LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12527 14.07.2016 Datum des Originals: 14.07.2016/Ausgegeben: 19.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4853 vom 9. Juni 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12239 Nach der Bestandsaufnahme der 205 Landesaufnahmeeinrichtungen – Was wird aus den 205 Standorten von Landesaufnahmeeinrichtungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut der aktuellen Vorlage des Innenministeriums vom 25. Mai 2016 sind derzeit rund 42.000 Landesplätze nicht belegt, bei einer Kapazität von 67.000 Plätzen in 205 Landesaufnahmeeinrichtungen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert angesichts der freien Landesplätze, das Aufnahmesystem endlich den Zugangszahlen anzupassen und dabei eine flexible Reserve vorzuhalten. Aktuell werden nun Veränderungen im Aufnahmesystem des Landes vorgenommen, berichtet die WAZ. In der Situation geringerer Zugangszahlen stelle das Land nun alle vorhandenen Einrichtungen auf den Prüfstand, insbesondere solche, die in akuten Notlagen eilig angemietet wurden, aber grundsätzlich als ungeeignet bis problematisch gelten. So berichtet die WAZ am 7. Juni auch davon, dass die Asylunterkunft im Opti-Park in Essen mit sofortiger Wirkung aufgegeben werde. Mit Blick auf die momentan in ausreichender Zahl zur Verfügung stehenden Landesplätze, bestehe seitens des Landes kein Bedarf mehr die Unterkunft im Essener Opti-Park als Landeseinrichtung fortzuführen, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. Nachdem sich der Zustrom der Flüchtlinge zuletzt deutlich verringert habe, gebe es in vielen Landeseinrichtungen freie Kapazitäten; so auch in der neuen Erstaufnahmeeinrichtung auf dem früheren Kutel-Gelände in Essen. Kostspielig könne aber die Abgabe des Gebäudes werden: Das Land habe einen bis 2024 laufenden Mietvertrag mit dem Eigentümer der Immobilie. Laufende Verträge müsse man natürlich berücksichtigen, heißt es dazu seitens der Bezirksregierung Düsseldorf. Man hoffe auf eine einvernehmliche Lösung und führe Gespräche mit allen Beteiligten. Pro Asyl erklärte dazu, dass man sehr verwundert sei, dass Pro Asyl aus den Medien erfahren, dass der Opti-Park dauerhaft geschlossen werde. Bislang seien sie nicht offiziell von der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12527 2 Bezirksregierung informiert worden. Nach der Räumung habe es von Seiten der Bezirksregierung auch keinerlei Kontakt mehr zu den ehrenamtlichen Helfern gegeben. Auch in einem neu gebauten Leichtbauhallenkomplex in Kamp-Lintfort wird bis auf weiteres keine Landesunterkunft betrieben, berichtet die WAZ. Das Land trage die Kosten für Bau und Unterhalt. Der Rückbau sei jedoch keine Option. Das teilte die Bezirksregierung Düsseldorf Ende Mai mit. Die Bezirksregierung erklärt dies mit der gesamtpolitischen Lage und der derzeit rückläufigen Zahl der neuen Flüchtlinge in NRW. Bevorzugt würden dabei Unterbringungsmöglichkeiten in festen Gebäuden. Die Bezirksregierung Düsseldorf habe deshalb gemeinsam mit dem Innenministerium entschieden, dass der Leichtbauhallenkomplex in Kamp-Lintfort zwar planmäßig baulich fertiggestellt wird, allerdings bis auf weiteres keine Zuweisungen erfolgen werden. Erst für den Fall eines erneuten Anstiegs der Flüchtlingszahlen und wenn die anderen Landeskapazitäten nicht ausreichen sollten, würde auf die Plätze in den Leichtbauhallen zurückgegriffen. Das Gelände werde entsprechend gesichert und bewacht werden, so die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Kosten für die Errichtung und Unterhaltung trage das Land NRW. Wie hoch diese sind, konnten gestern weder Bezirksregierung noch das zuständige Ministerium für Inneres nennen. Dem Vernehmen nach dürfte der Bau einer Zeltstadt für bis zu 1000 Personen wie in Kamp-Lintfort durchaus einen mittleren siebenstelligen Betrag kosten. Ein Rückbau der Hallen sei allerdings vorläufig keine Option, teilte die Bezirksregierung auf Anfrage mit. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4853 mit Schreiben vom 14. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Aufgrund veränderter politischer Rahmenbedingungen, die zu deutlich niedrigeren Zugangszahlen geführt haben, sowie systemischer Veränderungen in den Prozessabläufen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), durch die schnellere Entscheidungen über Asylanträge erreicht werden sollen, befindet sich das Aufnahmesystem in einer Phase der Überplanung. Ziel der Landesregierung ist es, in Nordrhein-Westfalen ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System, das sich flexibel auf Veränderungen einstellen kann, zu etablieren. Die erforderlichen Unterbringungsplätze sollen zukünftig überwiegend in Regeleinrichtungen bereitgestellt werden. Plätze in Notunterkünften werden, soweit erforderlich, Zug um Zug durch Plätze in Regeleinrichtungen ersetzt. Zurzeit werden die Einrichtungsplanungen durch die Bezirksregierungen überarbeitet. Grundlage