LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12533 15.07.2016 Datum des Originals: 14.07.2016/Ausgegeben: 20.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4878 vom 14. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12288 Vorschlag der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft für einen „Netzkodex“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf dem Medienforum NRW äußerte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft nach übereinstimmenden Medienberichten (FAZ net, 8.6.2016, S. 1; Welt am Sonntag, 12.6.2016, S. NRW2) den Vorschlag, dass Politik, Journalistenverbände, im Internet Aktive sowie gesellschaftlich relevante Gruppen einen „Netzkodex“ erarbeiten sollen. Es gehe um verbindliche Standards für die Wortwahl und die Austragung von Konflikten im Internet, um den ausufernden Hasstiraden, etwa in den sozialen Medien, Einhalt zu gebieten. Ziel seien „möglichst konkrete Vereinbarungen“, die „gegebenenfalls auch in konkretes politisches Handeln münden“. Das lässt sich so verstehen, als solle die Politik auch die Einhaltung dieses Kodex durchsetzen. Dabei existiert mit der geltenden Rechtsordnung bereits ein solcher Kodex, denn sie gilt auch für das Internet. Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4878 mit Schreiben vom 14. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie soll der von der Ministerpräsidentin angesprochene Netzkodex im Internet konkret durchgesetzt werden? (Bitte Möglichkeiten der Überwachung und Maßregelung bzw. der Ahndung von Verstößen nennen). 2. Wer, beispielsweise welche Behörde, soll die Aufsicht über die Einhaltung des „Netzkodex“ übernehmen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12533 2 Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Verrohung im Netz geht alle an. Die Ministerpräsidentin hat mit ihrem Vorschlag, einen Netzkodex NRW zu erarbeiten, ein sehr wichtiges gesellschaftspolitisches Thema aufgegriffen und damit die Debatte darüber vorangebracht. Die weitere Ausgestaltung wird partizipativ erfolgen. Die Politik ist Impulsgeber. Es ist ein guter Weg, dass die relevanten Medienmacher und Netzexperten in NRW in die konkrete Erarbeitung eines Netzkodex einbezogen werden. Die Landesregierung wird die Akteure dazu einladen. Ergeben sich daraus für die Politik konkrete Handlungsaufträge, so wird die Landesregierung sie aufgreifen. 3. Wo sieht die Landesregierung die demokratische Grundlage für einen solchen Netzkodex? Das Geschehen im Internet wird durch unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, Anforderungen und Bedürfnissen geprägt. Es ist wichtig, diese Akteure zusammenzubringen. Eine solche Vernetzung entspricht der kollaborativen Struktur des Netzes. Es geht hier um die Ermittlung von Verantwortlichkeiten und die Verständigung auf Handlungsoptionen. Die Ministerpräsidentin möchte dabei nicht nur Rechtsfragen aufwerfen, sondern eine dringend erforderliche Wertedebatte mit unterschiedlichsten Akteuren führen. 4. Inwiefern plant die Landesregierung, über das geltende Recht hinauszugehen und verbale Vergehen im Internet verfolgen zu lassen, die nicht justiziabel sind? Die Landesregierung greift dem angestoßenen Diskussionsprozess nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 2 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12533