LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12491 13.07.2016 Datum des Originals: 13.07.2016/Ausgegeben: 18.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4852 vom 9. Juni 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12238 Wie will die Landesregierung die Flexibilität des Aufnahmesystems sicherstellen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Rückgang der Flüchtlingszahlen erfordert eine Anpassung der Kapazitäten in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Derzeit sind lediglich rund 25.000 der 67.000 Plätze in den 205 Landesaufnahmeeinrichtungen belegt. Die Landesregierung erklärt dazu, dass die Planungen des Landes mit Blick auf die Entwicklung der Zugangszahlen laufend überprüft und angepasst werde. Bereits mit Erlass vom 18.12.2015 an die Bezirksregierungen habe die Landesregierung verfügt, dass rund 10.000 Plätze in Landeseinrichtungen abgebaut werden. Bei dem Abbau der Liegenschaften haben sich die Bezirksregierungen stets um die Benehmensherstellung mit der jeweils betroffenen Kommune bemüht. Aus wirtschaftlichen Gründen würden bevorzugt auch die Einrichtungen geschlossen, bei denen die Schließung kompatibel war mit dem Auslaufen von Verträgen mit Betreuungsdienstleistern und Sicherheitsdiensten. Derzeit werden durch das Ministerium für Inneres und Kommunales mit den Bezirksregierungen der Abbau weiterer Plätze vorbereitet. Dies bedürfe eines eng abgestimmten Vorgehens insbesondere vor dem Hintergrund einer angemessenen Verteilung der Unterkünfte über das Land. Hinzu komme, dass viele Kommunen ein Interesse daran haben, Landeseinrichtungen zu halten. Parallel dazu sollen künftig Reserven vorgehalten werden, so zum Beispiel der Leichtbauhallenkomplex in Kamp-Lintfort. Aktuell hat die Landesregierung zudem den Kommunen im Rahmen des Abbaus des sog. EASY-Gaps zugesagt, auch dafür Landesaufnahmeplätze zur Verfügung zu stellen. 109.000 Flüchtlinge werden bereits in den Kommunen untergebracht, die noch nicht erkennungsdienstlich behandelt wurden und noch keinen Antrag beim BAMF gestellt haben. Für eine reibungslose Zuführung der Flüchtlinge an die Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF, zum Abbau des EASY-Gaps, sollen die betroffenen Asylsuchenden künftig einen Tag LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12491 2 vor der Asylantragstellung sowie regelmäßig für bis zu zwei Übernachtungen in einer Landeseinrichtung untergebracht werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4852 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung: Aufgrund veränderter politischer Rahmenbedingungen, die zu deutlich niedrigeren Zugangszahlen geführt haben, sowie systemischer Veränderungen in den Prozessabläufen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), befindet sich das Aufnahmesystem in einer Phase der Überplanung. Ziel ist ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System, das sich flexibel auf Veränderungen einstellen kann. Wie bereits mit Bericht vom 17. Juni 2016 an den Innenausschuss und den kommunalpolitischen Ausschuss dargestellt, sollen die landesweit aktuell rund 69.000 Plätze in Flüchtlingsunterkünften auf 50.000 reduziert werden. Davon sollen 35.000 (10.000 EAE und 25.000 ZUE) aktiv und 10.000 auf Abruf genutzt werden. 5.000 Plätze dienen als stille Reserve, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. 1. Welche konkreten Standorte mit welchen Kapazitäten werden künftig als sog. Reserve vorgehalten? Die Festlegung der sogenannten Reserve erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge der Bezirksregierungen, die bis Mitte Juli 2016 erarbeitet werden sollen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Wie konkret wird der Einsatz der Betreuungs- und Wachdienste an den Reservestandorten vertraglich vereinbart, so dass gewährleistet wird, dass im Fall der Aktivierung der Reservestandorte auch der Personaleinsatz der betroffenen Dienste möglich ist? Nach Festlegung der Reservestandorte soll dies über entsprechende vertragliche und/oder organisatorische Regelungen sichergestellt werden. 3. Wie wird das flexible Aufnahmesystem des Landes in Bezug auf die Mitarbeiter der Betreuungsdienste konkret umgesetzt, wenn von den Betreuungsdiensten erwartet wird, genügend Personen jederzeit abrufbereit vorzuhalten, der Einsatz der Mitarbeiter gleichzeitig nur notwendig ist, wenn die Anlage tatsächlich belegt ist? Im Rahmen der vertraglichen Regelungen ist dies durch die beauftragten Unternehmen sicherzustellen. Dazu wurden auf Ebene der Bezirksregierungen Gespräche geführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12491 3 4. Welche konkreten Konsequenzen auf die Einrichtungsplanung des Landes hat die künftige Unterbringung von Asylsuchenden aus den Kommunen für bis zu drei Tage in Landesaufnahmeeinrichtungen im Rahmen des sog. Konzepts über die Zuführung aller Flüchtlinge aus NRW zu den Ankunftszentren und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge? Das Konzept über die Zuführung aller Flüchtlinge ohne Asylantragstellung in den Kommunen zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat keine Konsequenzen auf die Einrichtungsplanung des Landes. Ziel des Konzepts ist der Abbau des sog. EASY-Gap bis Ende September 2016. Aufgrund zurückgegangener Zugangszahlen im bisherigen Jahresverlauf 2016 und der nur kurzzeitigen Nutzung von Plätzen im Rahmen des Konzepts ist eine Umsetzung ohne Einfluss auf die Einrichtungsplanung des Landes möglich. 5. Mit welchen konkreten Kapazitäten wird jeweils an den Standorten der Landesaufnahmeeinrichtungen für das Konzept zum Abbau der EASY-Gap-Fälle geplant? In den Landeseinrichtungen werden keine festen Kapazitäten eingeplant. Die Kapazitäten werden vielmehr jeweils nach Bedarf und aktuell freien Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12491