LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12523 14.07.2016 Datum des Originals: 14.07.2016/Ausgegeben: 19.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4866 vom 10. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12263 Schwerpunktmaßnahmen gegen Intensivtäter aus Nordafrika Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Kölner Stadt Anzeiger vom 09.06.2016 wird auf Seite 6 Innenminister Ralf Jäger in Zusammenhang mit straffälligen Flüchtlingen zitiert: „Das sind allein reisende junge Männer aus Marokko und Algerien, die seit Jahren quer durch Europa vagabundieren und überall Straftaten begehen“ NRW gehe mit Schwerpunktmaßnahmen gegen die Gruppen vor, so Jäger. Insgesamt sind im letzten Jahr rund 15.800 Fälle registriert worden, bei denen Asylbewerber aus Nordrhein-Westfalen tatverdächtig sind. Im ZDF-Morgenmagazin erklärte der Landesinnenminister am 09.06.2016 in Bezug auf die Rückführung von marokkanischen Flüchtlingen: „Wir können Marokkaner nur zurückführen auf den Linienmaschinen der marokkanischen Staatslinie. Nur 4 pro Flug. Wenn einer randaliert, weigert sich der Pilot ihn mitzunehmen. Wir haben Schwierigkeiten aus Marokko Passersatzpapiere zu erhalten. Da werden wir nachbessern müssen.“ Darüber hinaus behauptete der Landesinnenminister „konsequent“ gegen Straftäter vorzugehen: „Diejenigen die hier Regeln und Recht nicht einhalten, müssen auch den Rechtsstaat spüren.“ Während Innenminister Jäger die Hauptschuld für die Abschiebepraxis also auf den Bund schiebt, verweigert die Landesregierung jedoch die Zustimmung zur Ausweisung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer im Bundesrat. Das ist in höchsten Maße widersprüchlich und zeigt, dass die Landesregierung nicht gewillt ist, konsequent vorzugehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12523 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4866 mit Schreiben vom 14. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was hat die Überprüfung bzw. Bewertung der Gebührenpraxis bei Fehlalarmen konkret ergeben? Eine Überprüfung und Bewertung der Gebührenpraxis bei Fehlalarmen hat ergeben, dass auf die Gebührenerhebung verzichtet werden kann. 2. Welche Handlungsvorschläge resultieren aus der Überprüfung bzw. Bewertung? Aufgrund der aktuellen Überprüfung und Bewertung der Gebührenpraxis bei Fehlalarmen soll die Tarifstelle 18.4 (Gebühr für Falschalarme bei einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage im Bereich der polizeilichen Angelegenheiten) im Allgemeinen Gebührentarif aufgehoben werden. 3. Wann ist mit einer Änderung der Gebührenordnung zu rechnen? In der Sitzung vom 05. Juli 2016 hat das Kabinett die 31. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung beschlossen, die u.a. die Streichung der Tarifstelle 18.4 vorsieht. 4. Wenn die Gebührenpraxis nicht verändert wird bzw. weiterhin eine Gebühr für Privathaushalte anfällt: Warum konterkariert die Landesregierung durch Gebühren ihre eigene Kampagne zur privaten Einbruchsprävention „Riegel vor!“? Siehe Antworten zu Fragen 1 - 3. Anlage Abschiebungen von nordafrikanischen Staatsangehörigen durch Nordrhein- Westfalen (einschließlich Dublin-Überstellungen) im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Mai 2016 (lt. Statistik der Bundespolizei) Staatsangehörigkeit Jan Feb März Apr Mai Gesamt Marokko 6 7 13 12 9 47 davon nach Marokko 1 3 4 4 6 18 Algerien 9 10 7 11 6 43 davon nach Algerien 3 3 4 2 3 15 Tunesien 2 1 2 1 0 6 davon nach Tunesien 2 0 2 0 0 4 Ägypten 0 0 2 4 1 7 davon nach Ägypten 0 0 0 3 0 3 Libyen 0 1 0 0 1 1 davon nach Libyen 0 0 0 0 0 0 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12523