LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12513 14.07.2016 Datum des Originals: 13.07.2016/Ausgegeben: 19.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4864 vom 10. Juni 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12261 Erneuter Versuch zur Erlangung brauchbarer Antworten auf meine Kleine Anfrage 4778: „Einrichtung Besonderer Aufbauorganisationen (BAO) im Zusammenhang mit der Durchführung von sog. Blitzmarathons?“ (Drs. 16/12006) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf meine o.g. Kleine Anfrage ausgeführt, dass sie keine Angaben dazu machen könne, für welchen Zeitraum die im Zusammenhang mit der Durchführung sog. Blitzmarathons eingerichteten Besonderen Aufbauorganisationen (BAO‘s) eingerichtet waren bzw. sind und wie viele Personalstunden in diesen BAO’s bislang geleistet wurden. Diese Antworten sind nicht hinnehmbar, weil alle BAO-Lagen der Polizei Nordrhein-Westfalen mit einer WE Meldung abgeschlossen werden. In diesen WE-Meldungen ist regelmäßig auch die Kräftelage dokumentiert. Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegen die insoweit erbetenen Daten damit unzweifelhaft vor. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4864 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Fragesteller konstatiert in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 4864, dass „alle BAO- Lagen der Polizei Nordrhein-Westfalen mit einer WE-Meldung abgeschlossen werden“ und folgert daraus, dass der Landesregierung Daten über den Kräfteeinsatz unzweifelhaft vorlägen . Grundsätze, Form und Verfahren für die Meldungen wichtiger Ereignisse (WE-Meldungen) sind vom Ministerium für Inneres und Kommunales per Runderlass geregelt. Die Anlage zu diesem Erlass nennt Regelbeispiele für Anlässe, in denen eine WE-Meldung zu fertigen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12513 2 Tatsächlich ist nicht jeder polizeiliche Einsatz, der unter Einrichtung einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) abgearbeitet wird, WE-meldepflichtig. Die Kreispolizeibehörden legen dies am Erlasszweck sowie der Begriffsbestimmung aus und berichten nur besonders herausragende Anlässe. Im Zusammenhang mit dem Einsatzkonzept Blitzmarathon berichten die Kreispolizeibehörden grundsätzlich nicht in Form einer WE-Meldung. 1. Für welchen Zeitraum waren bzw. sind die im Zusammenhang mit der Durchführung sog. Blitzmarathons eingerichteten BAO’s jeweils eingerichtet? (Bitte für jede BAO nach Kreispolizeibehörden getrennt jeweils einzeln auflisten.) Für die Durchführung des Blitzmarathons wurde den Kreispolizeibehörden von Seiten des Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund von Einsatzerfahrungen per Erlass empfohlen, das Einsatzkonzept im Rahmen einer BAO zu bewältigen . Gleichwohl liegt die Einrichtung einer BAO im Ermessen der einzelnen Kreispolizeibehörden, welche die Rahmenbedingungen auf Grundlage der Beurteilung der Lage vor Ort selbstständig festlegen. Ein einheitliches Melde- und Berichtswesen ist hierfür nicht vorgesehen. Daher stehen zentral und dezentral keine automatisiert auswertbaren Daten zur Verfügung. 2. Wie viele Personalstunden sind in den im Zusammenhang mit der Durchführung von sog. Blitzmarathons eingerichteten BAO’s bislang geleistet worden? (Bitte für jede BAO nach Kreispolizeibehörden getrennt inklusive Überstunden jeweils einzeln und landesweit insgesamt angeben.) Wie schon den Ausführungen zu Frage 1 zu entnehmen ist, liegen der Landesregierung keine automatisiert auswertbaren Daten zu den BAOen und damit auch keine zu den darin geleisteten Personalstunden zur Verfügung, die im Zusammenhang mit den Blitzmarathons geleistet wurden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Vorfeld zum diesjährigen Blitzmarathon die Kreispolizeibehörden per Erlass zur Meldung der geplanten Anzahl eingesetzter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter aufgefordert. Diese waren Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit. Demnach wurde beim Blitzmarathon 2016 der Einsatz von 2 206 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geplant. Die Aufschlüsselung der Personalplanung der einzelnen Kreispolizeibehörden ist meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 4678 (LT- Drs 11757) des Abgeordneten Gregor Golland der Fraktion der CDU zu entnehmen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12513