LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1249 30.10.2012 Datum des Originals: 30.10.2012/Ausgegeben: 02.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 551 vom 5. Oktober 2012 der Abgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller CDU Drucksache 16/1080 Nächtlicher Passagierflug am Flughafen Köln/Bonn Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 551 mit Schreiben vom 30. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung , Peter Ramsauer MdB, bezüglich der Nicht-Genehmigung eines PassagierNachtflugverbots am Flughafen Köln/Bonn hart kritisiert. Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt 30,94 % der Anteile an der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Daraus ergeben sich drei von insgesamt 15 Aufsichtsratsposten für Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Beschlüssen mehrheitlich seit 2007 ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen gefordert. Außerdem ist in der 15. Wahlperiode vom damaligen Parlamentarischen Staatssekretär im Verkehrsministerium Horst Becker MdL (Grüne) ebenfalls ein solches Nachtflugverbot für Passagiermaschinen gefordert worden und entsprechende Maßnahmen angekündigt worden. Im Koalitionsvertrag vom Juli 2010 haben SPD und Grüne angekündigt: „Darüber hinaus wird die Landesregierung das vom Landtag einstimmig beschlossene Verbot nächtlicher Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr umsetzen und die notwendigen Schritte umgehend einleiten.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1249 2 1. Welche Mitglieder haben das Land Nordrhein-Westfalen seit dem 15.07.2010 bis heute im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH vertreten? (bitte Namen und Mandatszeiten aufführen) - Herr Staatssekretär a.D. Dr. Willi Hausmann (bis 30. August 2010) - Herr Staatssekretär a.D. Günter Kozlowski (bis 30. August 2010) - Herr Parlamentarischer Staatssekretär Horst Becker (30. August 2010 bis 31. März 2011) - Herr Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky (17. Mai 2011 bis 14. September 2012) - Herr Staatssekretär Gunther Adler (ab 15. September 2012) - Herr Staatssekretär Dr. Rüdiger Messal (ab 30. August 2010) - Herr Bundesminister a.D. Dr. Volker Hauff 2. Haben die Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen im Aufsichtsrat Anträge gestellt, Passierflugzeugen während der Nachtstunden Starts oder Landungen zu verweigern? (bitte Anträge mit Datum aufführen). Diese Auskunft unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. 3. Hat die Landesregierung auf die Mitglieder im Aufsichtsrat eingewirkt, im Auf- sichtsrat einen entsprechenden Antrag zu stellen? Nein. 4. Wenn ja, was ist daraus geworden? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wenn nein, warum nicht? Ein Aufsichtsratsmitglied hat seine Entscheidungen stets am Wohle des Unternehmens auszurichten . Eine Einflussnahme auf Mitglieder eines Aufsichtsrates ist nicht zulässig, da ein Aufsichtsratsmandat weisungsungebunden ist. Entscheidet sich ein Aufsichtsratsmitglied stattdessen im Sinne der Interessen der entsendenden Organisation, so macht es sich ggf. schadenersatzpflichtig, wenn diese Entscheidung für das Unternehmen nachteilig ist.