LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12504 14.07.2016 Datum des Originals: 13.07.2016/Ausgegeben: 19.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4851 vom 9. Juni 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12237 Tatsächliche Ausreise bei der bewilligten Förderung freiwilliger Ausreisen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Von den in Deutschland lebenden Ausländern sind rund 220.000 ausreisepflichtig. Unter den Ausreisepflichtigen sind aber 168.000 sogenannte Geduldete, deren Abschiebung vorübergehend, etwa aus gesundheitlichen oder anderen Gründen, ausgesetzt wurde. Zum 31.03.2016 hielten sich 57.167 Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen auf, davon 44.604 mit Duldung (Quelle: Ausländerzentralregister des Bundes). Zumeist handelt es sich dabei um abgelehnte Asylbewerber. Die Übrigen entziehen sich der Abschiebung durch Untertauchen oder können wegen etwaiger Vollzugshemmnisse nicht in die Heimat gebracht werden. Aus Kreisen des Bundesinnenministeriums heißt es, für dieses Jahr werde mit 27.000 Abschiebungen und 61.000 freiwilligen Ausreisen gerechnet, wie die "Bild"-Zeitung zuerst berichtet hatte. Bis Ende April wurden nach Angaben des Innenministers bundesweit 9.273 Personen abgeschoben – im gesamten Jahr 2015 waren es fast 20.900. Mit 1.727 Abschiebungen fanden rund 18 Prozent der Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen statt. Zusammen mit den freiwillig Ausgereisten kommt man für 2016 auf bisher 29.100 Migranten, die einen der beiden Wege der Aufenthaltsbeendigung beschritten. Laut dem Bericht des Innenministeriums vom 25. Mai 2016 „Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Einrichtungen“ wurden im Rahmen der freiwilligen Rückkehr laut Statistik von IOM (Internationale Organisation für Migration) für Antragsteller aus NRW im Jahr 2016 bis zum 30. April 5.530 Ausreisen mit REAG/GARP- Mitteln bewilligt. Hinzu kommen freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP-Mittel, für die noch keine Angaben für das Jahr 2016 vorliegen, weil die entsprechenden Daten jährlich erhoben werden. Zum Vergleich: im Jahr 2015 wurden bis 30. April 1.475 Ausreisen mit REAG/GARP- Mitteln aus Nordrhein-Westfalen bewilligt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12504 2 Zwar wird allgemein die freiwillige Ausreise befürwortet, weil sie die knappen Ressourcen der Polizei schont, kostengünstiger und humaner ist. Der Nachteil für den Staat ist, dass man sich in einigen Fällen nicht sicher sein kann, ob der freiwillig Ausgereiste auch tatsächlich ausgereist ist. Wie die "Welt" im März berichtete, werden auch viele Migranten als ausgereist erfasst, deren von der Ausländerbehörde ausgehändigte Grenzübertrittsbescheinigung nie zurückgesandt wird. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4851 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Wie viele tatsächliche freiwillige Ausreisen, deren Förderung mit REAG/GARP- Mitteln bewilligt wurden, fanden im bisherigen Jahr tatsächlich statt, im Vergleich zur Anzahl der Fälle der bewilligten Förderung? Die Antragsbewilligung der REAG/GARP-Mittel sowie die statistische Erfassung der freiwilligen Ausreisen erfolgt bundesweit über die Inter-national Organization for Migration (IOM). Zuletzt wurden die Zahlen bis Mai 2016 bekannt gegeben. Insgesamt wurde im Zeitraum Januar bis Mai 2016 7.656 (incl. Storno/Nichterscheinen) Personen der Antrag auf Förderung der Ausreise bewilligt. Eine endgültige Zahl der tatsächlich ausgereisten Personen kann erst nach Vorlage und Auswertung aller Abrechnungsunterlagen am 31.03. des Folgejahres mit dem Verwendungsnachweis von IOM genau genannt werden. Vor diesem Hintergrund gliedern sich die Zahlen laut Auskunft IOM wie folgt: 2016 NRW Jan Feb Mrz Apr Mai Gesamt Ausgereiste Personen - Flug 684 870 1.014 1.185 1.002 4.755 Bewilligte Personen – Flug 16 3 21 14 122 176 Bewilligte Personen – Landausreise 300 382 617 384 328 2.011 Gesamt 1.000 1.255 1.652 1.583 1.452 6.942 Die Angaben für das laufende Kalenderjahr sind vorläufig und können zu einem späteren Zeitpunkt abweichen. 2. Wie viele der freiwilligen Ausreisen im Jahr 2015, die mit REAG/GARP-Mitteln gefördert wurden, wurden anhand von Grenzübertrittsbescheinigungen als tatsächlich ausgereist erfasst? Die Grenzübertrittsbescheinigungen werden nach erfolgter Ausreise nicht an IOM übermittelt, sondern an die ausstellende Ausländerbehörde. Somit findet kein Abgleich von freiwilligen Ausreisen mit REAG/GARP und zurückübermittelten Grenzübertrittsbescheinigungen statt. Die Erfassung der tatsächlichen Ausreisen mit REAG/GARP erfolgt in der Regel durch IOM wie folgt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12504 3 Im Fall von Flugausreisen lässt sich anhand der von der Airline vorgenommenen Änderungen des Buchungsstatus im Reservierungssystem zweifelsfrei feststellen, ob eine Person ausgereist ist und das Flugticket benutzt wurde oder nicht. Bei Landausreisen erfasst IOM Personen als ausgereist, wenn von den antragsübermittelnden Stellen die Abrechnungsunterlagen über die verauslagten Transportkosten eingereicht werden. 3. Wie viele der freiwilligen Ausreisen im Jahr 2015, die nicht mit REAG/GARP-Mitteln gefördert wurden, wurden anhand von Grenzübertrittsbescheinigungen als tatsächlich ausgereist erfasst? Hierzu liegen keine statistischen Zahlen vor. 4. Wie stellt die Landesregierung die tatsächliche freiwillige Ausreise sicher? Zum Nachweis der Ausreise aus dem Bundesgebiet erhalten auch Ausländer, die freiwillig ausreisen wollen, eine Grenzübertritts-bescheinigung, die nach dem Grenzübertritt an die ausstellende Ausländerbehörde zurückgehen soll. Bei Flugausreisen werden die Bescheinigungen bereits an der deutschen Grenzübertrittsstelle anlässlich der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle entgegen genommen. Bei Landausreisen durch einen anderen Schengen-Staat, bedarf es einer persönlichen Vorsprache des Betroffenen bei der deutschen Auslandsvertretung im Ausreisestaat. Eine Sicherstellung der Vorsprache bei einer deutschen Auslandsvertretung kann ohne Begleitung des Betroffenen nicht erfolgen. Eine Begleitung der freiwilligen Ausreise durch deutsche Behörden widerspricht jedoch jedem Grundsatz der Rückkehrförderung. Sofern berechtigte Zweifel an der Ausreise bestehen und eine Grenzübertrittsbescheinigung nicht vorliegt, kann der Betroffene durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden. 5. Welche Kosten sind dem Land monatlich seit Januar 2015 durch geförderte freiwillige Ausreisen insgesamt für wie viele Fälle jeweils entstanden? Eine monatliche Kostenaufstellung ist nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich. Die Kosten für das Jahr 2015 betrugen insgesamt 2.075.486,42 €. Bis zum 15.06.2016 sind Kosten in Höhe 1.874.513,92 € für das laufende Jahr entstanden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12504