LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12539 18.07.2016 Datum des Originals: 14.07.2016/Ausgegeben: 21.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4877 vom 15. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12287 Fehlalarme durch private und gewerbliche Alarmanlagen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort vom 21.09.2015 auf meine Kleine Anfrage 3814 hat Landesinnenminister Jäger in Bezug auf die Gebührenerhebung bei Fehlalarmen in der Drucksache 16/9775 ausgeführt: „Gleichwohl habe ich das Landeskriminalamt NRW beauftragt, die Praxis der Gebührenerhebung bei Fehlalarmen durch Einbruchsmeldeanlagen vor dem Hintergrund der Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ zu erheben und zu bewerten und gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vorzulegen“ Inzwischen ist ein Dreivierteljahr vergangen. Bisher hat das Innenministerium keine Initiative ergriffen, private Haushalte von der Verwaltungsgebühr in Höhe von 110 Euro auszunehmen und somit einen Beitrag zur Einbruchsprävention in privaten Haushalten zu leisten. Der Einbau von Alarmanlagen ist für viele Bürger derzeit noch wegen der möglichen Strafgebühren bei Fehlalarmen unwirtschaftlich bzw. mit einem zu hohen Kostenrisiko verbunden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4877 mit Schreiben vom 14. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was hat die Überprüfung bzw. Bewertung der Gebührenpraxis bei Fehlalarmen konkret ergeben? Eine Überprüfung und Bewertung der Gebührenpraxis bei Fehlalarmen hat ergeben, dass auf die Gebührenerhebung verzichtet werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12539 2 2. Welche Handlungsvorschläge resultieren aus der Überprüfung bzw. Bewertung? Aufgrund der aktuellen Überprüfung und Bewertung der Gebührenpraxis bei Fehlalarmen soll die Tarifstelle 18.4 (Gebühr für Falschalarme bei einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage im Bereich der polizeilichen Angelegenheiten) im Allgemeinen Gebührentarif aufgehoben werden. 3. Wann ist mit einer Änderung der Gebührenordnung zu rechnen? In der Sitzung vom 05. Juli 2016 hat das Kabinett die 31. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung beschlossen, die u.a. die Streichung der Tarifstelle 18.4 vorsieht. 4. Wenn die Gebührenpraxis nicht verändert wird bzw. weiterhin eine Gebühr für Privathaushalte anfällt: Warum konterkariert die Landesregierung durch Gebühren ihre eigene Kampagne zur privaten Einbruchsprävention „Riegel vor!“? Siehe Antworten zu Fragen 1 - 3. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12539