LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12528 14.07.2016 Datum des Originals: 13.07.2016/Ausgegeben: 19.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4894 vom 13. Juni 2016 der Abgeordneten Simone Brand, Daniel Düngel und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/12308 Warum wird der „8-Punkte-Plan für Sicherheitsstandards in allen Asylbewerberunterkünften in NRW“ nicht eingehalten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 09. Juni 2016 stellte Amnesty International den Bericht „Leben in Unsicherheit: Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt“ vor.1 Amnesty International mahnt in seinem Bericht an, dass es keine Schutzkonzepte für Unterkünfte gebe und dass sogar auch einschlägig vorbestrafte Rechtsextremisten für private Sicherheitsunternehmen gearbeitet hätten. In NRW war dieser Missstand Auslöser eines weltweiten Skandals, als Fotos von in NRW-Unterkünften misshandelten Schutzsuchenden auftauchten. Die Landesregierung veranlasste daraufhin einen 8-Punkte-Plan für neue Sicherheitsstandards in allen Asylbewerberunterkünften des Landes.2 Laut Welt werden diese aber unterlaufen.3 1 https://www.amnesty.de/2016/6/9/deutschland-laesst-die-opfer-rassistischer-gewalt-imstich ?linkId=25368827&linkId=25370326 2 http://www.bezregkoeln .nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/20/8punkte_plan_sicherheit.pdf 3 http://www.welt.de/politik/deutschland/article156070105/Billigste-Sicherheitsdienste-bewachen- Fluechtlingsheime.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12528 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4894 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum wird der „8-Punkte-Plan für Sicherheitsstandards in allen Asylbewerberunterkünften in NRW“ nicht eingehalten? Der „8-Punkte-Plan für Sicherheitsstandards in Asylbewerberunterkünften in NRW“ wird in allen landeseigenen Einrichtungen umgesetzt. Zu Einzelheiten der Umsetzung verweise ich auf meinen Bericht zur Sitzung des Innenausschusses am 30. Juni 2016 zu TOP 14 (Vorlage 16/4068). 2. Welche Konsequenzen zog die Einführung des 8-Punkte-Plans 2014 für die Sicherheitsindustrie nach sich? Der Landesregierung sind keine Auswirkungen auf die Sicherheitsindustrie bekannt. 3. Wie viele Sicherheitsleute wurden seit Einführung des 8-Punkte-Plans 2014 ausgetauscht? In der Regel kommt es in der Praxis nicht zum Austausch von Mitarbeitern, da eine nach dem „8-Punkte-Plan“ durch die Bezirksregierung Arnsberg veranlasste „Sperrung/Nichtfreigabe“ eines angemeldeten Mitarbeiters sich grundsätzlich vor dem Arbeitsbeginn auswirkt. Neben einer „Sperrung“ von Mitarbeitern scheitert ein Dienstantritt zum Teil bereits auf Grund der Verweigerung der zuständigen Ordnungsbehörde die Bescheinigung über die Zuverlässigkeit zu erteilen, bzw. das Sicherheitsunternehmen als Arbeitgeber meldet die bereits bei der Bezirksregierung Arnsberg angemeldete Person aus dem laufenden Prüfverfahren ab. Eine vorläufige Sperrung erfolgt, soweit durch mobile Kontrollteams in einer Einrichtung ein Mitarbeiter festgestellt wird, der noch nicht überprüft wurde. Die Überprüfung des Mitarbeiters wird dann unmittelbar eingeleitet. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten, bis der betroffene Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und überprüft worden ist. Konkrete Zahlen zum Austausch von Sicherheitspersonal sind der Landesregierung daher nicht bekannt. 4. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen wurden analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) seit Einführung des 8-Punkte-Plans durchgeführt? (Bitte nach Monat, Ergebnis und Konsequenz aufschlüsseln) Unter Berücksichtigung von nicht unerheblichen Fluktuationen befinden sich ständig etwa 200 bis 500 Mitarbeiter in der Sicherheitsüberprüfung. Eine Aufschlüsselung der Verfahren nach Monaten kann von Seiten der Landesregierung nicht vorgenommen werden, da Zahlen diesbezüglich nicht erfasst werden. Mit dem Stichtag 23.06.2016 sind bei der Bezirksregierung Arnsberg insgesamt 5515 Mitarbeiter vom Verfassungsschutz überprüft worden. 5061 Prüfungen sind aktuell durch das LKA abgeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12528 3 Daraus resultieren: 4702 vorläufige Freigaben nach Unbedenklichkeitsüberprüfung und 155 endgültige Sperren, 658 vorläufige Sperren (etwaige Erkenntnisse und Verfahrensstände müssen erst überprüft werden). 2273 Personen sind in den vergangenen Monaten von den Unternehmen wieder abgemeldet worden, da trotz ursprünglicher Anmeldung an die Bezirksregierung Arnsberg kein Arbeitsverhältnis zustande kam, bzw. die notwendige Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen werden konnte. 5. Wie viele Beschwerden gegen Sicherheitsleute sind beim dezentralen Beschwerdemanagement 2015 bis heute eingegangen? (Bitte nach Monat, Ergebnis und Konsequenz aufschlüsseln) Eine statistische Erfassung der Beschwerden erfolgt erst seit Januar 2016. Die erhobenen Daten werden quartalsweise ausgewertet. Bislang liegt die Auswertung nur für das erste Quartal 2016 vor. Von insgesamt 592 Beschwerden wurden in diesem Zeitraum 17 Beschwerden zum Themenkomplex Sicherheitsdienst erhoben. Monatsweise aufgeschlüsselt wurden davon im Januar drei Beschwerden erfasst, im Februar eine und im März belief sich die Anzahl der Beschwerden auf 13. Eine Lösung konnte jeweils innerhalb von drei bis fünf Tagen erreicht werden. Konkrete Konsequenzen im Bereich des dezentralen Beschwerdemanagements werden statistisch nicht erfasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12528