LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12538 18.07.2016 Datum des Originals: 15.07.2016/Ausgegeben: 21.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4813 vom 25. Mai 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/12081 Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die von Landwirten beachtet werden müssen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kaum ein Wirtschaftsbereich ist so stark reglementiert, eingeschränkt und überwacht wie die Landwirtschaft. Auf der einen Seite ist dies verständlich, erzeugen Landwirte in erster Linie doch Lebensmittel für Menschen – die Gesundheit als höchstes Gut des Menschen rechtfertigt diesen Aufwand. Auf der anderen Seite darf der bürokratische Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch sein. Diese wertvolle Arbeitszeit fehlt für anderen Dinge und treibt die Kosten in die Höhe. Beachtet werden müssen europarechtliche Regelungen, genauso wie solche vom Bund oder dem Land. Auch in Nordrhein-Westfalen existieren zahlreiche gesonderte Landesgesetze, Verordnungen und Erlasse. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4813 mit Schreiben vom 15. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Wie viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die die Landwirte bei ihrer täglichen Arbeit beachten müssen, existieren in Nordrhein-Westfalen? 2. Wie hat sich die Anzahl der von den Landwirten zu beachtenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den letzten 6 Jahren entwickelt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12538 2 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Verwaltungsaufwand für Landwirte durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der größte Teil der gesetzlichen Regelungen, die einen Landwirt in seinem täglichen Wirtschaften betreffen, stammen aus Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Bundesrecht. Mit der Einführung von flächen- und tierabhängigen staatlichen Prämien, der Verschärfung der Tierarzneimittelregelungen sowie der Ausweitung der unternehmerischen Haftungspflicht unter anderem durch das sogenannte Lebensmittelhygiene-Paket der EU, der Einführung der Aufzeichnungen im Pflanzenbau durch die Düngeverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz bzw. Pflanzenschutzgesetz und letztlich eine zusätzliche Betonung all dieser Regelungen durch die Einführung der Cross-Compliance Regelung, welche die Einhaltung des Fachrechts mit der Bewilligung von staatlichen Beihilfen verknüpft, ist der Dokumentationsaufwand für die Landwirtschaft allgemein in den letzten 20 Jahren deutlich gestiegen. Zudem sind sie notwendige Grundlage für die Verwaltung der staatlichen Prämien, verbessern die Lebensmittelsicherheit durch Rückverfolgbarkeit und sind die Basis der Kontrolle der gesetzlichen Produktionsauflagen. Die genaue Anzahl der Rechtsvorschriften, die Landwirte in ihrer täglichen Arbeit beachten müssen, und die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrauchersschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben wurden, hängen stark von der Art des landwirtschaftlichen Betriebes ab. In der Landwirtschaft ist die Vielfalt von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben, von Acker- und Futterbau-, Veredlungs-, Sonderkulturund Gemischtbetrieben sowie ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben die Antwort der wirtschaftlich Handelnden. Diese unterschiedlichen Betriebstypen unterliegen nach Art der Produktion zum Teil deutlich unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Anforderungen der Gesellschaft widerspiegeln, zudem gibt es privatrechtliche Vorgaben wie z.B. Qualitätsanforderungen an den Produktionsprozess und/oder an das Erzeugnis, die die Betriebe erfüllen müssen. Grundsätzlich werden ordnungspolitische Handlungsinitiativen auf Landesebene nur dort eingesetzt, wo die uns anvertrauten Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, die biologische Vielfalt und das Wohlbefinden sowie die Gesundheit von Mensch und Tier berührt sind. Eine Schätzung des Verwaltungsaufwands kann aufgrund der vielfältigen Betriebsstrukturen nicht vorgenommen werden, belastbare Daten liegen hierfür nicht vor. 4. Was hat die Landesregierung unternommen, um in den letzten Jahren den bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu verringern? Der größte Teil von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen liegt in der Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik und der Bundesgesetze begründet. Nordrhein-Westfalen hat in vielen Arbeitsprozessen auf Bundesebene (z.B. Agrarministerkonferenzen), die zur Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik und damit zur Entbürokratisierung beitragen, aktiv mitgearbeitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12538 3 Wie die Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik im letzten Jahr zeigt, gestalten sich Veränderungsprozesse im europäischen Kontext komplex. Im nachgeordneten Bereich verfolgt die Landesregierung das Ziel, Betriebs- und Fachrechtskontrollen zu bündeln. Sie ist hierzu in engem Austausch mit dem nachgeordneten Bereich, um Prüfungen sachgerecht durchzuführen, Synergieeffekte zu nutzen und Doppelkontrollen zu vermeiden. Das in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren eingesetzte elektronische Antragsverfahren für Flächenzahlungen (ELAN) verknüpft den Antrag für die Direktzahlungen der 1. Säule mit den Auszahlungsanträgen für die flächenbezogenen Zahlungen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Unter Verwendung der Vorjahresdaten und Nutzung zahlreicher Plausibilisierungen führt dieser „Sammelantrag“ zu einer Arbeitsentlastung auf allen Ebenen. Zwar sind Umfang und Inhalt des Sammelantrags durch die EU-Gestzgebung streng geregelt, das nordrhein-westfälische ELAN-Verfahren verbessert aber die Antragsstellung gegenüber einem Papierantrag deutlich. An der weiteren Optimierung der in 2016 eingeführten Online- Antragstellung wird intensiv gearbeitet. 5. Welche Schritte plant die Landesregierung angesichts der anhaltenden Krise im Agrarsektor zur finanziellen Entlastung der Landwirtschaft? Im NRW Programm finden sich zahlreiche Fördermaßnahmen, die sowohl die Landwirtschaft als auch die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte unterstützen. Das Leitmotiv der Landesregierung bei der Förderung ist „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Diesem Grundsatz folgend dienen die Förderansätze in erster Linie der Umweltverträglichkeit, dem Tierschutz, dem Artenschutz und dem Klimaschutz. Die Agrarpolitik ist vordringlich eine europäische Angelegenheit. In diesem Kontext bringt sich NRW auf allen Ebenen (Bundesrat, Agrarministerkonferenzen) in die bundespolitische Diskussion zur aktuellen Krise ein. Auf Initiative der Agrarminister der Länder wird eine Sonder-AMK in Brüssel stattfinden (15. Juni 2016), die Maßnahmen für die krisenbetroffenen Landwirte zum Ziel hat. Unter anderem wurde angesichts der Agrarkrise im Vorfeld des Milchgipfels vom 30.05.2016 die Bundeskanzlerin angeschrieben, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, Liquiditätshilfen mit Mengenreduzierungen im Milchbereich zu verknüpfen. Vordringliches Ziel ist es, das Marktgleichgewicht gemeinsam mit dem Marktpartnern auf einen mindestens kostendeckenden Milchpreis zurück zu führen. Hilfsgelder nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen entspricht nicht der Linie der Landesregierung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12538