LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12525 14.07.2016 Datum des Originals: 14.07.2016/Ausgegeben: 19.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4883 vom 16. Juni 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/12293 Kosten, Nutzung und Verbreitung von De-Mail Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das De-Mail-Projekt des Bundes hat in der Bevölkerung und in der Wirtschaft bislang keine Verbreitung gefunden. Auch öffentliche Stellen des Bundes zögern und nur wenige haben den Zugang über De-Mail eröffnet. Mit dem durch die Landesregierung eingebrachten „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ soll De-Mail für öffentliche Stellen in NRW zwangsweise vorgeschrieben werden. Angesichts der geringen öffentlichen Akzeptanz und dem Mangel an offenen und skalierbaren Standards und Zugängen scheint das De-Mail-Projekt gescheitert zu sein und ohne Nutzen für die öffentliche Verwaltung. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4883 mit Schreiben vom 14. Juli 2106 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. # Vorbemerkung der Landesregierung# Die Landesregierung befürwortet die Bereitstellung einer Vielzahl von Zugängen zur Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Wirtschaft. Das E-Government-Gesetz setzt hier Schwerpunkte und schafft neue und sichere Möglichkeiten der rechtsverbindlichen Kommunikation. Dabei bleibt es in der Regel den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen vorbehalten, welchen Kommunikationsweg sie zur Verwaltung wählen. Die Einrichtung einer De-Mail-Adresse bei den Behörden schließt die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationskanäle nicht aus. Mit der verbindlichen Schaffung eines De- Mail-Zugangs für die vom Gesetz umfassten Behörden orientiert sich das Land an den Gesetzen anderer Länder und des Bundes. Hierdurch soll erreicht werden, dass Bürgerinnen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12525 2 und Bürger sowie Unternehmen unabhängig von der Verwaltungsebene die gleichen Kommunikationswege nutzen können. 1. Für welche Anwendungen hält die Landesregierung De-Mail für sinnvoll? Ein wichtiger Prozess im E-Government ist die rechtsverbindliche Übermittlung von Dokumenten zwischen Personen und Behörden, z.B. die Übermittlung von Anträgen, Nachweisen oder Bescheiden. Während sich für die Übermittlung von strukturierten Dokumenten - wie sie bei Anträgen üblich sind - die Nutzung von elektronischen Formularen oder andere sichere Zugangswege, z.B. das ELSTER-Portal, anbieten, ist die Nutzung von De-Mail für die Übermittlung von unstrukturierten Dokumenten sinnvoll. Zu diesen zählen formlose Anträge und Nachweise. Eine De-Mail mit sicherer Anmeldung erfüllt dabei nach der Technischen Richtlinie TR-03107-1 des BSI die Anforderungen an das Vertrauensniveau Hoch und Hoch+. Da nicht von einem flächendeckenden Gebrauch von De-Mail durch alle potenziellen Nutzer von Angeboten der Verwaltung ausgegangen werden kann, wird De-Mail nur ein zusätzlicher Kanal zu den anderen im Entwurf des E-Government-Gesetzes genannten Kommunikationswegen sein. 2. Wie bewertet die Landesregierung kostenlose und frei verfügbare Zusatzprogramme für eine sichere und verschlüsselte E-Mail-Kommunikation wie GnuPG (PGP) oder S/MIME? Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren den Einsatz von Verschlüsselungen, um eine vertrauliche Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen. Mit dem E- Government-Gesetz NRW sollen nun die Behörden auch gesetzlich verpflichtet werden, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg zu eröffnen und hierfür auch ein Verschlüsselungsverfahren anzubieten. Angesichts der Vielzahl möglicher Kommunikationspartner kommen nach Auffassung der Landesregierung hierfür nur frei verfügbare und am Markt etablierte Lösungen in Betracht. Hierzu gehören beispielsweise auch die in der Frage genannten Lösungen GnuPG (PGP) oder S/MIME. 3. Welche Investitionen hat die Landesregierung seit 2010 in die Implementierung der De-Mail-Infrastruktur getätigt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Höhe und genauem Einsatzzweck) Im engeren betriebswirtschaftlichen Sinne wurden keine Investitionen getätigt. Zum Aufbau einer De-Mail-Testinfrastruktur mit gleichzeitiger Reservierung der De-Mail-Domäne „nrw.demail .de“ wurde ein De-Mail-Anbieter in Anspruch genommen. Es entstanden hierzu folgende Kosten: 2014 6300 € Projektkosten De-Mail-Provider, Externer Support und Grundgebühr De-Mail-Provider 2015 3800 € Externer Support und Grundgebühr De-Mail-Provider LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12525 3 4. Wie ist der aktuelle Status bei der Einführung und Nutzung von De-Mail im öffentlichen Dienst? (bitte aufschlüsseln nach nutzenden Stellen, Zahl der nicht zu Testzwecken empfangenen und verschickten De-Mails) Die Frage kann nur für die Landesverwaltung beantwortet werden: De-Mail wird bislang nicht produktiv genutzt. Der Einführung einer technischen Lösung gehen umfassende organisatorische Planungen und Tests voraus, die noch nicht abgeschlossen sind. 5. Welche Kommunen nutzen De-Mail nach Kenntnis der Landesregierung bislang? Der Landesregierung ist von einzelnen Kommunen, wie z.B. den Städten Bonn und Köln, bekannt, dass diese einen De-Mail-Zugang anbieten. Eine vollständige Übersicht liegt der Landesregierung jedoch nicht vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12525