LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12474 08.07.2016 Datum des Originals: 08.07.2016/Ausgegeben: 13.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4835 vom 6. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12212 Verhinderung eines Terroranschlags in Düsseldorf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 2. Juni 2016 sind drei Terrorverdächtige aus Syrien in Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg und Brandenburg festgenommen worden, die nach Angaben der Bundesanwaltschaft einen Anschlag in der Düsseldorfer Altstadt geplant haben. Einer der drei mutmaßlichen IS-Terroristen wurde im baden-württembergischen Leimen in einer Asylbewerberunterkunft festgenommen. Auch der in Brandenburg verhaftete Mann lebte in einem Flüchtlingsheim. Zu den Festnahmen und letztlich zur Verhinderung der Anschlagspläne kam es durch die Aussage eines Terrorverdächtigen, der in Frankreich in Untersuchungshaft sitzt und sich den Behörden offenbarte. Saleh A. sollte eigentlich als vierter Mann am Anschlag beteiligt sein. Nach Meldung der Rheinischen Post Online (3. Juni 2016) stellte sich der junge Mann bereits am 1. Februar der französischen Polizei und gab gegenüber den Beamten an, er sei von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beauftragt, ein Attentat in Europa zu organisieren. Er stehe gemeinsam mit einem gewissen Hamza C. an der Spitze einer sogenannten Schläferzelle des IS, deren etwa 20 Mitglieder sich zwischen dem Raum Düsseldorf und einem Flüchtlingslager im niederländischen Nimwegen aufhielten. Er rechne jederzeit mit einem Einsatzbefehl. Saleh wurde daraufhin sofort von der Anti-Terror-Abteilung der französischen Polizei in Gewahrsam genommen. Am 2. Februar informierten die Franzosen die deutschen und die niederländischen Sicherheitsbehörden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und des WDR soll A. aus Syrien über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen sein. Er soll zehn Monate in einem Vorster Flüchtlingsheim gelebt haben, bevor er nach Belgien ausreiste. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12474 2 In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 4328 teilte mir der Innenminister mit, dass es durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 02.02.2016 nach Registrierung im Ausländerzentralregister zu einem Datenabgleich mit den Sicherheitsbehörden kommen soll (Drucksache 16/11285). Dadurch sei es nicht notwendig, alle nach NRW eingereisten und einreisenden Asylbewerber zu registrieren. Der Innenminister hat bereits während der Sitzung des Innenausschusses vom 02.06.2016 vom in Düsseldorf geplanten Anschlag erfahren, hielt es aber offenbar nicht für nötig, die Abgeordneten umgehend zu informieren. Dies, obwohl die Stärkung der Terrorprävention auf der Tagesordnung stand. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4835 mit Schreiben vom 8. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was ist konkret über die vier Terrorverdächtigen bekannt? (Bitte angeben: Einreise nach Deutschland, Aufenthaltsorte in Deutschland, Ort der Festnahme, Alter der Verdächtigen.) Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten wird vom General-bundesanwalt geführt. Die Generalbundesanwaltschaft hat verfügt, dass zu dem Ermittlungsverfahren keine Auskünfte erteilt werden, die über die Auskünfte in der Presseerklärung des Generalbundesanwalts vom 02.06.2016 hinausgehen. 2. Wann hat erstmals eine Sicherheitsüberprüfung für diese Personen stattgefunden? Zwei der festgenommenen Personen wurden im Frühjahr 2015 in einer Erstaufnahmeeinrichtung in NRW registriert und später Kommunen zugewiesen. Zum damaligen Zeitpunkt fand noch kein automatisierter Datenaustausch zwischen dem Ausländerzentralregister und Datenbeständen der Sicherheitsbehörden statt. Die Rechtsgrundlage hierfür wurde erst mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 02.02.2016 geschaffen. Es bestand lediglich die Möglichkeit einer anlassbezogenen Sicherheitsabfrage nach § 73 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Eine solche wurde nicht durchgeführt, da kein entsprechender Anlass vorlag. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. 3. Sind die drei in Deutschland aufgegriffenen Terrorverdächtigen nur aufgrund von Saleh A.s Aussagen ins Visier der Ermittler geraten? Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind im Februar 2016 durch Bundesbehörden über in Frankreich erlangte Erkenntnisse informiert worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 4. Inwieweit wir das zum 02.02.2016 beschlossene Datenaustauschverbesserungsgesetz umgesetzt? Seit der 14. KW 2016 werden in NRW die Personalinfrastrukturkomponenten (PIK) des Bundes nach vorausgegangener Erprobung durch Pilotprojekte in Bielefeld und Herford für die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12474 3 Registrierung von Flüchtlingen genutzt. Alle Neuzugänge können in NRW ED-behandelt und mit Ankunftsnachweis ausgestattet werden. In NRW sind mittlerweile 146 PIK in den Landeseinrichtungen installiert. Neben digitalen Fingerabdrücken werden auch biometrische Lichtbilder der Asylsuchenden zur zweifelsfreien Wiedererkennung der Personen gefertigt. Sämtliche Erfassungsstationen sind zudem mit Dokumentenscannern ausgestattet. Die bei diesem Registrierungsvorgang gewonnenen Daten werden unmittelbar in die Kerndatenbank des Bundes übermittelt (sog. Ausländerzentralregister). Dort findet ein automatisierter Abgleich mit bereits bestehenden Stamm- und Sicherheitsdaten der Bundesbehörden statt. 5. Warum hat Innenminister Ralf Jäger nicht bereits während der Sitzung des Innenausschusses am 02.06.2016 die Parlamentarier über das Bekanntwerden der Anschlagspläne informiert? Siehe Antwort zur Frage 1. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12474