LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12544 18.07.2016 Datum des Originals: 18.07.2016/Ausgegeben: 21.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4901 vom 23. Juni 2016 der Abgeordneten Dr. Anette Bunse CDU Drucksache 16/12319 Schulwechsel von Flüchtlingskindern in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell werden den Kommunen zugewiesene Flüchtlingskinder von Mitarbeitern der städtischen Kommunalen Integrationszentren hinsichtlich der anstehenden Beschulung in NRW beraten bzw. auf ihre Potentiale hin getestet. Diesem „Screening-Verfahren“ wohnen möglichst auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen bei. Für eine Beratung steht nach Auskunft der Expertinnen und Experten in der entsprechenden Anhörung kaum mehr als eine Zeitstunde zur Verfügung. Immer wieder betont die Landesregierung, dass Schulabbrüche bzw. Abschulungserlebnisse dringlichst zu vermeiden sind, um die jungen Menschen nicht zu belasten oder gar zu demotivieren. Die Landesregierung sieht derzeit eine sprachliche Förderphase der jungen Flüchtlinge von längstens 2 Jahren vor. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4901 mit Schreiben vom 18. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. 1. Hält die Landesregierung es weiterhin für angemessen bzw. zielführend, diese sprachliche Förderphase auf 2 Jahre zu befristen? Zum kommenden Schuljahr wird der Erlass „Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen“ neu gefasst. Der Passus, auf den die Fragestellerin abhebt, erhält dann folgende Fassung: „Die Verweildauer von Schülerinnen und Schülern in einer Sprachfördergruppe orientiert sich am individuellen Lernfortschritt. Die Teilnahme an der Sprachfördergruppe soll bei gleichzeitig wachsendem Anteil der Teilnahme an anderen Unterrichtsfächern möglichst schrittweise LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12544 2 verringert werden. Über die Verweildauer entscheidet die Klassenkonferenz unter Hinzuziehung der Lehrkräfte, die die individuelle Deutschförderung durchführen. Sie soll in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten.“ 2. Welchen Schulen der Sekundarstufe I wurden zum Schuljahr 2015/2016 Mädchen und Jungen mit einer Flüchtlingsbiographie zugeteilt? (Bitte die Schulen namentlich aufführen unter der Nennung der Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge) Wie die nachfolgende Tabelle ausweist, sind im laufenden Schuljahr an 4 Schulen (August- Everding-RS, Heinrich-Heine-Gymnasium, Vestisches-Gymnasium, Josef-Albers- Gymnasium) zusätzlich Vorbereitungsklassen (VK) eingerichtet worden. Schule Schüler in VK am 26.08.2015 Schüler in VK am 23.06.16 Hauptschule Welheim 36 34 Janusz-Korczak- Gesamtschule 37 53 Gustav-Heinemann- Realschule 33 53 August-Everding- Realschule 0 14 Heinrich-Heine- Gymnasium 0 17 Vestisches-Gymnasium 0 11 Josef-Albers-Gymnasium 0 18 Summen 106 200 Eine Unterscheidung der Schülerinnen und Schüler nach ihrem ausländerrechtlichen Status (Zuwanderung als Flüchtling, EU-Ost-Zuwanderung) erfolgt in Bottrop nicht, da beide Gruppen schulpflichtig sind. 3. Sind aktuell Wechsel des Lernorts bzw. der Schule während des laufenden Schuljahres 2015/16 bekannt? (Bitte von Wechselströmen betroffene Schulen namentlich und Jahrgangsstufe aufführen) Nach den Ausführungen des Schulamtes für die Stadt Bottrop sind nach Errichtung einer Vorbereitungsklasse am Heinrich-Heine-Gymnasium 5 Schülerinnen und Schüler auf Anraten des Kommunalen Integrationszentrums aus Vorbereitungsklassen der anderen SEK I Schulen dorthin gewechselt. 4. In wie viel Fällen fand ein Wechsel von einer Gesamtschule zum Berufskolleg statt? Dem Schulamt für die Stadt Bottrop sind derartige Wechsel nicht bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12544 3 5. Sind Wechsel von Gesamtschulen zum Berufskolleg zum Schuljahr 2016/17 zu erwarten? Hierzu führt das Schulamt für die Stadt Bottrop aus, dass fünf Schülerinnen und Schülern der Gesamtschule eine Anmeldung am Berufskolleg empfohlen wurde. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12544