ist der aktuelle Planungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 17. Juni 2016. Danach sollen die aktuell landesweit rund 60.000 Plätze (Stand: 4. Juli 2016) in den zurzeit betriebenen 143 Landesunterbringungseinrichtungen auf insgesamt 50.000 Plätze reduziert werden. Davon sollen rund 35.000 Plätze aktiv betrieben und rund 10.000 weitere Plätze lediglich Stand-By vorgehalten werden. Für die übrigen 5.000 Plätze sollen Reserveflächen vorbereitet werden, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. Die Festlegung der weiteren Planungen für die Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge der Bezirksregierungen, die bis Mitte Juli 2016 erarbeitet werden sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12527 3 Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass landesweit keine Statistiken geführt werden, aus denen die Kosten der Unterbringung differenziert nach einzelnen Standorten und Aufwandspositionen hervorgehen. 1. Laut Presseberichten wurde seitens des Landes und der Bezirksregierung eine Bestandsaufnahme aller Landesaufnahmeeinrichtungen gemacht, welche Unterkünfte in welcher Form bestehen bleiben und weiterentwickelt werden, oder welche auslaufen und nicht weiter betrieben werden. Welche konkreten Planungen sieht die Landesregierung jeweils für die vom Land derzeit betriebenen 205 Einrichtungen vor? (bitte Auflistung aller 205 Einrichtungen mit Planungen des Landes) Aktiv betriebene Landesunterbringungseinrichtungen sowie die Planung neuer Standorte werden laufend auf ihre Notwendigkeit überprüft. Vor dem Hintergrund des aktuellen Planungserlasses überarbeiten die Bezirksregierungen zurzeit die Einrichtungsplanungen. Es ist aber bereits absehbar, dass es durch die Anpassung an die neuen Planungsgrundlagen sowie weitere aktuelle Entwicklungen zu deutlichen Veränderungen der aktuellen Einrichtungsplanung kommen wird. Aus denselben Gründen ist derzeit auch eine valide Aussage zur zeitlichen Abfolge des Abbaus der Notunterkünfte sowie zum weiteren Aufbau der Regelunterkünfte nicht möglich. Es wird aber angestrebt, die bestehenden Notunterkünfte, soweit diese nicht dauerhaft als Regelunterbringungseinrichtungen weiter betrieben werden sollen, sukzessive abzubauen. Der Innenausschuss und der Ausschuss für Kommunalpolitik werden regelmäßig über den Planungsstand der Landeseinrichtungen unterrichtet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Welche Kosten (z.B. für die Bewachung) entstehen in den Fällen, in denen Einrichtungen aktuell nur vorgehalten werden, ohne eine aktuelle Nutzung? (bitte unter Angabe der monatlichen aufgeschlüsselten Kosten für Bewachung, Unterhaltung, Miete, etc.) Eine landesweite Festlegung der Stand-By Einrichtungen bzw. der Plätze, die in aktiv betriebenen Einrichtungen als Stand-By-Plätze vorgehalten werden sollen, erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge der Bezirksregierungen, die bis Mitte Juli 2016 erarbeitet werden sollen. Im Übrigen wird zur Beantwortung auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Inwiefern entstehen durch die Aufgabe der betroffenen Einrichtung aufgrund der geschlossenen Verträge mit Vermietern, Betreuungs- und Sicherheitsdiensten weitere Kosten für das Land? Die Frage betrifft Sachverhalte, die Gegenstand laufender Verhandlungen mit den betreffenden Vertragspartnern sind. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten in Abhängigkeit der einzelnen Verträge (Umfang, Laufzeit, Kündigungsfristen, etc.) wie bisher auch variieren. Im Übrigen wird zur Beantwortung auf die Vorbemerkung verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12527 4 4. Welche Kosten sind durch die Her- und Errichtung von Landesunterkünften entstanden, die nun aktuell nicht genutzt werden, wie z.B. Kamp-Lintfort, oder vollends wieder aufgegeben werden, Opti-Park Essen? Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. In Bochum soll eine zentrale Registrierungsstelle für alle Flüchtlinge in NRW aufgebaut werden. Flüchtlinge würden von den Drehscheiben Dortmund, Düsseldorf und Köln per Bus in die Landes-Erstaufnahmeeinrichtung gebracht und dort registriert werden. Geprüft werde u. a., wo der Betreffende in Deutschland ein Asylverfahren zu durchlaufen habe. Mitarbeiter des Landes und des Bundes würden rund um die Uhr eingesetzt. Die Einrichtung sollte zunächst im kommenden Sommer ihre Arbeit aufnehmen. Nun wurde erklärt, dass die Inbetriebnahme zum 01.01.2017 erfolgen solle. Welche Folgen für das Aufnahmesystem in Nordrhein-Westfalen hat die verspätete Inbetriebnahme der geplanten Landesaufnahmestelle in Bochum, wenn deren Betrieb doch ein entscheidender Schritt werden sollte, um die Registrierung und Aufnahme von Flüchtlingen in NRW effektiver zu gestalten? Die Aufnahme und die Registrierung von Flüchtlingen werden bis zur Inbetriebnahme der LEA über das bestehende Aufnahmesystem sichergestellt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12527