LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12532 15.07.2016 Datum des Originals: 13.07.2016/Ausgegeben: 20.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4850 vom 8. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12236 Soforthilfen für Flutopfer: Warum zeigt die Landesregierung kein Herz für die Flutopfer Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die bayrische Landesregierung hat gehandelt: Auf Grundlage eines dreistufigen Konzepts, das die Hilfen nach Schadensgebieten einteilt - parallel zu den bekannten Hochwasserwahrscheinlichkeiten die definieren, ob in Gebieten alle 10, 100 oder 1.000 Jahre mit Hochwasser zu rechnen ist. Dort, wo Hochwasser äußerst unwahrscheinlich sind, werden die Flutopfer in Bayern mit bis zu 100% des Schadens unterstützt. Die Staatsregierung wird besonders hart getroffenen Bürgern bis zu 100 Prozent des Schadens ersetzen, ohne Bedürftigkeit oder Versicherbarkeit zu prüfen, berichtet der Bayerische Rundfunk. Die Bürger zahlten ja eine Menge Steuern und könnten erwarten, dass der Staat im Notfall helfe. Und dies tue die Staatsregierung nun mit einem umfangreichen Paket, begründet der bayrische Finanzminister Markus Söder im BR das Handeln der Regierung. Diese plant einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung zu stellen. Die CDU-Landtagsfraktion hatte bereits nach den Schäden durch das Sturmtief Ela vor zwei Jahren die Einrichtung eines kommunalen Unwetterfonds vorgeschlagen. Hätte die Landesregierung damals schon reagiert, wäre jetzt schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe möglich. Bis jetzt hat weder Ministerpräsidentin noch ein Kabinettsmitglied konkrete Hilfen in Aussicht gestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12532 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4850 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Warum zieht die nordrhein-westfälische Landesregierung ein Modell wie in Bayern nicht in Betracht? Die Landesregierung hat am 14. Juni 2016 beschlossen, den von Schäden infolge von Starkregenereignissen im Zeitraum vom 31. Mai bis 8. Juni 2016 Betroffenen in der Stadt Bonn sowie den Kreisen Borken, Kleve, Rhein-Sieg und Wesel unbürokratisch Soforthilfen zur Verfügung zu stellen. Soforthilfeberechtigte sind Privathaushalte, Gewerbetreibende mit bis zu zehn Beschäftigten sowie landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Bei Privathaushalten ist Voraussetzung, dass der an Gebäuden / Räumen oder im Bereich Haushalt / Hausrat entstandene Gesamtschaden mindestens 5.000 € beträgt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Elementarschadenversicherung) nicht möglich war. Die Höhe der Soforthilfe beläuft sich pro Haushalt mindestens auf 1.000 € (Einund Zwei-Personen-Haushalte) und erhöht sich für jede weitere dem Haushalt zugehörige Person um jeweils 500 € bis auf maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei Gewerbebetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten sowie bei landwirtschaftlichen Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten ist Voraussetzung, dass ein Gesamtschaden von mindestens 10.000 € entstanden ist und die Versicherung des Schadensfalles (Abschluss einer Elementarschadenversicherung) nicht möglich war. Die Soforthilfe für das Unternehmen beläuft sich auf 5.000 €. Mit diesem Beschluss trägt die Landesregierung der aktuellen Sachlage in Nordrhein- Westfalen Rechnung. Ein Vergleich mit Bayern ist wegen der unterschiedlichen Auswirkungen der Wetterereignisse nicht zielführend. Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, eine Richtlinie über die Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarschadenereignisse für zukünftige Fälle zu erarbeiten, die bei vergleichbaren Ereignissen eine schnelle Handlungsfähigkeit sicherstellen soll. 2. In welchem Rahmen wird die nordrhein-westfälische Landesregierung Flutopfern konkret helfen? S. Antwort zu Frage 1. 3. Wie hoch wird der derzeitige Gesamtschaden für die nordrhein-westfälischen Bürger und Kommunen beziffert? (Bitte aufschlüsseln nach Städten/Gemeinden, private sowie öffentliche Hand und Schäden und Schadenshöhe.) Eine kursorische Bezifferung der Schäden durch ein namhaftes Versicherungsunternehmen geht von versicherten Schäden in Höhe von ca. 7,4 Mio € (Stand 14.06.2016) im Rheinland und ca. 5,7 Mio. € (Stand 15.06.2016) in Westfalen aus. Die Versicherungswirtschaft hat darüber hinaus allerdings keinen nach Ländern differenzierten Gesamtüberblick über die versicherten Schäden. Weitergehende Angaben können von der Landesregierung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht erhoben werden, insbesondere da die Betroffenen (Privatpersonen, Gewerbetreibende, Unternehmen pp.) nicht zur Auskunft LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12532 3 verpflichtet sind und im Übrigen die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit dies nicht zulässt. 4. Welche Schäden sind dem Land Nordrhein-Westfalen durch die Hochwasser und Überflutungen der letzten Tage entstanden? Im Zeitraum vom 31.05. bis 08.06.2016 sind bei der Hotline des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW), dem Service Management Center, insgesamt 1.263 Meldungen über Not- und Störfälle eingegangen. Weniger als 20 v.H. dieser Fälle wurden infolge von Starkregen im vorgenannten Zeitraum ausgelöst. Die Kosten zur Beseitigung der Not- und Störfälle sind nach dem aktuellen Kenntnisstand jeweils auf wenige Hundert Euro begrenzt. Im Wesentlichen handelte es sich um Meldungen folgender Art: Allgemeine Dachundichtigkeiten, verstopfte Dachrinnen und Regenfallrohre, Wassereinbrüche durch undichte Fenster, Wassereinbrüche in Kellergeschossen durch übersättigtes Erdreich sowie verstopfte Gullis, die zu Überflutungen von Gehwegen und Parkplätzen geführt haben. Darüber hinaus sind aus den BLB-Niederlassungen acht weitere Fälle von Schäden und Wassereinbrüchen infolge von Starkregen gemeldet worden. Diese sind nach Art und Umfang angesichts der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit momentan nicht konkret bezifferbar. Ob und inwieweit noch nachträgliche Schadensmeldungen erfolgen werden, ist derzeit nicht absehbar. 5. Wird die Landesregierung aus den jüngsten Erfahrungen Konsequenzen ziehen und einen Notfallfond bilden, um künftig Flutopfern und Kommunen zu helfen? S. Antwort zu Frage 1. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12532