LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12512 14.07.2016 Datum des Originals: 13.07.2016/Ausgegeben: 19.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4885 vom 14. Juni 2016 der Abgeordneten Torsten Sommer und Daniel Düngel PIRATEN Drucksache 16/12299 Ausschreitungen von Hooligans in Frankreich – Nazis aus NRW bei der EM ganz vorne mit dabei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es ist weniger als zwei Jahre her, dass 4.000 bis 5.000 rechte Hooligans in der Kölner Innenstadt randalierten. Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden waren damals nicht vorbereitet und unterschätzen die Anzahl von Nazi-Hooligans extrem. In einer Debatte im Innenausschuss Ende 2013, die die Piratenfraktion angeregt hatte, erklärte Innenminister Jäger: „Rechtsextremisten im Stadion dürfe man niemals verniedlichen, aber auch nicht überinterpretieren .“1 Genau darin liegt das Problem. Die Sicherheitsbehörden in NRW speichern in vielen Datenbanken Informationen über Fußballfans ab und arbeiten sogar mit V-Leuten in der Fußball-Szene. Durch die Kleine Anfrage 3773 "Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans" wurde im September letzten Jahres bekannt, dass nordrhein-westfälische Behörden die Daten von 6.500 Bürgerinnen und Bürger in sogenannten SKB-Dateien speichern. Viel mehr Menschen landen in diesen bis dato völlig unbekannten Dateien einzelner Kreispolizeibehörden als in der bundesweiten Datei Gewalttäter Sport, die ebenfalls als umstritten gilt. Es verwundert, dass tausende Menschen – ohne darüber informiert zu werden – in Dateien landen, um angeblich Gewalttaten zu verhindern. Trotzdem können landesweit bekannte Neonazis ungestört nach Frankreich zur EM reisen und die Spiele genießen.2 In Lille hatten etwa 50 deutsche Hooligans in der Innenstadt der nordfranzösischen Metropole Lille für Krawalle gesorgt und ukrainische Fans angegriffen.3 1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F406|1|3&Id =MMA16%2F406|18|24 2 http://www1.wdr.de/nachrichten/hooligans-frankreich-100.html 3 http://www.spiegel.de/sport/fussball/marseille-warum-hooligans-jetzt-zuschlagen-a-1097175.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12512 2 Die Datensammelwut der nordrheinwestfälischen Polizeibehörden hat also entweder nicht den Sinn Gewalttaten zu erschweren, oder es werden für bestimmte Personen und Personengruppen Ausnahmen gemacht oder diese gar nicht erst erfasst. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4885 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Sind Informationen über in NRW lebende Gewalttäter an französische Behörden, z. B. auch über die Bundesebene, übermittelt worden? Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Funktion als Nationale Fußballinformationsstelle für Deutschland auf Anforderung der französischen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten von Störern übermittelt, die in der Vergangenheit anlassbezogen in Erscheinung getreten sind und bei denen ein sicherheitsgefährdendes Verhalten anlässlich der UEFA EURO 2016 nicht auszuschließen ist. Die Daten wurden der ZIS zu diesem Zweck nach rechtlicher Einzelfallprüfung von Polizeibehörden übermittelt. Darunter befinden sich auch Daten von Personen aus Nordrhein-Westfalen. 2. Sollte es einen Informationsfluss gegeben haben, beinhaltete dieser auch Informationen aus den s.g. SKB-Dateien? Die durch nordrhein-westfälische Polizeibehörden übermittelten personenbezogenen Daten beinhalten keine Informationen aus sog. SKB-Dateien. 3. Gibt es einen Informationsfluss zwischen UEFA und den Sicherheitsbehörden in NRW? Nein. 4. Ist den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden überhaupt bekannt, welche rechtsextremistischen Gewalttäter aus NRW zur EM nach Frankreich gefahren sind? Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass drei namentlich bekannte Personen des rechten Spektrums aus NRW in Frankreich während einzelner Spielbegegnungen der deutschen Nationalmannschaft vor Ort waren. Darüber hinausgehende Informationen zur Anwesenheit rechtsextremistischer Gewalttäter aus NRW in Frankreich liegen der Landesregierung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12512 3 5. Setzen die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden auch s.g. V-Leute in der Fanszene der deutschen Fußballnationalmannschaft ein? Zur Abwehr von Gefahren bzw. zur Verhütung oder Verfolgung schwerwiegender Straftaten setzt die Polizei Nordrhein-Westfalen im Einzelfall nach Maßgabe ihrer spezifischen gesetzlichen Befugnisse Vertrauenspersonen ein. Auch die Verfassungsschutzbehörde Nordrhein- Westfalen hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur Beobachtung extremistischer Bestrebungen sowie sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht die Befugnis zum Einsatz von Vertrauenspersonen. Angaben zu konkreten Einsatzanlässen können zur Gewährleistung einer erfolgreichen Aufgabenerfüllung sowie zum Schutz von Leib, Leben und Freiheit von Vertrauenspersonen nicht gemacht werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12512