LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1248 30.10.2012 Datum des Originals: 29.10.2012/Ausgegeben: 02.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 509 vom 27. September 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/1011 Personalengpässe bei der Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 509 mit Schreiben vom 29. Oktober 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch nach der Verteilung des Nachersatzes zum 1. September 2012 klagen Kreispolizeibehörden über Personalmangel. Neben unbesetzten Planstellen werden auch immer wieder Personalengpässe aufgrund von zum Beispiel Abordnungen genannt. 1. Wie viel Planstellen sind in den Kreispolizeibehörden nach der Verteilung des Nachersatzes weiterhin unbesetzt? Für die Beamtinnen und Beamten sind den Polizeibehörden entsprechend den jeweiligen Beschäftigungsumfängen Planstellen(anteile) zugewiesen. Freie, d.h. unbesetzte Planstellen sind in den Polizeibehörden nicht vorhanden. 2. Wie viel Polizeivollzugsbeamtinnen/ Polizeivollzugsbeamte werden zwischen dem 01.09.2012 und 31.08.2013 wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Polizeidienst ausscheiden? Nach Angaben der Behörden zum 01.04. dieses Jahres sind 647 Beamtinnen und Beamte beschäftigt, die voraussichtlich im o.a. Zeitraum mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst des Landes NRW ausscheiden werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1248 2 3. Wie viel Polizeivollzugsbeamtinnen/ Polizeivollzugsbeamte waren am 01.09.2012 mehr als 3 Monate an Landesoberbehörden der Polizei abgeordnet? Zu den Landesoberbehörden sind 9 Beamtinnen und Beamte abgeordnet. 4. Wie viel Polizeivollzugsbeamtinnen/ Polizeivollzugsbeamte wurden am 01.09.2012 in Auslandseinsätze verwandt? Zum angefragten Zeitpunkt befanden sich 41 nordrhein-westfälische Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in internationalen Auslandseinsätzen. 5. Wie viel Polizeivollzugsbeamtinnen waren am 01.09.2012 wegen Schwanger- schaft nur eingeschränkt verwendbar? Zum Stichtag 01.10.2012 sind nach den vorliegenden Daten rund 100 Planstellen von dem konkreten Beschäftigungsverbot des Mutterschutzes betroffen. Darunter wird grundsätzlich die Zeit sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen nach der Entbindung erfasst sowie ein Beschäftigungsverbot aufgrund eines besonderen ärztlichen Attestes. In der Zeit der Schwangerschaft, die von den Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes nicht erfasst ist, kommen in gleichem Stellenumfang gem. § 8 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 3 Abs.1 Nr. 2 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW gegebenenfalls spezielle Beschäftigungsverbote für polizeidiensteigentümliche Tätigkeiten zum Tragen, z.B. Nachtdienst, Dienst mit Gefahr, tätlich angegriffen zu werden, u.ä.. Dies gilt jedoch nur, sofern die Schwangerschaft durch die Beamtin angezeigt wurde.