LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12492 13.07.2016 Datum des Originals: 13.07.2016/Ausgegeben: 18.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4838 vom 7. Juni 2016 des Abgeordneten Dr. Günter J. Bergmann CDU Drucksache 16/12215 Ausreichende Längen von Bahn-Haltepunkten im Kreis Kleve entlang der Betuwe sichern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die 73 Kilometer Bahnstrecke zwischen Oberhausen und Emmerich am Rhein an der Grenze zu den Niederlanden stehen vor großen Veränderungen. Die Planungen für die „Betuwe-Linie“, deren Ausbau bereits 1992 im Rahmen eines Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden vorgesehen wurde, nehmen Gestalt an. Sie ist Bestandteil der „Transeuropäischen Netze – Verkehr“ und gehört dort zum „SGV-Korridor Rhine-Alpine“, der die niederländischen und belgischen ZARA-Häfen ausgehend von Rotterdam mit dem italienischen Mittelmeerhafen Genua verbinden soll. Eingeteilt in fünf Planungsabschnitte (PFA 3.1 bis PFA 3.5) sind davon auch die zum Kreis Kleve gehörenden Städte Rees und Emmerich am Rhein betroffen, auf deren Gebieten 30,7 km der Linie verlaufen. Zahlreiche Diskussionen und viele Änderungsanliegen zeigen, wie sehr die Bevölkerung Anteil an den Planungen nimmt, da die Strecke die „Gesichter der Städte und ihrer Ortsteile“ verändern und mitprägen wird. All diese Wünsche werden in naher Zukunft gewichtet und beschieden. Neben dem in Fokus rückenden Gütertransport bleibt aber der Personenverkehr auf den Gleisen auch künftig von immenser Bedeutung für die Region, da beispielsweise viele Pendler täglich Regionalzüge Richtung Rhein-Ruhr-Gebiet nutzen. Im Rahmen der Diskussionen (aktuell im Rahmen des Deckblattverfahrens für den PFA 3.1 Rees-Haldern) wurde festgestellt, dass Bahnsteiglängen in den Planungsunterlagen nicht die ausreichende Länge von 240 m für den Halt der Regionalzüge RRX enthalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12492 2 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4838 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bahnhof Haldern ist kein Halt des Rhein-Ruhr-Express, er erhält jedoch voraussichtlich ab dem 11. Dezember 2016 mit der Linie RE 19, die die bisherige Linie RB 35 ersetzt, eine stündliche durchgehende Verbindung nach Düsseldorf. Der Halt des RE 5 entfällt. Richtung Norden wird die Linie RE 19 ab Juni 2017 nach Arnheim verlängert. Die erforderliche Nutzlänge der Bahnsteige auf der Betuwe-Strecke für die Linie RE 19 beträgt 185 Meter, die der RRX-Linie 5 beträgt 215 Meter. Die Baulänge der Bahnsteige ergibt sich aus der DB-Richtlinie 813. Danach sind in der Regel der Nutzlänge fünf Meter hinzuzurechnen. Das Bahnsteignutzlängen- und –höhenkonzept NRW (www.busse-undbahnen .nrw.de/oepnvg) enthält weitere Informationen zu den einzelnen Stationen. 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Bahnsteiglängen in den Planungsunterlagen nicht die ausreichende Länge für einen RRX-Halt enthalten? Der Landesregierung ist bekannt, dass die Bahnsteiglängen in den Planfeststellungsunterlagen nicht zu den künftig dort verkehrenden Zügen passen. Das MBWSV hat deshalb Gespräche mit dem VRR, der Deutschen Bahn AG, dem Eisenbahnbundesamt und dem BMVI geführt. 2. Gibt es auch in den PFA 3.2 bis 3.5 auf den Stadtgebieten von Rees und Emmerich am Rhein ähnliche Probleme mit den Bahnsteigen? Ja. 3. Wie ist die Landesregierung bis dato tätig geworden, diesem Planungsdefizit zu begegnen? Siehe Antwort zu Frage 1 4. Wie sollte aus Sicht der Landesregierung sichergestellt werden, dass die entsprechenden Haltestellen ausreichend Platz für die RRX-Züge vorhalten? Die Deutsche Bahn AG wird im Rahmen von Deckblattverfahren die Planfeststellungsunterlagen entsprechend ändern. 5. Steht die Landesregierung in dieser Angelegenheit bereits im Kontakt mit der Deutsche Bahn AG? Ja. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12492