LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12545 18.07.2016 Datum des Originals: 18.07.2016/Ausgegeben: 21.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4903 vom 24. Juni 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/12333 Wie verteilen sich die Integrationsstellen über die Schulformen in den jeweiligen Bezirksregierungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Haushalt 2015, also auch für das laufende Schuljahr, sind laut Erläuterungsband 3.528 sogenannte Integrationsstellen verankert. Hierzu heißt es: „Diese Stellen erfüllen mehrere Bedarfe. Sie sorgen für grundlegende Förderung in der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche aus neu zugewanderten Familien, beispielsweise aktuell aus Südosteuropa oder als Flüchtlinge, für eine durchgängige Sprachbildung für alle Kinder und Jugendlichen, die diese aus unterschiedlichen Gründen benötigen sowie letztlich für eine durchgehende interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung. Für Sprachbildung und interkulturelle Schulund Unterrichtsentwicklung stehen insgesamt 3.528 Stellen zur Verfügung. Darin inbegriffen sind die im Haushalt 2014 noch gesondert ausgewiesenen Stellen für die Sprachförderung der Klassen 5 und 6 in Gesamtschulen und Hauptschulen. Durch die Zusammenführung zum Jahr 2015 sollen erreicht werden, dass Schulen ihre Sprachbildung und Sprachförderung in sich zusammenhängend und aus einem Guss durchführen können.“ 300 weitere Stellen sind hier 2015 noch hinzugekommen, wie z.B. Ministerin Löhrmann in der Schuljahresauftaktpressekonferenz vom 7. August 2015 verdeutlichte und auf insgesamt 3.828 Integrationsstellen verwies. Die Ausführungen des Erläuterungsbandes machen deutlich, dass diese Stellen einerseits z.B. für die wichtige Aufgabe der Förderung von Flüchtlingen bereitgestellt werden, andererseits aber auch, dass eine „Vermischung“ mit bereits bestehenden Stellen für die allgemeine Sprachförderung erfolgt ist. Weiter heißt es an genannter Stelle: „Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 29.06.2012 Ziele und Verfahren zur Vergabe der Integrationsstellen mit dem Erlass "Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen" neu geregelt. Es gibt für alle Schulen ein landesweit einheitliches Antragsformular und einen einheitlichen Verwendungsnachweis.“ Da entsprechende Antragsformulare und ein einheitlicher Verwendungsnachweis vorliegen, muss auch ein Überblick bestehen, nach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12545 2 welchen Kriterien diese Stellen verteilt werden, so z.B. aufgrund der Zahlen „berechtigter“ Kinder und Jugendlicher. Im Erläuterungsband wird darüber hinaus erklärt, dass die Vergabe der Stellen durch die Bezirksregierungen über Zielvereinbarungen zwischen Schulaufsicht und Schulen erfolge. Für besondere Bedarfe, z.B. im Rahmen unvorhersehbaren Seiteneinstiegs, sind demnach ausreichend Stellenanteile vorzuhalten. Da die Zuteilung der Stellen also aufgrund von Zielvereinbarungen erfolgt, müssen die Bezirksregierungen offensichtlich auch einen Überblick darüber haben, wie sich die Zahl der diese Förderung benötigenden Schülerinnen und Schüler über die Schulformen in den jeweiligen Bezirksregierungen verteilt; ansonsten würde eine Vergabe relativ willkürlich erfolgen. Nun wird vor Ort allerdings deutliche Kritik daran geübt, wie in den Bezirksregierungen diese Stellen im Verhältnis zu den Bedarfen, etwa aufgrund der Schülerzahl der „berechtigten“ Schülerinnen und Schüler z.B. auf die unterschiedlichen Schulformen verteilt werden. Hierzu liegen der Fragestellerin, allerdings nur ausschnittweise, einige Vergleichszahlen vor. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4903 mit Schreiben vom 18. Juli 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. 1. Wie verteilen sich die Integrationsstellen absolut für das gesamte Nordrhein- Westfalen auf die jeweiligen Schulformen (bitte nach absoluten Zahlen für die jeweiligen Schulformen einzeln auflisten)? 2. Wie verteilen sich die Integrationsstellen absolut auf die jeweiligen Bezirksregierungen? 4. Wie sind die Integrationsstellen innerhalb der Regierungsbezirke auf die einzelnen Schulformen verteilt (bitte für jede Bezirksregierung sowie dort jeweils für die einzelnen Schulformen aufgeschlüsselt auflisten)? Die Fragen 1, 2, und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der nachstehenden Übersicht sind dabei die Zuweisungen auf die jeweiligen Schulformen, auf die jeweiligen Bezirksregierungen und innerhalb der Regierungsbezirke auf die einzelnen Schulformen zu entnehmen. Bezirksregierung Schulform Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Zusammen Grundschulen 368,5 278,5 486,5 389,0 229,0 1751,5 Hauptschulen 143,5 66,3 107,0 180,0 142,0 638,8 Realschulen 81,3 49,7 117,0 99,0 33,0 380,0 Gymnasien 71,7 24,7 129,0 96,0 37,0 358,4 Sekundarschulen 53,0 8,0 31,0 30,0 36,0 158,0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12545 3 Gemeinschaftsschulen 7,1 0,0 0,0 1,0 1,0 9,1 PRIMUS 1,3 0,0 0,0 1,0 2,0 4,3 Weiterbildungskollegs 12,8 2,0 5,0 11,0 4,0 34,8 Gesamtschulen 165,7 87,0 242,0 181,0 111,0 786,7 Förderschulen 17,2 9,5 23,0 54,0 12,0 115,7 Berufskollegs 118,9 60,3 127,5 125,0 59,0 490,7 Zusammen 1041,0 586,0 1268,0 1167,0 666,0 4728,0 3. Wie verteilen sich die Integrationsstellen im Verhältnis zur Anzahl „berechtigter“ Schülerinnen und Schüler auf die jeweiligen Bezirksregierungen? Die Vergabe der Integrationsstellen richtet sich nach dem in der Kleinen Anfrage bereits benannten Erlass „Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen". Dabei stellen Schulen bei der zuständigen Schulaufsicht einen Antrag auf Durchführung eines Vorhabens unter Zuweisung von Integrationsstellen. Der Antrag enthält ein schulisches Integrationskonzept, das der Bewilligung bedarf. Keine Schule, auch nicht mit „berechtigten“ Schülerinnen und Schülern, ist verpflichtet, ein Integrationskonzept zu erstellen und einen Antrag zu stellen. Der Verteilung der Integrationsstellen liegt nach alledem die Anzahl der genehmigungsfähigen Anträge zugrunde. 5. Wie viele der insgesamt zur Verfügung stehenden Integrationsstellen sind in absoluter Zahl nicht zugeteilt worden (wenn entsprechende Zahlen bestehen, bitte nach Regierungsbezirken sowie ggf. nach Schulformen aufschlüsseln)? Die in der Übersicht enthaltenen Stellen sowohl zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung als auch die befristeten Stellen für den unvorhergesehenen Zuzug von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen zur Förderung in der Bildungssprache Deutsch wurden den Bezirksregierungen komplett zugewiesen. Von den in der Übersicht enthaltenen 1.200 zur Verfügung gestellten Stellen für die Sprachförderung DaZ/DaF sind 1.165 (Stand: 7.6.2016) besetzt. Die übrigen Stellen befinden sich im Einstellungsverfahren und werden sukzessive besetzt. Eine Verteilung der noch zu besetzenden Stellen nach Regierungsbezirken und Schulformen liegt nicht vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12545