Zahlen verantwortlich, die die Landesregierung zur Beantwortung meiner Kleinen Anfrage verwendet hat? Die jährliche Erfassung der Daten wird in eigener Verantwortung von den Gemeinden und Städten vorgenommen und von diesen in eine Datenbank innerhalb des Informationssystems Gefahrenabwehr (IG-NRW) eingetragen. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 4645 (LT-Drs. 16/11652) wurden aus dieser Datenbank die Daten von IT.NRW entnommen. Dabei sind, wie in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 4645 beschrieben, die Angaben aus dem Jahr 2014 mit Stand vom 31.12. berücksichtigt worden. Zum Zeitpunkt der Anfrage lagen noch nicht abschließend aktuellere Zahlen aus dem Jahr 2015 vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12463 2 2. Wie kann es sein, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales bei der Beantwortung Kleiner Anfragen offensichtlich falsche Zahlen herausgibt? Das Ministerium für Inneres und Kommunales gibt nur die Zahlen heraus, die ihm von den Gemeinden und Städten gemeldet werden. 3. Wieso wurde nicht auf die Datenbank von IT.NRW zurückgegriffen? Siehe Antwort zu Frage 1 4. Wann ist mit korrektem Zahlenmaterial aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales zur Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 4645 zu rechnen? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. Die Daten für das Jahr 2015 werden vom Ministerium für Inneres und Kommunales veröffentlicht, sobald diese abschließend von allen Kommunen vorliegen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12463